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Pressemitteilung

EU-Methanverordnung greift zu kurz: Neue Bundesregierung muss sich für Nachbesserung einsetzen

Montag, 13.12.2021 Dateien: 3

• Methanverordnung soll erstmals verpflichtende Maßnahmen gegen Methanleckagen der Energiewirtschaft in Europa einführen

• Neue Regeln müssen auch für die petrochemische Industrie und Importe gelten

• Verordnung muss auch für Landwirtschaft ambitionierte Maßnahmen vorgeben

 

© James Turrito/CATF

Berlin, 13.12.2021: Die EU-Kommission hat für die kommenden Tage die Veröffentlichung der Methanverordnung angekündigt, die neue Regeln zur Vermeidung von Methanleckagen aus der Energieinfrastruktur innerhalb der EU einführt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) betont die Notwendigkeit dieser neuen Maßnahmen, warnt jedoch vor eklatanten Lücken im Kommissionsvorschlag. Im Entwurf der Verordnung, den die DUH im Vorfeld einsehen konnte, fehlt mit dem petrochemischen Sektor einer der größten Verbraucher von Öl und Erdgas. Auch Importe von fossilen Brennstoffen sollen laut Entwurf nicht reguliert werden, obwohl bis zu 90 Prozent der Methan-Emissionen importierter Brennstoffe in der Vorkette außerhalb der EU entstehen. Außerdem werden im Entwurf keinerlei Maßnahmen für die Reduktion landwirtschaftlicher Methan-Emissionen vorgeschlagen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Europa hat sich auf dem Klimagipfel in Glasgow zur Reduktion seiner Methan-Emissionen verpflichtet. Die EU importiert über 80 Prozent des von ihr verbrauchten fossilen Gases und 90 Prozent des Rohöls. Anstatt die neuen Regeln auch auf Importe anzuwenden, will die Kommission den größten Teil der Methan-Emissionen durch den europäischen Verbrauch schlicht ausklammern. Deswegen muss das Europäische Parlament den Entwurf der Methanverordnung nachschärfen und dafür sorgen, dass zukünftig in der gesamten Lieferkette Leckagen effektiv vermieden werden. Die neue Bundesregierung muss sich hinter das Europäische Parlament stellen und die Ausweitung der Methanverordnung auf Importe und den petrochemischen Sektor einfordern.“ 

Mit der Methanverordnung wird die EU-Kommission erstmals Verpflichtungen zur Messung, Meldung und Verifizierung von Methan-Emissionen, zur Feststellung und Reparatur von Leckagen sowie ein Verbot des routinemäßigen Abfackelns und Abblasens von Erdgas einführen. Diese Maßnahmen sind auch dringend nötig, wie ein heute durch die DUH vorgelegtes Rechtsgutachten verdeutlicht.

So beruhen die derzeit in Deutschland geltenden Regelungen zum Umgang mit Leckagen auf einer „technischen Selbstverwaltung“ durch die Erdgaswirtschaft, die Methan-Emissionen nicht wirksam verhindert. Anstatt regelmäßiger Überprüfungen durch die zuständigen Behörden gilt eine generelle Unschuldsvermutung zu Gunsten der Industrie, dass der Stand der Technik durch die Betreiber eingehalten wird. Der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens war eine Messkampagne der DUH und der Clean Air Task Force vorangegangen, die durch stichprobenartige Untersuchungen zahlreiche Methan-Leckagen an Anlagen der Gasindustrie festgestellt und die zuständigen Behörden in den Ländern informiert hat. Sämtliche seitens der DUH entdeckte Leckagen waren den Behörden vorher nicht bekannt.

Die DUH kritisiert weiterhin, dass auf europäischer Ebene keinerlei verpflichtende Maßnahmen für die Reduktion landwirtschaftlicher Methan-Emissionen geplant sind. Dabei ist die Landwirtschaft die größte Quelle von Methan-Emissionen – noch vor dem Energiesektor.

Hierzu Dorothee Saar, DUH-Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung: „Wenn konkrete Vorgaben von der EU für Methan-Emissionen aus dem landwirtschaftlichen Sektor ausbleiben, dann muss die neue Bundesregierung ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, Methanemissionen unter Berücksichtigung des Tierwohls deutlich zu mindern, umso dringender Folge leisten. Insbesondere landwirtschaftliche Methan-Emissionen müssen zeitnah reduziert werden, damit sich Kipppunkte im Weltklima und deren irreversiblen negativen Auswirkungen verhindern lassen. Technische Maßnahmen sind verfügbar und auch ökonomische Instrumente bieten sich an, um Klimaschutzmaßnahmen unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit auch für kleine und mittlere Betriebe umzusetzen.“    

Hintergrund:

Methan ist das zweitwichtigste Treibhausgas nach CO2. Es ist laut Weltklimarat (IPCC) für etwa 0,5 Grad Celsius globaler Erwärmung verantwortlich. Über 20 Jahre betrachtet ist es 83-Mal klimaschädlicher als CO2. Es wirkt damit wie ein Booster für die Klimakrise und birgt die Gefahr, dass wir kurzfristig gefährliche Klima-Kipppunkte erreichen. Umgekehrt kann mit einer Reduktion der Methan-Emissionen kurzfristig beim Klimaschutz viel erreicht werden.

Die Erdgas-, Erdöl- und Kohleindustrie ist neben der Landwirtschaft und Abfallwirtschaft einer der Haupt-Emittenten des Klimagases und gleichzeitig die Branche, in der Reduktionen laut Analysen der Internationalen Energieagentur kostengünstig oder sogar ohne zusätzliche Kosten am einfachsten möglich sind. Die Internationale Energieagentur kommt auf Basis neuer Messungen zu dem Schluss, dass die Methan-Emissionen der Öl- und Gasindustrie aktuell um bis zu 80 Prozent unterschätzt werden.

Links:

  • Das Rechtsgutachten zu Methanleckagen in Deutschland finden Sie am Ende dieser Seite.
  • FÖS-Studie Methanabgabe im Auftrag der DUH: l.duh.de/p211004   

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de  

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-72, saar@duh.de  

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de 

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