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Pressemitteilung

Europaweiter Brennpunkt für Methan und Ammoniak in Niedersachsen: Deutsche Umwelthilfe warnt vor klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen aus der Landwirtschaft

Dienstag, 03.11.2026 Dateien: 1

• Deutschland gehört europaweit zu den drei größten Verursachern von Methan- und Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft

• Klimakiller Methan und Feinstaub-Vorläufer Ammoniak ballen sich in Intensivregionen, in Deutschland vor allem in der Region Weser-Ems

• DUH fordert strengere Regulierung der Emissionen aus der Tierhaltung über die Industrieemissionsrichtlinie, vor allem mit Blick auf Rinderhaltung

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Berlin, 3.11.2026: Eine gemeinsame Analyse der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit der Universität Oxford und der Changing Markets Foundation zeigt Europas größte Hotspots für Methan- und Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft. Mit jährlich 1,18 Millionen Tonnen Methan ist Deutschland der zweitgrößte Methan-Emittent der europäischen Viehhaltung. Bei den gesundheitsschädlichen Ammoniakemissionen liegt Deutschland mit 443.800 Tonnen europaweit auf Platz drei.

Die Analyse betrachtet Methan und Ammoniak gemeinsam und macht Regionen sichtbar, in denen sich die Belastungen überschneiden. Ein zentraler Brennpunkt ist die Region Weser-Ems in Niedersachsen: Hier entstehen mit jährlich 74.600 Tonnen Ammoniak mehr als doppelt so viele Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft wie in Schleswig-Holstein (34.190 Tonnen). Auch die Methanemissionen aus der Tierhaltung liegen mit 149.170 Tonnen rund die Hälfte höher als in Schleswig-Holstein (102.490 Tonnen), der Region mit den zweithöchsten Emissionen Deutschlands. In der Region Weser-Ems stammen rund 84 Prozent der Methanemissionen aus der Rinderhaltung.

Schweine- und Geflügelbetriebe fallen unter die EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED), die Rinderhaltung als Hauptverursacher von Methanemissionen aus der Tierhaltung bleibt davon ausgenommen. Für die erfassten Betriebe sind verbindliche Ammoniak-Grenzwerte und Maßnahmen zur Verringerung von Methanemissionen vorgesehen. Die DUH fordert, dass auch große Rinderhaltungsbetriebe unter die Richtlinie fallen und verbindliche Vorgaben zur Senkung ihrer Ammoniak- und Methanemissionen erfüllen müssen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärt: „Deutschland gehört zu den größten Emittenten der europäischen Landwirtschaft. Besonders dramatisch ist die Lage in der Intensivregion Weser-Ems, wo sich Millionen Rinder, Schweine und Hühner auf engstem Raum konzentrieren. Dort heizt die intensive Tierhaltung nicht nur die Klimakrise massiv an, sondern gefährdet durch die hohen Ammoniakemissionen auch die Gesundheit von Millionen Menschen. Dass ausgerechnet die industrielle Rinderhaltung als Hauptverursacher von Methan und als zentrale Quelle von Ammoniak weiterhin von der EU-Industrieemissionsrichtlinie ausgenommen bleibt, ist ein skandalöses Lobbygeschenk auf Kosten von Klima und Gesundheit. Statt diese Regulierungslücke zu schließen, will die EU-Kommission mit ihrem Umwelt-Omnibus-Paket weitere Geflügelbetriebe von der Industrieemissionsrichtlinie ausnehmen und Berichtspflichten für große Schweine- und Geflügelbetriebe abschwächen. Wir fordern die Bundesregierung auf, weitere Umweltabschwächungen zu stoppen und endlich verbindliche Vorgaben für die Rinderhaltung durchzusetzen.“

Hintergrund:

Methan erwärmt die Erde über zwanzig Jahre betrachtet mehr als 80-mal stärker als CO2. Ammoniak trägt zur Bildung von gesundheitsschädlichem Feinstaub (PM2,5) bei, der insbesondere in belasteten Regionen das Risiko für Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht.

Laut EU-Richtlinie über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen (NECD) muss Deutschland seine Ammoniakemissionen bis 2030 um 29 Prozent gegenüber 2005 senken. Die DUH hat die Bundesregierung wegen ihres unzureichenden nationalen Luftreinhalteprogramms bereits 2024 erfolgreich verklagt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtete die Bundesregierung, ihr Programm grundlegend zu überarbeiten. Statt das Urteil umzusetzen, legte die Bundesregierung Rechtsmittel ein. Der Rechtsstreit liegt inzwischen beim Bundesverwaltungsgericht, das zentrale Fragen zur Durchsetzung der europäischen Luftreinhaltevorgaben dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt hat.

Link:

Den Bericht finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer 
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de