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Pressemitteilung

Hohe Diesel-Abgasbelastung: Deutsche Umwelthilfe aktiviert Klage gegen die Landeshauptstadt Mainz und will gerichtlich Diesel-Fahrverbote durchsetzen

Berlin, Mittwoch, 05.10.2016 Dateien: 2

DUH bedauert Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen – Mainzer Stadtregierung spielt zu Lasten der Gesundheit seiner Bürger auf Zeit und verweigert wirksame Maßnahmen gegen das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch ist zuversichtlich, dass in der Landeshauptstadt Mainz ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte gelten werden

© Fotolia/Circumnavigation
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nimmt ihre Klage gegen die Landeshauptstadt Mainz vor dem zuständigen Verwaltungsgericht wieder auf, um wirksame Maßnahmen gegen die anhaltend hohe Luftbelastung in Mainz gerichtlich zu erwirken und insbesondere Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Mainz durchzusetzen. Der seit 2010 verbindlich geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg NO2/m³ im Jahresdurchschnitt wird an den Messstellen Große Langgasse, Parcusstraße und Rheinallee weiterhin erheblich überschritten. Die Herkunft dieses gefährlichen Atemgiftes ist zu 87 Prozent dem Straßenverkehr und insbesondere den dieselbetriebenen Fahrzeugen zuzuschreiben.

Die DUH hatte bereits im November 2011 Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen Überschreitung der Grenzwerte für NO2 in Mainz eingereicht. Zwei Jahre später – im Dezember 2013 – hat sich die DUH bereit erklärt, mit der Stadt außergerichtlich zu einer Lösung zu kommen. Sie beantragte damals, das Verwaltungsgerichtsverfahren bis auf weiteres ruhen zu lassen. Die Stadt Mainz sollte unter anderem Messungen in Auftrag geben, die verkehrsbezogenen Hauptemittenten identifizieren und geeignete Maßnahmen zur kurzfristigen Einhaltung der Grenzwerte ergreifen. Knapp drei Jahre später werden die NO2-Grenzwerte in Mainz weiterhin überschritten. Auch hat die Stadt keine Maßnahmen ergriffen, welche die Schadstoffbelastung kurzfristig senken werden. Aus diesem Grund hat sich die DUH entschlossen, das Verfahren wieder aufzunehmen und eine möglichst rasche gerichtliche Entscheidung zu erreichen.

Erst im Juni 2016 wurden die ursprünglich bereits für 2014 vereinbarten abschließenden Stickstoffdioxid-Messungen durch die Universität Heidelberg von der Stadt vorgelegt. Diese Messungen zeigen, dass alleine die Diesel-Pkw für mehr als 60 Prozent an der von Fahrzeugen verursachten Konzentration in der Parcusstraße verantwortlich sind. Rund ein Viertel der NO2-Belastung wird allein von Bussen des öffentlichen Nahverkehrs verursacht, 15 Prozent durch Transporter und Lkw.

„Die Mainzer Stadtregierung verweigert nun seit sechs Jahren ihren Bürgern das Recht auf ‘Saubere Luft‘ und verstößt damit gegen Artikel 2 des Grundgesetzes, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Unseren Versuch, außergerichtlich zu wirksamen Maßnahmen zu kommen, müssen wir nach knapp drei Jahren als endgültig gescheitert erklären. Wir akzeptieren nicht länger, dass Mainz auf Zeit spielt und die freie Fahrt für Dieselstinker höher bewertet als die Gesundheit seiner Bürger. Wir hoffen nun auf eine schnelle Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts und gehen spätestens ab 2018 von einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt aus“, erklärt Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.

Remo Klinger, Rechtsanwalt aus der Kanzlei Geulen & Klinger, der die DUH seit elf Jahren in Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt, unterstreicht: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. September 2016 hat gezeigt, dass die rechtlichen Grundlagen für Beschränkungen des Fahrens mit Dieselautos längst bestehen. Wenn der Stadt keine anderen Maßnahmen einfallen, mit denen der Grenzwert endlich eingehalten werden kann, werden wir auf Zufahrtsbeschränkungen für Dieselautos auch im Verfahren gegen Mainz bestehen.“

Hintergrundmaterial:

Alle Verfahren der DUH zur Luftreinhaltung in deutschen Städten und das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.9.2016 finden Sie im Download-Bereich am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0308847280, 01712435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel
030 2400867-20, presse@duh.de

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