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Pressemitteilung

Für „Saubere Luft“ in Stuttgart: Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfahren ein

Montag, 26.03.2018

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Diesel-Fahrverbote als Maßnahme für „Saubere Luft“ für zulässig erklärt hat, ist die Landesregierung in Baden-Württemberg aufgefordert, den Luftreinhalteplan entsprechend fortzuschreiben

© elcovalana - Fotolia

Berlin, 26.3.2018: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg gestellt. Ziel ist die Umsetzung des von der DUH erstrittenen Urteils für „Saubere Luft“ des Verwaltungsgerichts Stuttgarts vom 19. Juli 2017, das nunmehr durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27.2.2018 rechtskräftig ist.

Das BVerwG hat entschieden, dass zonen- und streckenbezogene Diesel-Fahrverbote zulässig sind, um die Luftschadstoffwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Ebenso hat es festgestellt, dass nach den tatsächlichen Feststellungen des verwaltungsgerichtlichen Urteils in Stuttgart keine andere Maßnahme zur Hand ist, mit der der Grenzwert ebenso schnell eingehalten werden kann wie mit den zulässigen Fahrverboten. Daher hat die DUH das Land Baden-Württemberg mit Schreiben vom 2. März 2018 aufgefordert, Fahrverbote als Maßnahme für „Saubere Luft“ in den Luftreinhalteplan aufzunehmen und die entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung kurzfristig zu beginnen. Das Land antwortete durch ein Schreiben seiner Rechtsanwälte vom 16. März 2018 und teilte mit, dass der Luftreinhalteplan Dieselverkehrsbeschränkungen vorsehen wird. Gleichzeitig wurde jedoch mitgeteilt, dass über den Luftreinhalteplan abschließend erst das Landeskabinett entscheiden wird. Die DUH ließ daher über ihren Rechtsanwalt mit Schreiben vom 19. März 2018 mitteilen, dass nicht erkennbar sei, warum das gesamte Regierungskabinett über die Frage eines Luftreinhalteplans entscheiden muss. Vielmehr sei zu befürchten, dass bei politischer Entscheidung über die Sache die nunmehr rechtlich notwendigen Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Die DUH setzte daher eine erneute Frist bis zum 23. März 2018, die telefonisch auf Bitte des Rechtsanwalts des Landes bis zum 26. März 2018, 12:00 Uhr, verlängert wurde. Die DUH bat um eine Stellungnahme zu der Frage, ob denn die Landesregierung in ihrer Gesamtheit den Fahrverboten in Stuttgart bereits grundsätzlich zugestimmt hat. Nur so sei gewährleistet, dass diese am Ende nicht doch politisch abgelehnt werden. Diese Befürchtung besteht vor allem deshalb, weil das Land Baden-Württemberg in dem durch Anwohner des Neckartors geführten Verfahren selbst nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim vortragen lässt, dass Fahrverbote immer noch rechtlich ausgeschlossen seien.

Da das Land auf dieses Schreiben nicht mehr reagierte, ist nunmehr die Zwangsvollstreckung eingeleitet worden. Offenbar will man keine verbindlichen Erklärungen von Seiten des Landes abgeben.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Ein Planentwurf für Diesel-Fahrverbote in Stuttgart liegt bereits in der Schublade. Nach dem gescheiterten Versuch, über eine Sprungrevision um Fahrverbote herumzukommen, wird es nun schleunigst Zeit, dass Fahrverbote für dreckige Diesel-Fahrzeuge in Stuttgart umgesetzt werden, damit die Menschen vor Ort nicht länger den gesundheitsschädlichen Diesel-Abgasen ausgesetzt sind.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: „In den Verfahren, die in den letzten Jahren zu sauberer Luft geführt worden sind, hat sich leider gezeigt, dass eine Normalität im Umgang mit rechtlichen Verpflichtungen und Zusagen nicht immer selbstverständlich scheint. Daher müssen wir mit dem Antrag auf Zwangsvollstreckung sicherstellen, dass die Landesregierung dem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts Folge leistet.“

Ugo Taddei, Rechtsanwalt von ClientEarth sagt: „Die Zeit für weitere Verzögerung ist nach der Entscheidung in Leipzig vorbei. Die Entscheidung war eindeutig. Die Behörden in Baden-Württemberg müssen nun dringend die erforderlichen Schritte einleiten. Wir werden die rechtlichen Auseinandersetzungen nicht beenden, bevor die Menschen in Stuttgart saubere Luft atmen.“ Client Earth unterstützt die DUH in ihren Klagen für saubere Luft.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

Ugo Taddei, Rechtanwalt ClientEarth
0032 2 808 4323, utaddei@clientearth.org

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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