Pressemitteilung
Gefahr für den Klimaschutz: Bau- und Wohnungsbranche will Energieeinsparverordnung aussetzen
Anlässlich der heutigen Sitzung des Bundesrats fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dessen Mitglieder auf, an den in der Energieeinsparverordnung festgelegten Klimaschutzstandards sowie dem Einsatz von Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich festzuhalten. Der Bundesrat will heute unter anderem über Maßnahmen entscheiden, die eine Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Deutschland rechtlich erleichtern sollen. Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) missbrauchen die Verbände der Bau- und Wohnungsbranche seit Wochen die derzeitige humanitäre Krise und die Flüchtlingswelle, um sich wichtiger Instrumente des Klimaschutzes zu entledigen.
Konkret fordert die DUH für den aktuellen Gesetzesentwurf eine klare Trennung von kurzfristig benötigten Notunterkünften und langfristig angelegten Bau- und Sanierungsprojekten. Ausnahmen sollten ausschließlich für öffentliche Bestandsbauten zulässig sein und zeitlich auf ein Jahr begrenzt werden. Auch eine anschließende Nachrüstungspflicht für Gebäude, die längerfristig genutzt werden sollen, muss klar festgehalten werden.
„Mit dem vorgeschobenen Argument der humanitären Hilfe will die Bau- und Wohnungswirtschaft mühsam erreichte Ziele im Umwelt- und Klimaschutz um Jahre zurückwerfen“, kritisiert Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Dabei stehe es außer Frage, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Notsituation schnelle und unbürokratische Hilfe dringend nötig ist. Private Bauvorhaben dürften in der aktuellen Debatte jedoch keinen Platz haben.
Am 21.9.2015 haben sich Verbände der Bau- und Wohnungsbranche in einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dafür eingesetzt, den „Kostentreiber“ Energieeinsparverordnung (EnEV) ab Januar 2016 auszusetzen. Hauptargument der Wohnungswirtschaft: Die energetische Gebäudesanierung mache Bauvorhaben teuer und verzögere die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum – unter anderem für Flüchtlinge. Der Vorschlag der Bau- und Wohnungsbranche würde keine energetischen Standards absenken, sondern lediglich Zeit verschaffen, um geeignete Anreize für den bezahlbaren Neubau in Deutschland zu setzen.
„Den gesamtgesellschaftlichen Nutzen aufgrund Partikularinteressen der Wirtschaft aufs Spiel zu setzen, darf nicht das Ergebnis demokratischer Prozesse sein“, so Müller-Kraenner. Geltende Energiestandards auszusetzen und dies als kurzfristige Entlastung zu interpretieren, sei Unsinn.
Die Bundesregierung hinkt bereits heute ihren eigenen Zielvorgaben für einen energieeffizienten Gebäudesektor hinterher. Dabei ist der Sektor, der für rund ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich ist, besonders wichtig für das Gelingen der Energiewende. „Deutschland kann nicht die Dekarbonisierung bis zum Ende des Jahrhunderts verkünden und zu Hause auf energetische Standards bei Bau und Sanierung verzichten. Ein solcher Rückschritt in der Umsetzung von Klimaschutzvorgaben wäre ein fatales Zeichen für die anstehende Weltklimakonferenz in Paris und würde die internationale Vorbildrolle Deutschlands nachhaltig beschädigen. Von den so nicht mehr zu erreichenden Klimazielen ganz zu schweigen“, so Müller-Kraenner abschließend.
Eine Gegenüberstellung des aktuellen Vorschlags der Bundesregierung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und des Änderungsvorschlags der Deutschen Umwelthilfe finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 2400867-15, Mobil: 0160 90354509, E-Mail: mueller-kraenner@duh.de
Elisabeth Staudt, Projektmanagerin Energieeffizienz
Tel.: 030 2400867-963, E-Mail: staudt@duh.de
Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, Mobil: 0151 26749133, E-Mail: marggraf@duh.de