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Pressemitteilung

Gericht erlaubt Weiterbau der LNG-Pipeline Rügen: Deutsche Umwelthilfe setzt Kampf gegen klima- und umweltschädliches Terminal im Hauptsacheverfahren fort

Freitag, 26.01.2024

• Nach nur summarischer Prüfung im Eilverfahren setzt die DUH auf die ausstehende Verhandlung und ausführliche Prüfung im Hauptverfahren

• DUH befürchtet erhebliche Beeinträchtigung für Hering und den ökologisch einzigartigen Greifswalder Bodden

• LNG-Terminal vor Rügen wird in diesem Winter ohnehin keinen Beitrag zur Gasversorgung leisten und sollte deshalb nicht überstürzt gebaut werden

© DUH

Berlin, 26.1.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt nach der gerichtlichen Ablehnung ihres Eilverfahrens gegen den Weiterbau der Anschlusspipeline für das LNG-Terminal Rügen auf die ausführliche Prüfung im Hauptsacheverfahren. Ein Weiterbau der Pipeline in der Laichzeit des Herings beziehungsweise in der Vogelrastzeit, die bis zum 15. Mai gilt, war in der Genehmigung zunächst ausgeschlossen worden. Auf Antrag von Pipeline-Betreiber Gascade hatte das Bergamt Stralsund zugelassen, Bauarbeiten zur Rückverfüllung und Abdeckung des Pipelinegrabens auch im Januar und Februar fortzusetzen. Dagegen war die DUH in einem Eilverfahren vorgegangen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag der DUH abgelehnt und zunächst keine Begründung dafür gegeben.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Trotz voller Gasspeicher und einer irreversiblen Schädigung des Ökosystems und der Ostsee hat das Gericht den Weiterbau der Pipeline erlaubt. Dies zeigt einmal mehr, welch großen ökologischen Schaden das LNG-Beschleunigungsgesetz anrichtet, das die Rechtsgrundlage für den beschleunigten Ausbau der LNG-Anlagen ohne Umweltprüfung ist. Es ist unverständlich, warum uns das Gericht nach zweiwöchiger Prüfung unseres Antrags mit der Entscheidung keine Begründung mitteilen kann. An unserem rechtlichen Vorgehen gegen die LNG-Anlagen auf Rügen halten wir fest. Wir setzen darauf, dass wir uns bereits dieses Frühjahr im ausstehenden Hauptsacheverfahren gegen die LNG-Anbindungspipeline mit unseren Argumenten durchsetzen können.“

Bauarbeiten und Genehmigungsverfahren für das geplante LNG-Terminal in Mukran sind noch nicht abgeschlossen. So steht auch die imissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb der LNG-Terminalschiffe im Hafen Mukran durch das Staatliche Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern noch aus. Hier hatte die DUH bereits Einwendung erhoben.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Die ökologischen Kosten des LNG-Ausbaus wachsen mit der Ablehnung unseres Antrags auf Baustopp ins Unermessliche. Der Nutzen dagegen ist längst verschwunden: Das LNG-Terminal auf Rügen ist soweit verzögert, dass es in diesem Winter ohnehin keinen Beitrag zur Gasversorgung leisten wird. Noch immer dient das Gespenst einer Gasmangellage jedoch dazu, weitere Terminals zu rechtfertigen. Dabei sind noch nicht einmal die bestehenden Terminals ausgelastet. Das LNG-Beschleunigungsgesetz hat damit längst seine Grundlage verloren und muss dringend abgeschafft werden. Ansonsten drohen weitere energiepolitische Fehlinvestitionen und hohe ökologische Kosten.“

Das LNG-Projekt Mukran ist bereits jetzt stark verzögert. Die Bauarbeiten für die Errichtung der Offshore-Anbindungspipeline sind noch nicht abgeschlossen, ebenso wie die Baggerarbeiten zur Vertiefung des Hafens und der äußeren Hafeneinfahrt. Auch der Abschluss der nun erlaubten Arbeiten zur Abdeckung der Pipeline im Greifswalder Bodden bis Ende Februar ist unwahrscheinlich. Und auch die landseitigen Anlagen im Hafen sind noch in Arbeit. Eine Realisierung des Projektes noch in diesem Winter scheint kaum möglich.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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