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Pressemitteilung

Industrie unterläuft zentrale Bestimmungen der neuen Verpackungsverordnung

Montag, 05.10.2009

Jedes dritte Unternehmen verweigert vorgeschriebene Angaben zu Menge, Art und Entsorgung der lizenzierten Verpackungen – Länderbehörden verzichten auf Kontrolle und laden so zum Betrug auf Kosten der Umwelt ein – Nach ersten Stichproben mahnt Deutsche Umwelthilfe 44 Unternehmen ab – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Bundesländer auf, das hochwertige Recycling von Verpackungen durch „systematische Kontrollen und Sanktionen bei Gesetzesverstößen“ sicherzustellen

Berlin, 05.10.2009: Die im vergangenen Jahr nach langer Diskussion novellierte Verpackungsverordnung bringt nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe e.V (DUH) nicht die erhoffte Transparenz und Gerechtigkeit für den Entsorgungsmarkt. Im Gegenteil: Die seit Verabschiedung der 5. Novelle vorgeschriebene Hinterlegung einer so genannten „Vollständigkeitserklärung“ für die in Verkehr gebrachten Verpackungen wird bisher von rund einem Drittel der verpflichteten Unternehmen ignoriert.

Die Vollständigkeitserklärungen müssen nach der neuen Verpackungsverordnung etwa 3.000 bis 4.000 Unternehmen, die Verkaufsverpackungen einsetzen, jährlich zum 1. Mai bei den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern hinterlegen. Die Erklärungen beinhalten von externen Dritten wie Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern geprüfte Angaben zu den jeweils von den Unternehmen für ihre Waren im Vorjahr eingesetzten Verpackungen. Außerdem müssen die Unternehmen Angaben über die Entsorgung der Verpackungen machen und über ihre Beteiligung an der so genannten haushaltsnahen Wertstoffsammlung informieren. Verstöße gegen die Regelungen, die in § 10 der novellierten Verpackungsverordnung festgelegt sind, stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Die DUH hat das Register der Vollständigkeitserklärungen, das öffentlich zugänglich ist, untersucht und gravierende Missstände bei der Umsetzung dieses zentralen Bausteins der neuen Verpackungsverordnung festgestellt. „Vollständig ist an den Vollständigkeitserklärungen bisher gar nichts“, stellte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fest. Bis zur vergangenen Woche (1. Oktober), also fünf Monate nach dem in der Novelle festgelegten Stichtag, haben nach der DUH-Recherche nur rund 2.000 Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung bei den Industrie- und Handelskammern hinterlegt. „Damit verstößt mindestens jedes dritte der verpflichteten Unternehmen gegen die Verpackungsverordnung. Diese Unternehmen verschaffen sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil – denn wer darauf verzichtet, seine Verpackungen korrekt zu lizenzieren und zu melden, spart bares Geld“, sagte Resch.

Zuständig für die Kontrolle sowohl der Abgabe der Vollständigkeitserklärungen, als auch ihrer inhaltlichen Richtigkeit sind die Bundesländer. Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, die bei den Verhandlungen über die 5. Novelle der Verpackungsverordnung das Recht auf Einsichtnahme in die Vollständigkeitserklärungen sowie in die hinterlegten Mengenstromnachweise der verwerteten Verpackungsabfällen gefordert hatten, waren seinerzeit abgewiesen worden. Die DUH hatte gewarnt, dass das Instrument der Vollständigkeitserklärungen ohne Einsichts- und Kontrollmöglichkeiten Dritter ein zahnloser Tiger bleiben werde. „Ohne Kontrollen und Sanktionen fühlen sich viele Unternehmen zu Missbrauch und Regelverstößen geradezu eingeladen. Die Informationen über den erschreckend hohen Anteil an offensichtlich gesetzeswidrig operierenden Unternehmen bestätigen unsere schlimmsten Befürchtungen. Die Unternehmen können durch den Verzicht auf vollständige Offenlegung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen viel Geld sparen und lassen sich nicht zweimal bitten. Leidtragende sind die Umwelt und die seriösen Unternehmen“, kritisierte Resch.

Aus Sicht der DUH sei bei der vorhandenen Gesetzeslage weitgehend unklar, nach welcher Systematik und mit welchen Vergleichszahlen die Behörden die Richtigkeit der Inhalte der hinterlegten Vollständigkeitserklärungen prüfen können, wenn sie es denn überhaupt versuchten. Ernüchterndes Ergebnis jahrelanger Anstrengungen für eine bessere Transparenz bei der Verpackungsentsorgung sei deshalb derzeit ein unvollständiger und nach wie vor undurchsichtiger Zahlendschungel, den niemand durchleuchtet.

Auf Basis von Stichproben-Recherchen hat die DUH Unternehmen ausfindig gemacht, die (bis zum 1. Oktober) keine Vollständigkeitserklärung abgegeben hatten. Darunter finden sich auch namhafte Unternehmen wie Black&Decker, Royal Greenland oder Lands' End. Im Rahmen dieser ersten Stichprobe hat die DUH inzwischen 44 Unternehmen angemahnt, die verspätete Abgabe der Vollständigkeitserklärungen zu begründen und unverzüglich nachzuholen. Außerdem hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die Umweltministerien der Länder über die Gesetzesverstöße informiert und die Überprüfung und Ahndung der aufgedeckten Verstöße verlangt.

Die Folgen der fehlenden Transparenz und behördlichen Kontrollen haben handfeste Folgen: Während die Mengen der tatsächlich entsorgten Verpackungen etwa gleich bleiben, nimmt die in den dualen Systemen angemeldete Tonnage – die theoretisch mit der zu entsorgenden Menge übereinstimmen müsste – mit dem schwindenden Risiko, beim Betrug erwischt zu werden, konsequent ab. In Deutschland werden jährlich über sieben Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher abgegeben. Die Verpackungen, die nicht im Rahmen des Einwegpfandes oder so genannter Branchenlösungen gesammelt und verwertet werden, machen nach Brancheninformationen mit geschätzten knapp 6 Millionen Tonnen hiervon den Löwenanteil aus. Diese Verpackungen müssen bei einem der insgesamt neun bundesweit zugelassenen dualen Systeme lizenziert und von diesen anschließend gesammelt und verwertet werden. Doch aktuelle Zahlen aus dem Kreise der Systembetreiber für das Jahr 2009 belegen, dass nur rund 4 Millionen Tonnen bei den dualen Systemen angemeldet sind. „Fast ein Drittel der Verpackungen laufen offensichtlich außerhalb des Systems. Es ist Volkssport unter Unternehmen und deren Beratern geworden, Verpackungsmengen aus der haushaltsnahen Wertstoffsammlung wegzudefinieren, um Kosten zu sparen oder neue Kunden zu gewinnen“, konstatiert Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Man müsse kein Prophet sein für die Annahme, dass diese „diffusen Verpackungsströme sich negativ auf die ökologische Qualität der Entsorgung auswirken“. Die DUH befürchtet besonders im Bereich der Leichtverpackungen sinkende Recyclingqualitäten, da deren hochwertige Verwertung für die Systembetreiber die relativ größten Kosten verursachen.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Maria Elander
Leiterin Kreislaufwirtschaft
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-41, Mobil: 0160 5337376, E-Mail: elan-der@duh.de

Gerd Rosenkranz
Leiter Politik & Presse
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenk-ranz@duh.de

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