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Pressemitteilung

Hessen und Niedersachsen wollen europäisches Naturschutzrecht schleifen

Berlin, Dienstag, 06.11.2007

Bundesratsinitiative der CDU-Länder bedroht Glaubwürdigkeit der Biodiversitäts-Strategie der Bundesregierung – Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus starten Ministerpräsidenten Koch und Wulff Großangriff auf FFH- und Vogelschutzrichtlinie - Deutsche Umwelthilfe: „Koch will Autobahnen bauen, nicht Vielfalt schützen“

Am morgigen Mittwoch verabschiedet das Bundeskabinett – voraussichtlich mit den Stimmen ihrer Unionsminister – die lange vorbereitete nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Im Vorfeld der UN-Naturschutzkonferenz, die mit Deutschland als Gastgeber im Mai 2008 in Bonn stattfindet, will sich die Bundesregierung als Musterschüler beim Schutz der natürlichen Vielfalt präsentieren. Zwei Tage später, am kommenden Freitag, setzt das Land Hessen im Bundesrat mit Unterstützung Niedersachsens und möglicherweise auch Nordrhein-Westfalens seinen Feldzug gegen die wichtigsten Säulen des europäischen Naturschutzrechts fort. Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung fordern die unionsregierten Länder die Bundesregierung auf, in Brüssel für die Weiterentwicklung, Zusammenfassung und Modernisierung der so genannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie zu streiten. Dabei geht es im Kern nicht darum, das europäische Naturschutzrecht zu evaluieren und zukunftsfähig auszugestalten (wie es im Titel des Entschließungsantrags heißt). Vielmehr sollen die in den beiden Richtlinien erreichten Standards geschleift werden.

„Auf Dauer wird diese Doppelstrategie Deutschlands nicht funktionieren: Die Bundesregierung macht auf internationaler Bühne ´bella figura´ und gleichzeitig sägen die Bundesländer an den Säulen des EU-Naturschutzrechtes“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Weder die Bundeskanzlerin noch der Bundesumweltminister könnten eine derart widersprüchliche Positionierung Deutschlands auf EU-Ebene zulassen. „Gerade im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz zur biologischen Vielfalt in Bonn muss sich Deutschland ohne Wenn und Aber für den Erhalt der Artenvielfalt einsetzen, wenn sie dort glaubwürdig verhandeln will.“

Die Behauptung der Ministerpräsidenten Koch und Wulff, es gehe bei der Zusammenlegungs-Initiative darum, den „doppelten Zeit- und Kostenaufwand“ bei der Umsetzung der Naturschutzrichtlinien zu beenden, nannte Baake „durchsichtig“. Das mit großen Widerständen aus vielen Bundesländern belastete FFH-Meldeverfahren zur Ausweisung von geschützten Flächen sei nach Jahren zäher Auseinandersetzungen (bis hin zu Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland) soeben überstanden. Ausgerechnet jetzt auf EU-Ebene die Zusammenlegung der beiden Richtlinien anzuzetteln, werde lediglich „eine neue quälende Runde der Auseinandersetzung auslösen. Das Ergebnis wäre das Gegenteil von Bürokratieabbau.“

Im Übrigen liefe die Initiative auf einen massiven Abbau der erreichten Schutzstandards hinaus. Die Forderung der Ministerpräsidenten beispielsweise, Vogelschutzgebiete in einem Verfahren zwischen Mitgliedstaaten und Kommission abschließend zu definieren, würde dem effektiven Schutz von Vögeln, die keine Rücksicht auf Gebietsgrenzen nehmen, nicht gerecht. Auch die darüber hinaus verlangte Ausweitung des Vertragsnaturschutzes trage einem „juristischen Schutzstatus“ von Vogelschutzgebieten, den der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach von den Mitgliedstaaten eingefordert habe, nicht Rechnung. Nicht zuletzt liefe die vorgeschlagene Beschränkung der Verträglichkeitsprüfung auf UVP-pflichtige Vorhaben auf eine Abschwächung des Instrumentes hinaus, da viele kleine Vorhaben dann keiner Verträglichkeitsprüfung mehr bedürften. Worum es wirklich gehe, habe Ministerpräsident Koch erst vor einer Woche nach einer Kabinettssitzung im nordhessischen Spangenberg mit kaum zu überbietender Deutlichkeit öffentlich erläutert. „Auch in Nordhessen“, sagte der Ministerpräsident, be- und verhinderten die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung zahlreiche Infrastrukturmaßnahmen. Als Beispiele nannte er Bauvorhaben an den Autobahnen A44, A49 und A4. „Koch will Autobahnen bauen und nicht Vielfalt schützen. Diesem bedingungslosen Wachstumsdenken aus den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts muss sich die Bundesregierung widersetzen, wenn sie international erfolgreich für die Artenvielfalt streiten will“, schloss Baake.

Für Rückfragen

Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: Mobil.: 0151 55 01 69 43, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik & Öffentlichkeitsarbeit, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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