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Pressemitteilung

Fiat Chrysler Deutschland erkennt noch anhängigen Klageanspruch der Deutschen Umwelthilfe wegen irreführender Werbeaussagen zum Fiat 500x 2.0 an

Mittwoch, 07.06.2017 Dateien: 1

Zwei Tage vor dem Gerichtstermin am 8.6.2017 hat Fiat Chrysler Deutschland alle noch anhängigen Klagepunkte zu falschen Werbeaussagen über eine angebliche Umweltfreundlichkeit des Diesel-Fiat 500x 2.0 anerkannt – Fiat Chrysler hat sich gegenüber dem Landgericht Frankfurt schriftlich erklärt, nicht weiter zu behaupten, das Fahrzeug habe „niedrige Emissionen“, einen „geringen Schadstoffausstoß“ bzw. einen „umweltfreundlichen Motor“ – Aktuelle Messungen der DUH an einem Fiat 500x mit neuester Motorsteuersoftware zeigen im Durchschnitt 823 mg NOx/km – Fiats Diesel-SUV zählen somit weiterhin zu den schmutzigsten Diesel-Pkw

© Annen/DUH

Berlin, 7.6.2017: Nach einem elf Monate andauernden Rechtsstreit über irreführende Werbeaussagen zu einem der schmutzigsten Euro 6 Diesel-Pkw haben die Rechtsanwälte von Fiat Chrysler am gestrigen 6. Juni 2017 gegenüber dem Frankfurter Landgericht alle noch verbliebenen Klageansprüche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) anerkannt. Damit darf das Unternehmen nicht länger mit den falschen Qualitätsversprechen „niedriger Emissionen“, „geringem Schadstoffausstoß“ und einem angeblich „umweltfreundlichen“ Dieselmotor für den Fiat 500x 2.0 Diesel werben.

Am 9. Februar 2016 veröffentlichte die DUH alarmierende Messergebnisse mit bis zu 22-fachen Stickoxid (NOx)-Grenzwertüberschreitungen beim Fiat SUV 500x 2.0 und forderte Bundesverkehrsminister Dobrindt zum Handeln auf. Nachmessungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bestätigten die extrem hohen Emissionen sowie das Vorhandensein illegaler Abschalteinrichtungen. Am 20. Mai 2016 leitete das Bundesverkehrsministerium daher ein Verfahren zur Überprüfung bzw. Aberkennung der Typzulassung ein und forderte auch die EU-Kommission auf, entsprechend tätig zu werden.

Im Mai 2017 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wegen nicht rechtmäßigen Euro 6 Typzulassungen bei Fiat Chrysler eingeleitet. Daher erklärte die DUH gegenüber dem Frankfurter Landgericht, den Teil des streitgegenständlichen Klageverfahrens zur Frage der Rechtmäßigkeit der Werbung mit der Euro 6 Typzulassung zurückzunehmen. Eine Fortsetzung der Klärung dieser Rechtsfrage war nicht mehr notwendig, nachdem somit auch die EU-Kommission von der Rechtswidrigkeit der Fiat Chrysler Typzulassung überzeugt ist und mit dem Vertragsverletzungsverfahren rechtlich dagegen vorgeht.

"Wir haben uns im Rechtsstreit mit Fiat Chrysler in allen wesentlichen Punkten durchgesetzt. Elf Monate hat es gedauert, bis der Autokonzern eingelenkt und gegenüber dem Gericht endlich erklärt hat, die Verbraucher zukünftig nicht mehr mit falschen Aussagen zur angeblichen Umweltfreundlichkeit seines Diesel-SUVs zu täuschen", so Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. "Fiat führte seine Kunden besonders dreist in die Irre. Der Fiat 500x 2.0 ist einer der schmutzigsten Diesel-Pkw überhaupt. Gegenüber einem sauberen Euro 6 Benzin-Pkw sind die Stickoxid-Emissionen um ein Vielfaches höher und mitverantwortlich für tausendfache Lungen- und Kreislauferkrankungen, gerade bei Kindern, Alten und Kranken. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet der frühere Präsident des europäischen Automobilverbandes, Fiat-Chef Sergio Marchionne, offensichtlich keinerlei Schamgefühl kennt und den Verkauf dieser Dieselgiftschleudern nicht sofort einstellt.“

Hintergrund:

Die DUH hat im Februar 2016 bei der Berner Fachhochschule Abgasmessungen an einem Fahrzeug dieses Typs durchführen lassen. Die Messungen ergaben bis zu 22-fach höhere Werte bei den Stickstoffoxid-Emissionen als nach dem offiziellen Grenzwert zulässig. Für Pkw mit Dieselmotor gilt nach der Euro 6 Abgasnorm ein Stickstoffoxidgrenzwert von 80 mg/km. Im Test reichte sogar die Skala des Messgeräts nicht mehr aus, so hoch waren die gemessenen Werte. Die DUH übergab daraufhin ihre Messergebnisse dem KBA.

Eine Nachprüfung des KBA kam zu dem Ergebnis, dass das Emissionskontrollsystem des Fahrzeugs nicht nur bei Temperaturen von knapp unter + 20 Grad Celsius (der Prüfzyklus erfolgt bei knapp über + 20 Grad Celsius), sondern auch nach einer Fahrtzeit von 1.300 Sekunden (und somit nach knapp 22 Minuten - der NEFZ-Prüfzyklus im Rahmen des Zulassungsverfahrens dauert ca. 20 Minuten) abschaltet. Im Übrigen schaltet auch der NOx-Speicherkat nach sechs Regenerationen ab. Da die Fahrzeuge nicht der (in Italien erteilten) Typgenehmigung für das Modell entsprechen, hat das KBA ein Verfahren nach Artikel 30 Absatz 3 der Richtlinie 2007/46/EG eingeleitet.

Fiat nutzt für die Motorsteuerung eine Bosch-Software. Die gefundenen drei Abschaltreinrichtungen sind eindeutig illegal.

Mit Schreiben vom 20. Mai 2016 hat das KBA im Zusammenhang mit der Typgenehmigung des Modells Fiat 500x 2.0 die italienische Typgenehmigungsbehörde aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Fahrzeuge mit dem genehmigten Typ in Übereinstimmung gebracht werden. Damit steht fest, dass auch das KBA überzeugt davon ist, dass der Fiat 500x 2.0 die Anforderungen der Emissionsnorm Euro 6 nicht erfüllt.

Zwischenzeitlich hat Fiat Chrysler ein Software-Update vorgenommen. Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts der DUH im Frühjahr 2017 an einem Fiat 500x 1.6 Diesel haben weiterhin mehr als zehnfach überhöhte NOx-Werte erbracht. Außerdem zeigen die Straßenmessungen der DUH, dass ganz offensichtlich auch nach dem Software-Update weiterhin eine zeitgesteuerte und damit illegale Abschalteinrichtung aktiv ist.

Links:

Den Prüfbericht zum Fiat 500x 1.6 Diesel finden Sie am Ende dieser Seite.

Zur Pressemitteilung „Deutsche Umwelthilfe verklagt Fiat-Chrysler Deutschland wegen irreführender Werbeaussagen zum Fiat 500x 2.0 beim Landgericht Frankfurt“ vom 6.7.2016

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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