Pressemitteilung
Fracking in Deutschland: Deutsche Umwelthilfe begrüßt weitgehendes Verbot durch Bundesrat
Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das heute im Plenum des Bundesrates beschlossene Fracking-Verbot im Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein eine wichtige Grundlage für die zukünftige Energiepolitik in Deutschland. Der Bundesrat votierte in seiner Stellungnahme für ein entsprechendes Verbot im Bundesberggesetz und beschloss weitreichende Einschränkungen für Fracking-Vorhaben im Sandgestein.
„Der Bundesrat sendet mit seinem mehrheitlichen Votum für ein Fracking-Verbot im Bergrecht ein klares politisches Signal an Bundesregierung und Bundestag. Die beschlossenen Änderungen müssen nun unbedingt aufgegriffen werden, um eine Risikotechnologie zur Förderung fossiler Energieträger zu kontrollieren, die in Deutschland aus umwelt- und energiepolitischer Sicht keinen Sinn ergibt“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
Auch die weiteren, vom Bundesrat vorgeschlagenen Verschärfungen im Wasserhaushaltsgesetz für Fracking im Sandgestein seien richtig und wichtig. Müller-Kraenner betonte, dass die empfohlene Erweiterung der wasserrechtlichen Schutzgebiete sowie das Verbot von Fracking-Vorhaben im Sandgestein in und unter Natura-2000 Gebieten auch den Vorstellungen der DUH entsprechen. Er forderte Bundesregierung und Bundestag auf, die beschlossenen Vorschläge ernst zu nehmen und umzusetzen.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer, Mobil: 0160 90354509, E-Mail: mueller-kraenner@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de