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Pressemitteilung

Geplante Erdgasleitungen für LNG-Anschluss in Brunsbüttel: Deutsche Umwelthilfe gibt Stellungnahmen ab und warnt vor Gefahr fossiler Abhängigkeiten

Montag, 01.08.2022 Dateien: 2

• Zwei neue Erdgastransportleitungen sollen die beiden in Brunsbüttel geplanten Terminals für den Import von Flüssigerdgas an das bestehende Netz anschließen

• DUH sieht in Antrag für die längere Pipeline den Versuch, Bau langfristiger fossiler Infrastruktur durch die Hintertür vorzubereiten und fordert Ablehnung des Antrags

• Genehmigung für Anschluss der schwimmenden Anlage durch die zweite kürzere Pipeline muss auf aktuelle Notlage und somit zeitlich stark begrenzt werden

 

© adga94foto / Fotolia

Berlin, 1.8.2022: In den Genehmigungsverfahren zur Errichtung zweier Pipelines für die bei Brunsbüttel geplanten LNG-Terminals hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Stellungnahmen eingereicht. Mit den Pipelines sollen die Terminals an das bestehende Netz angeschlossen werden – eine kleinere etwa drei Kilometer lange Pipeline 185 und eine größere etwa 55 Kilometer lange Pipeline 180. Insbesondere für die längere Pipeline sieht die DUH die Gefahr, dass damit langfristige fossile Infrastruktur geschaffen wird, denn die Pipeline dient lediglich dem späteren Betrieb des landseitigen Terminals, nicht aber der als Notfallmaßnahme für diesen Winter geplanten schwimmenden Anlage. Deshalb fordert der Umweltschutz- und Verbraucherverband das zuständige Amt für Planfeststellung Energie auf, dieser Pipeline keine Genehmigung zu erteilen. Auch die kleinere Pipeline darf nur für den Zeitraum genehmigt werden, der zur Abwendung der aktuellen Gas-Notlage unbedingt notwendig ist. Zudem darf die Leitung ausschließlich dem Betrieb der schwimmenden Anlage, nicht jedoch einer langfristigen fossilen Infrastruktur vor Ort dienen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Gasindustrie versucht weiter, Nägeln mit Köpfen zu machen: Sollten die beiden Anträge auf Plangenehmigung so wie jetzt vorliegend erfolgreich sein, würde einem langfristigen Import von fossilem Erdgas mit massiv negativen Auswirkungen auf die Klimaziele Tür und Tor geöffnet. Dabei müssen wir uns jetzt auf die Schaffung von Notfallmaßnahmen konzentrieren. Deswegen beantragen wir, eine Genehmigung für die völlig überdimensionierte längere Pipeline 180 abzulehnen. Sollten trotzdem Genehmigungen erteilt werden, die Bau und Betrieb einer langfristigen fossilen Infrastruktur vor Ort dienen, werden wir weitere mögliche Schritte eingehend prüfen.“

Laut den Planungsunterlagen soll die kleinere Pipeline 185 kurzfristig in Betrieb gehen, um bereits einen Großteil des Erdgases der schwimmenden LNG-Anlage in das bestehende Gasnetz einzuspeisen. Ein Teil der hierüber künftig ankommenden Gasmengen könne jedoch nicht über die kleine Pipeline in das bestehende Netz eingespeist werden, sondern müsse über die größere Pipeline 180 abtransportiert und in das Gasnetz aufgenommen werden. Dazu würden beide Pipelines perspektivisch mit einem etwa 2 Kilometer langen Strang verbunden. Die Genehmigung für den Bau dieses Verbindungsstranges ist jedoch nicht Teil des Genehmigungsantrages. Gleichzeitig soll die größere Pipeline 180 dem Abfluss des Gases aus der ebenfalls vor Ort geplanten, landseitigen LNG-Anlage dienen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner weiter: „Der Bau des entscheidenden Verbindungsstranges zwischen den beiden Pipelines wurde gar nicht beantragt. Damit wirkt die Begründung, die längere und größere Pipeline 180 diene auch dem Betrieb des schwimmenden LNG-Terminals und damit der Krisenvorsorge, vorgeschoben. Es scheint, hier wird der Versuch unternommen, den Bau und Betrieb des landseitigen Terminals durch die Hintertür vorzubereiten. Das lehnen wir ab, denn das landseitige Terminal kann erst nach mehreren Jahren Bauzeit in Betrieb gehen und leistet damit keinen Beitrag zur Abwendung der aktuellen Notlage. Der Betrieb würde neue fossile Abhängigkeiten nach sich ziehen, die unbedingt verhindert werden müssen.“

Hintergrund:

Am Standort Brunsbüttel sind zwei LNG-Terminals geplant: Eine schwimmende Anlage soll bereits ab 2023 Flüssigerdgas importieren; ein weiteres Projekt soll landseitig errichtet werden und 2026 in Betrieb gehen. Für die Genehmigung der Terminals selbst wurden die notwendigen Verfahren bisher noch nicht eingeleitet. Für die Errichtung der beiden Pipelines zum Anschluss der Terminals ist Gasunie Deutschland zuständig.

Für das landseitig geplante Terminal hatte die DUH bereits 2019 in einem Rechtsgutachten dargelegt, dass das Projekt aus Sicherheitsgründen nicht genehmigungsfähig ist. Neben Brunsbüttel gibt es auch an den Standorten Stade, Hamburg, Lubmin, Wilhelmshaven und Rostock Pläne zur Errichtung einer oder mehrerer Terminals.

Links:

Die jeweiligen Einwendung ETL 185 und ETL 180 finden Sie am Ende dieser Seite als Download.

Kontakt:


Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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