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Pressemitteilung

Gegen die Müllflut: Deutsche Umwelthilfe ruft Bürgerinnen und Bürger auf, in allen Kommunen Deutschlands Einweg-Verpackungssteuern zu beantragen

Donnerstag, 01.06.2023

• Nach richtungsweisendem Urteil zu Tübinger Verpackungssteuer steht fest: Kommunen dürfen eigene Verbrauchssteuern auf Einweg-Verpackungen erheben

• Deutsche Umwelthilfe startet Mitmachaktion: Bürgerinnen und Bürger können unter www.duh.de/antrag-verpackungssteuer mit wenigen Klicks Einweg-Verpackungssteuern in ihrer Kommune beantragen

• Je mehr Städte dem Mehrweg-Kurs folgen, desto größer wird Druck auf Umweltministerin Lemke: DUH fordert bundesweite Einweg-Abgabe von mindestens 20 Cent

© Wonderful pictures / Adobe Stock

Berlin, 1.6.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht ab heute gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern die Einführung kommunaler Einweg-Verpackungssteuern in mehr als 10.700 Städten und Gemeinden Deutschlands an. Dazu startet der Umwelt- und Verbraucherschutzverband eine groß angelegte Mitmachaktion: Mit wenigen Klicks kann jede und jeder unter www.duh.de/antrag-verpackungssteuer einen Antrag für eine Einwegsteuer in der eigenen Kommune erstellen und dann sofort und unkompliziert an die Verwaltung schicken. In den 302 größten Städten der Republik hat die DUH bereits selbst entsprechende Anträge gestellt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Leipzig vergangene Woche bestätigt, dass kommunale Einwegsteuern für to-go-Verpackungen rechtmäßig sind. Es wies die Klage einer Franchisenehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald's gegen die Einwegsteuer in Tübingen ab, die dort seit dem 1. Januar 2022 erhoben wird.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Die Folgen sind fatal: Es werden Unmengen an Ressourcen verschwendet, die Klimakrise spitzt sich zu und der öffentliche Raum wird zur Müllhalde. Eine kommunale Verbrauchssteuer auf to-go-Verpackungen setzt finanzielle Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Mehrwegalternativen. Das richtungsweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat endgültig klargestellt, dass Städte und Gemeinden solche örtlichen Einwegsteuern erheben dürfen. Jetzt muss das auch überall umgesetzt werden! Deswegen rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf, mitzumachen und in ihren Städten und Gemeinden die Einführung einer Einweg-Verpackungssteuer zu beantragen.“

Bundesweite Regelungen wie die seit 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie bringen bislang nicht den dringend benötigen Umschwung, so die Kritik der DUH. Denn sie schreiben lediglich ein Angebot, aber nicht die Nutzung oder zumindest finanzielle Besserstellung von Mehrwegverpackungen vor.

„Um der Einweg-Müllkrise etwas entgegenzusetzen, müssen Städte und Gemeinden mit anpacken. Doch es ist keine Dauerlösung, dass Kommunen über nationale Vorgaben hinausgehen müssen, weil diese zu schwach sind. Um die Müllflut überall einzudämmen, brauchen wir eine flächendeckende Regelung zur Verteuerung von Einweg-Verpackungen für Getränke und Speisen. Konkret fordern wir eine bundesweite Einweg-Abgabe auf to-go-Verpackungen von mindestens 20 Cent. Jeder gestellte Antrag für eine Einweg-Verpackungssteuer auf kommunaler Ebene erhöht den Druck auf Bundesumweltministerin Steffi Lemke“
, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Hintergrund:

Die Mitmachaktion startet die DUH innerhalb ihrer Initiative für „Plastikfreie Städte“. Seit September 2020 hat die DUH in insgesamt 303 Städten Anträge zur Vermeidung von Einweg-Plastikmüll und Förderung von Mehrweg gestellt. In einer neuen interaktiven Karte können Bürgerinnen und Bürger herausfinden, welche Städte vorangehen in Richtung Plastikfreiheit und wo noch dringender Nachholbedarf besteht. Neben einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackung hat die DUH die Städte aufgefordert, Mehrwegsysteme für to-go-Verpackungen finanziell zu fördern, bestimmte Einweg-Produkte wie Einweg-Plastikflaschen und Einweg-Geschirr in der öffentlichen Beschaffung zu verbieten sowie ein Mehrweggebot für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund einzuführen.

Links:

  • DUH-Mitmachaktion für kommunale Einweg-Verpackungssteuer in Ihrer Stadt oder Gemeinde: www.duh.de/antrag-verpackungssteuer
  • Interaktive Karte der Initiative Plastikfreie Städte: www.duh.de/plastikfreie-staedte  

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de  

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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