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Pressemitteilung

Höchstes Bayerisches Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in München: Deutsche Umwelthilfe fordert weitere wirkungsvolle Maßnahmen für Saubere Luft

Freitag, 02.10.2026 Dateien: 1
© Adobe Stock - Rainer Fuhrmann

München, 2.10.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das heute zugestellte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH), der erneut die Rechtmäßigkeit von Dieselfahrverboten in München bestätigt hat. Ein Verbrenner-Lobbyverband hatte mehrere Klagen von Privatpersonen gegen das Dieselfahrverbot initiiert. Einer der Kläger hatte sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 22. Juli 2024 nicht abgefunden. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde nun endgültig abgelehnt, da nach Ansicht des BayVGH „keine ernstlichen Zweifel im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht angenommene Verhältnismäßigkeit des Dieselfahrverbots“ bestehen. Damit ist nun auch in München rechtskräftig geklärt, dass das zonale Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4/IV und darunter innerhalb des Mittleren Rings zur Verbesserung der Luftqualität notwendig und verhältnismäßig ist. Die DUH und der ökologische Verkehrsclub VCD waren aufgrund ihrer eigenen erfolgreichen Verfahren für die Durchsetzung der Sauberen Luft in München zu dem Klageverfahren beigeladen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: 

„München ist die Stadt mit der schlechtesten Luft in Deutschland. Das Recht auf Gesundheitsschutz und körperliche Unversehrtheit ist höher zu bewerten, als die vermeintliche Freiheit, mit besonders schmutzigen Diesel-Autos die Atemluft zu vergiften. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun deutlich gemacht.  Das Urteil kommt zu einem besonders wichtigen Zeitpunkt: In wenigen Monaten muss die Stadt München die Arbeit an ihrem Luftreinhaltefahrplan zur Einhaltung der neuen, deutlich strengeren Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid beginnen. Alle wirkungsvollen Maßnahmen müssen umgesetzt werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Das gilt für Tempo 30, die Umwandlung von Auto-Fahrspuren in geschützte Radwege und eben auch für Fahrverbote für besonders schmutzige Diesel-Fahrzeuge.“

Michael Müller-Görnert, Verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD:

„Erneut wurde gerichtlich bestätigt, dass Dieselfahrverbote verhältnismäßig sind und eine notwendige Maßnahme für saubere Luft darstellen. Dies ist umso wichtiger, da mit den neuen, strengeren europäischen Vorgaben für die Luftqualität bis 2030 möglicherweise weitergehende Beschränkungen für Dieselfahrzeuge erlassen werden müssen.“

Hintergrund: 

Das von der DUH durchgesetzte Diesel-Fahrverbot ist Bestandteil der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München. Im Jahr 2030 treten neue, deutlich strengere Grenzwerte für Feinstaub (PM2.5) und Stickstoffdioxid (NO2) in Kraft. Für NO2 sinkt der Grenzwert dann auf 20 µg/m³ und damit auf die Hälfte des bisherigen Grenzwertes. Jede Stadt, die die neuen Grenzwerte im Jahr 2026 überschreitet, muss schnellstmöglich Luftqualitätsfahrpläne erstellen, die alle notwendigen Maßnahmen enthalten, um die Grenzwerteinhaltung im Jahr 2030 sicherzustellen. Dazu können auch Fahrverbote für besonders schmutzige Diesel-Fahrzeuge zählen. 2025 wurden im Jahresmittel 38 ug/m³ an der Landshuter Allee gemessen.

Link:

Das geschwärzte Urteil finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Jan Langehein, Pressesprecher VCD
030 280351-12, presse@vcd.org

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de