Pressemitteilung
Giftige Abgase aus handgeführten Gartengeräten: Marktüberwachungsbehörden der Länder mit Ausnahme von Bayern weitestgehend untätig
Berlin, 17. 4 2020: Da derzeit aufgrund der Corona-Pandemie viel Zeit zu Hause und mit der Pflege des eigenen Gartens verbracht wird, stürmen viele Menschen in die Baumärkte und versorgen sich mit Gartengeräten aller Art. Die Einhaltung der gesetzlichen Abgasvorschriften für Gartengeräte mit Verbrennungsmotor ist daher nie wichtiger als jetzt, um die Atemorgane und das Herz-Kreislauf-System der Menschen vor erhöhten Schadstoffen aus Abgasen zu schützen. Denn die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung sind nachweislich relevant für die Schwere des Verlaufs von Covid-19 Erkrankungen. Die zuständigen Landesbehörden kontrollieren aber mit Ausnahme von Bayern die häufig zu Dumpingpreisen verkauften Giftschleudern entweder gänzlich nicht oder achten nur auf die formale Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Dies ist das Ergebnis der Länderabfrage 2019 zur Marktüberwachung handgeführter Maschinen der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die Überwachung der Abgas-Emissionen von Gartengeräten mit Verbrennungsmotor wie zum Beispiel Motorkettensägen, Freischneider oder Motorsensen zuständig. Sie sind dazu verpflichtet, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Umwelt- und Gesundheitsregelungen sicherzustellen. Abgasmessungen der DUH haben in den vergangenen Jahren aufgedeckt, dass Gartengeräte mit Verbrennungsmotor bis zu sechsmal mehr giftige Verbrennungsabgase ausstoßen als erlaubt.
„Die DUH fordert die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer auf, gerade jetzt angesichts der Corona-Pandemie endlich mit wirksamen, für Betrüger spürbaren Kontrollen und Strafen die „Saubere Luft“ auch in unseren Gärten durchzusetzen und angebotene Gartengeräte mit Verbrennungsmotor auf die Funktionstüchtigkeit der Katalysatoren zu prüfen. Menschen mit Asthma oder anderen Vorerkrankungen der Atem-, Herz- oder Kreislauforgane sind besonders gefährdetet. Gartenbesitzer fordern wir auf, für die Luftreinhaltung keine ungeprüften Geräte mit Verbrennungsmotor zu kaufen, sondern idealerweise auf langlebige Geräte mit Elektroantrieb auszuweichen“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Seit 2013 kontrolliert die DUH eigenständig im Rahmen ihrer Marktüberwachung als Verbraucherschutzorganisation Hersteller und Händler dieser Geräte und befragt gleichzeitig die Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der Gartengeräte und bewertet diese mit „Roten, Gelben oder Grünen Karten“. In diesem Jahr vergab die DUH vier „Rote Karten“, elf „Gelbe Karten“ sowie einzig eine „Grüne Karte“ an den Freistaat Bayern. Erst seitdem die DUH die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen durch jährliche Umfragen dokumentiert und nach tatsächlichen Überprüfungen nachfragt, hat sich die Situation im Vergleich zu 2014 leicht verbessert.
In diesem Jahr führt Bayern als einziges Bundesland eigene Abgasmessungen durch und sanktioniert festgestellte Verstöße durch Bußgelder. Der Freistaat kommt damit als einziges Bundesland seiner Fürsorgepflicht nach. Vier Länder erhalten die „Rote Karte“, da sie keinerlei Kontrollen durchführen oder eine Auskunft zur Kontrolltätigkeit verweigern: Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Während Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz keinerlei Kontrollen durchführen, haben die zuständigen Behörden in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern trotz wiederholter Nachfrage nicht auf die Abfrage geantwortet, so dass die DUH dieses „Schweigen“ als Untätigkeit bewerten muss. Elf Bundesländer überprüfen zumindest die Einhaltung der formalen Vorgaben, führen aber keine Abgasmessungen durch.
Sie erhalten die „Gelbe Karte“. Zu den formalen Vorgaben gehören u.a. die Vollständigkeit der technischen Unterlagen und die Anbringung der Typgenehmigungsnummer auf dem Gerät.
Die Auswertung der aktuellen DUH-Umfrage ergab auch, dass das behördliche Handeln durch die fehlende Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit behindert ist. Das Ministerium hätte schon längst einen neuen Ordnungswidrigkeitskatalog mit klar definierten Sanktionierungsmaßnahmen verabschieden müssen. Die Überarbeitung der 28. Bundesimmissionsschutzverordnung fehlt aber immer noch.
Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs Verbraucherschutz und ökologische Marktüberwachung: „Wir sehen zwar die Früchte unserer beharrlichen Arbeit – inzwischen haben im letzten Jahr zumindest alle Bundesländer bis auf Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin formale Kontrollen durchgeführt. Gleichzeitig wird die Marktüberwachung durch das Bundesumweltministerium erschwert, dessen überarbeiteter Ordnungswidrigkeitskatalog schon seit eineinhalb Jahren vorliegen müsste.“
Hintergrund:
Für Deutschland regelte bislang die 28. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (28. BlmSchV) das Inverkehrbringen von mobilen Maschinen und wie viele Schadstoffe motorbetriebene Gartengeräte ausstoßen dürfen. Seit 1. Januar 2017 ist die neue europäische Verordnung für Emissionen mobiler Maschinen (EU) Nr. 1628/2016 in Kraft. Sie trifft gegenüber der alten Richtlinie weitergehende Vorgaben und Verantwortlichkeiten bei der Marktüberwachung. Nach der EU-Verordnung haben die Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum, was die Regelung von Sanktionen bei Verstößen anbelangt.Die Novellierung der 28. BImSchV muss aus Sicht der DUH genutzt werden, um fortbestehende Vollzugsprobleme in Deutschland zu beseitigen.
Mit der neuen EU-Verordnung wurden den Marktüberwachungsbehörden Überwachungspflichten auferlegt, die spezifischer sind als die entsprechenden Vorschriften der Marktüberwachungsverordnung (EG) Nr. 765/2008.Trotzdem bleiben auch nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung noch Defizite, die durch weitergehende Vorgaben im nationalen Gesetz ausgeglichen werden müssen. Dies betrifft zum einen die Pflicht, „angemessene Kontrollen“ und einen signifikanten Prozentsatz an regelmäßigen Labormessungen und formalen Kontrollen pro zum Verkauf angebotener Produkte durchzuführen. Zum anderen muss den Behörden ein wirksamer Sanktionskatalog für Verstöße bereitgestellt werden.
Es muss nach Ansicht der DUH eine Mindestanzahl regelmäßiger Labormessungen und formaler Kontrollen geben. Dafür ist eine angemessene Anzahl an akkreditierten Prüflaboren notwendig. Die entsprechende Konkretisierung in der 28. BImschV fehlt jedoch noch immer. Die Bundesregierung muss hier dringend nachbessern und einen signifikanten Anteil von Prüfungen der rechtlichen Produktvorgaben pro zum Verkauf angebotener Produkte je Kalenderjahr definieren und vorschreiben. Ansonsten wird der deutsche Handel zunehmend mit unsicheren Maschinen überschwemmt. Die derzeit wirksame Regelung verhindert aktiv Marktüberwachung und schützt nicht-gesetzeskonforme Geräte.
Links:
Die PDF-Ergebnisse der Länderabfrage zur Marktüberwachung 2019 zum Emissionsverhalten handgeführter Maschinen finden Sie am Ende dieser Seite zum Download.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz und ökologische Marktüberwachung
07732 9995-11, sauter@duh.de
DUH-Pressestelle:
Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de