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Pressemitteilung

EU muss Palmöl in Biokraftstoffen verbieten

Dienstag, 12.06.2018

Trilog-Verhandlung zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie geht in die Endrunde – Deutsche Umwelthilfe fordert Energieminister Altmaier auf, sich für das Ende bindender Biokraftstoffquoten sowie ein Palmölverbot im Diesel auszusprechen – Biosprit sollte ausschließlich aus Abfall- und Reststoffen hergestellt werden

© Thorsten Katz / Fotolia

Berlin, 12.6.2018: Am 13.6.2018 findet die fünfte Trilog-Verhandlung zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive – RED) zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission statt. Zur Entscheidung steht die Frage, ob Biokraftstoffe aus Pflanzenölen wie Palmöl, weiterhin unter der RED als „Erneuerbare Energien“ anerkannt werden und ob die Beimischung von Palmöl aus umwelt-, klima- und sozialpolitischen Gründen einem Verbot unterliegen sollte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) spricht sich für ein Verbot von Palmöl im Biodiesel aus, weil die dadurch ausgelösten Landnutzungsveränderungen zur weiteren Rodung tropischer Regenwälder sowie zur Umwandlungen von Moorflächen führen und die damit einhergehenden hohen Treibhausgasfreisetzungen die Klimabilanz des Biodiesels stark verschlechtern. Energieminister Peter Altmaier sollte sich als EU-Ratsmitglied für ein solches Verbot aussprechen und damit die Position des EU-Parlaments stützen. Dieses hatte sich bereits im Januar 2018 für ein Verbot der Beimischung von Palmöl in Biokraftstoffen ab 2021 ausgesprochen.

In den letzten neun Jahren haben sich Palmölimporte in die EU aus tropischen Anbauländern wie Indonesien und Malaysia von 825.000 Tonnen auf 3,8 Millionen Tonnen erhöht. Mehr als die Hälfte des Palmöls verbrennt als Kraftstoff in Diesel-Fahrzeugen. Damit ist die EU in der energetischen Nutzung des wertvollen Pflanzenöls mit Abstand internationaler Spitzenreiter.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert, dass die Erneuerbare-Energien-Richtlinie seit 2009 die Verwendung von Nahrungspflanzen wie der Ölpalme und Sojabohnen zur Herstellung von Biokraftstoffen fördert: "Dieser Weg ist falsch und muss korrigiert werden. Palmöl im Tank schützt unser Klima nicht. Im Gegenteil.“

Der Verkehrssektor emittierte im Jahr 2017 circa 170 Millionen Tonnen CO2 allein in Deutschland, über 95 Prozent davon sind dem Straßenverkehr zuzuordnen. Wenn die klimatischen Auswirkungen der Landnutzungsänderungen zum Anbau von Palmöl angemessen berücksichtigt würden, wären die realen Emissionen im Straßenverkehr hierzulande noch einmal um zehn Prozent höher. „Für die Trilog-Verhandlungen ist es wichtig, dass stimmstarke Mitgliedsländer wie Deutschland nicht auf ´Alibi´-Maßnahmen zum Klimaschutz setzen. Der Klimaschutz im Verkehr kann nur durch CO2-arme Antriebssysteme und eine Mobilitätswende vorangetrieben werden, nicht durch Palmöl im Tank“, so Müller-Kraenner.

Die Entscheidung des EU-Parlaments für ein Verbot von Palmöl im Biodiesel löste in der ersten Jahreshälfte eine kapitalkräftige Kampagne der Palmöl-Lobby in Malaysia und Indonesien aus, inklusive der Drohung, deutsche Automobilimporte zu stoppen. Der Rat der Europäischen Union schlug beim letzten Trilog Ende Mai 2018 einen Kompromiss vor, bei dem das Parlament das Palmölverbot als Gegenleistung für Zugeständnisse in anderen Fragen fallen lässt. Dazu Sascha Müller-Kraenner: „Der Schutz der tropischen Regenwälder darf nicht gegen die Freihandelsinteressen der deutschen Automobilindustrie ausgespielt werden. Deutschland muss jetzt Pro Klimaschutz stimmen.“

Links:

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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