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Pressemitteilung

Forderung der Deutschen Umwelthilfe zum Böller-Verbot wird von immer mehr Städten und ersten Ländern unterstützt – Innenminister Seehofer will aber erst Ende 2021 Sprengstoffrecht ändern

Mittwoch, 13.11.2019 Dateien: 1

Deutsche Umwelthilfe sieht sich bestätigt durch die Ankündigung von Innenminister Seehofer, dass das Sprengstoffrecht geändert werden muss, um Städten erweiterte Böller-Verbote in belasteten Innenstädten zu ermöglichen – DUH-Geschäftsführer Resch: „Das Sprengstoffrecht sollte noch in diesem Jahr geändert werden, um bereits zum kommenden Jahreswechsel rauschende Silvesterfeste ohne Luftverschmutzung, Brände und hunderte Verletzte feiern zu können“ – Bundestag ist aufgefordert, die Änderung des Sprengstoffrechts sofort zu initiieren

© Volker Schlichting/Fotolia

Berlin, 13.11.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt Kritik an der gestern Abend über die Süddeutsche Zeitung bekannt gewordene Ankündigung von Innenminister Horst Seehofer, erst in der nächsten Legislaturperiode eine Überarbeitung des Sprengstoffrechts in den Bundestag einbringen zu wollen. Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Mit seiner Ankündigung lässt Innenminister Seehofer die Städte, die ihre Bürgerinnen und Bürger beim Jahreswechsel bestmöglich vor Luftverschmutzung, Unfällen und Bränden durch Schwarzpulver-Böllerei schützen möchten, für zwei weitere Jahre im Stich. Gleichzeitig bestätigt er aber die Richtigkeit der DUH-Initiative für ein Ende der archaischen Silvester-Böllerei. Einmal mehr zeigen sich die unterschiedlichen Prioritäten dieser Bundesregierung: Einen Satz in der ersten Sprengstoffverordnung zu ändern, durch den Millionen Stadtbewohner geschützt werden können, braucht angeblich zwei Jahre Vorbereitung. Wenn es aber darum geht, den Autokonzernen 3,5 Milliarden Steuermittel für bis zu drei Tonnen schwere SUV-Stadtpanzer zuzuschachern, geht es innerhalb eines Monats. Wir fordern daher die Abgeordneten der demokratischen Parteien im Bundestag dazu auf, sofort die Änderung der ersten Sprengstoffverordnung einzuleiten, so dass idealerweise bereits für den kommenden Jahreswechsel 2019/2020 Menschen und Umwelt besser vor den archaischen Böllern und der extrem hohen Feinstaubbelastung geschützt sind und die Städte umfassende Verbotszonen ausweisen können.“


Die DUH hat aktuell in insgesamt 98 Städten, in denen die WHO-Grenzwertempfehlung für Feinstaub nicht eingehalten wird, den Stopp der archaischen Feuerwerk-Böllerei beantragt. Am ersten Tag eines jeden Jahres herrschen in deutschen Städten aufgrund des Silvester-Feuerwerks teils Rekord-Feinstaubbelastungswerte von bis zu 1000 µg PM10/m³. Polizei und Krankenhäuser registrieren viele Verletzte. Zahlreiche Haus- und Wohnungsbrände und vermüllte Straßen oder Grünanlagen sind die Folge – vielerorts wird von Ausnahmezuständen gesprochen.

Die DUH setzt sich daher für saubere und sichere Alternativen zu Schwarzpulver-Feuerwerken wie Licht- und Lasershows ein. Städte wie Landshut haben mit großer Zustimmung ihrer Bürger auf solche schwarzpulverfreien Silvesterfeiern umgestellt. München und Berlin haben für erste Innenstadtbereiche die von der DUH geforderten Böller-Verbote verfügt.

Links:

Pressemitteilung vom 23.10.2019: „Deutsche Umwelthilfe beantragt in 98 mit Feinstaub belasteten Städten den Stopp der Feuerwerk-Böllerei und zeigt saubere Alternativen für Silvester auf“ http://l.duh.de/p191023

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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