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Pressemitteilung

Feinstaub: Bundesverwaltungsgericht entscheidet höchstrichterlich über „Recht auf saubere Luft“

Berlin, Dienstag, 20.03.2007

Betroffener verlangt mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe vom Freistaat Bayern und der Stadt München weitgehende Maßnahmen gegen hohe Feinstaubbelastung – Erster Erfolg: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hebt Spruch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf und lässt Revision zu – Vertreter der Bundesregierung beim BVerwG gibt dem Kläger Recht – DUH erwartet Urteil mit bundesweiten Konsequenzen

Die Chancen wachsen, dass Bürgerinnen und Bürger in mit lebensbedrohendem Feinstaub belasteten Wohnquartieren konkrete Gegenmaßnahmen vor Gericht durchsetzen können. In zwei Verhandlungen befasst sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) letztinstanzlich mit der Klage eines von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Münchner Bürgers gegen den Freistaat einerseits und die Stadt München andererseits.

Zunächst wird am Donnerstag kommender Woche (29. März, 10:30 Uhr) die Klage des in der Landshuter Allee in München wohnenden Bürgers gegen den Freistaat Bayern auf unverzügliche Aufstellung eines Plans verhandelt, der wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte festlegt. Darüber hinaus ließ das Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche die Revision des Klägers gegen eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu. Das Gericht hatte dem betroffenen Bürger das Recht abgesprochen, von der Landeshauptstadt München unverzügliche verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf dem mittleren Ring zu verlangen. Dieser Spruch wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, das im Revisionsverfahren klären will, ob ein Anspruch auf Fahrverbote besteht (AZ: BVerwG 7 B 54.06). Auch der Vertreter der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen den Rechtsanspruch des Klägers auf „saubere Luft“ bestätigt und gegenüber dem Gericht erklärt, dass er ihn auch vor Gericht durchsetzen können muss.

„Nach mehr als zwei Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen sind wir hoffnungsvoll, dass die Feinstaub-Betroffenen endlich ihr Recht auf saubere Luft gegen Stadtväter und Landespolitiker durchsetzen können, die sich ihrer vornehmsten Pflicht, die Bürger vor schweren Gesundheitsgefahren zu schützen, beharrlich zu entziehen versuchen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Sollte das Bundesverwaltungsgericht ein bürgerfreundliches Urteil fällen, rechnet Resch mit harten Fahrverboten in allen von hohen Feinstaubbelastungen betroffenen Ballungsgebieten. „Wer es bisher gewohnt war, mit seinem Dieselstinker ohne Partikelfilter in die Stadtzentren zu fahren, wird sich entweder auf den öffentlichen Personennahverkehr umstellen oder schnell einen Partikelfilter nachrüsten müssen“, so Resch.

Der Münchner Kläger wehrt sich seit zwei Jahren gegen die massive Überschreitung der EU-weit gültigen Feinstaubgrenzwerte in seiner Wohnstraße. Die Musterklage wird von der DUH unterstützt. Die Landshuter Allee zählt nach den Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes zu den am stärksten belasteten Straßen Deutschlands. Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste Luftreinhalteproblem in Deutschland und geht entlang der Hauptverkehrsadern vor allem auf die Emissionen von Pkw- und Lkw Dieselmotoren zurück. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass in Deutschland insgesamt jährlich 75.000 Menschen vorzeitig und im Durchschnitt zehn Jahre zu früh an der Feinstaubbelastung sterben.

Remo Klinger, DUH-Anwalt aus der Berliner Kanzlei Geulen/Klinger und Vertreter des Münchner Klägers in dem Verfahren: „Wenn sich die Rechtsauffassung des Vertreters der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht durchsetzt, werden Bürgerinnen und Bürger deutschlandweit ihr Recht auf saubere Luft einklagen können. Die Zeit des Abwartens in dutzenden von Städten wird dann zu Ende gehen. Sie alle werden wirklich wirksame Maßnahmen ergreifen müssen. Die derzeit zu beobachtende halbherzige Einrichtung von Umweltzonen mit Ausnahmeregeln für alles und jeden wird  nicht mehr genügen.“

 

Für Rückfragen

Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro 07732-99950; Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr. 15, 10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz
Deutsche Umwelthilfe e. V., Leiter Politik, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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