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Pressemitteilung

Für den Erhalt der Gäubahn: Deutsche Umwelthilfe stellt Eilantrag zum Erlass einer Einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Mittwoch, 05.03.2025 Dateien: 1

• DUH möchte über dieses neue Rechtsverfahren das Eisenbahn-Bundesamt gerichtlich verurteilen lassen, eine Abtrennung der Gäubahn vom Stuttgarter Bahnhof zu untersagen, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat

• Mit der beantragten Eilentscheidung möchte die DUH verhindern, dass die Deutsche Bahn „vollendete Tatsachen“ schafft, solange der Kopfbahnhof im Doppelbetrieb zum Tiefbahnhof erhalten bleibt und für den Pfaffensteigtunnel weder eine rechtliche Grundlage noch eine verbindliche Finanzierung vorliegt

• DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert: „Der Süden Baden-Württembergs, die Schweiz und Norditalien dürfen nicht vom Stuttgarter Bahnknoten abgetrennt werden.“

© picture alliance/dpa | Felix Kästle

Berlin, 5.3.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am gestrigen Dienstag, den 4. März 2025, einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gestellt, um zu verhindern, dass noch vor einem rechtskräftigen Urteil in einem Hauptsacheverfahren der DUH zum Erhalt der direkten Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Hauptbahnhof die aktuelle Anbindung über die Panoramabahn unwiederbringlich unterbrochen wird. Mit diesem zweiten Klageverfahren möchte die DUH sicherstellen, dass die 146 Jahre alte Bahnmagistrale Mailand – Zürich – Singen – Stuttgart nicht wie von der Bahn aktuell auf der bestehenden Panoramatrasse geplant bereits am 22. April 2026 abgetrennt wird. 

Nachdem das Stuttgarter Verwaltungsgericht am 13. Februar 2025 die Rechtsauffassung vertrat, die aktuell vorliegenden Planfeststellungsbeschlüsse S21 enthielten keinerlei zeitliche Beschränkungen für eine Unterbrechung der Gäubahn, hatte die DUH am 17. Februar 2025 beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt, die betreffenden Teile der Planfeststellung von Stuttgart 21 befristet zu widerrufen. Sie begründete diesen Antrag mit der nachträglichen Umplanung, die Gäubahn nicht über die Rohrer Kurve, sondern über den Pfaffensteigtunnel an Flughafen und Tiefbahnhof anzuschließen. Dabei hatte sie sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz §49 berufen, das einen befristeten Teilwiderruf ermöglicht, wenn aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen andernfalls das öffentliche Interesse gefährdet ist. Dieses Verfahren müsse rechtskräftig entschieden werden, bevor die Deutsche Bahn Fakten schaffen dürfe.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: Aktuell geht die Deutsche Bahn von einem jahrelangen Doppelbetrieb von Tief- und Kopfbahnhof aus. Mit unserem Eilantrag möchten wir sicherstellen, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen und die Gäubahn ohne Not bereits im April 2026 vom Stuttgarter Hauptbahnhof abgetrennt wird. Die Deutsche Bahn plant eine dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn vom Stuttgarter Bahnknoten, das wurde im Laufe der zweitägigen Verhandlung vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht überdeutlich. Ich hoffe darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof uns mit seiner Eilentscheidung die notwendige Zeit gibt, die bestehenden rechtlichen und finanziellen Fragen, um einen dauerhaften Fortbestand dieser wichtigen Bahnverbindung im Rahmen der anhängigen Gerichtsverfahren klären zu können. Für die Millionen Menschen nicht nur im Süden von Baden-Württemberg, sondern auch in der Schweiz und Norditalien setzen wir uns für den Erhalt der Gäubahn ein.“

Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Die Unterbrechung der Gäubahn im Frühjahr 2026 ist nicht nur unnötig, sondern rechtswidrig. Es ist weder gesichert, dass der Pfaffensteigtunnel jemals gebaut wird, noch dass der Stuttgarter Kopfbahnhof im Dezember 2026 außer Betrieb geht. Dieser Sicherheiten bedarf es aber, bevor die Gäubahn vom Stuttgarter Bahnhof abgetrennt werden darf.“

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen bis zum 14. April 2025 eine Trassenanmeldung für den Netzfahrplan 2026 vornehmen. Dies werden sie nicht tun, wenn sie, wie bisher, davon ausgehen müssen, dass es die Gäubahn-Trasse im Fahrplan 2026 (gültig vom 15. Dezember 2025 bis 14. Dezember 2026) nicht mehr geben wird, weil die bauliche Abtrennung der Gäubahn bereits ab dem 22. April 2026 erfolgt. 

Links:

Den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen das Eisenbahn-Bundesamt vom 4.3.2025 finden Sie am Ende dieser Seite zum Download.

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com 

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de 

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