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Pressemitteilung

EU-Kommission knickt bei Methanverordnung ein: Deutsche Umwelthilfe ruft Bundesregierung auf, eine Verschiebung der Importbestimmungen zu verhindern

Freitag, 25.09.2026
© Vladimir Salman / Adobe Stock

Berlin, 25.9.2026: Laut Medienberichten könnte die EU-Kommission die Importbestimmungen der EU-Methanverordnung, die ursprünglich 2027 in Kraft treten sollten, um ein Jahr auf 2028 verschieben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt davor, dass eine vermeintliche Verschiebung zu einer kompletten Neuverhandlung der Verordnung mit unklarem Ausgang führen könnte. Das EU-Recht sieht keinen einfachen Mechanismus für die Verschiebung von Verordnungen vor. Die DUH fordert die Bundesregierung auf, im EU-Energierat am kommenden Montag klar Stellung gegen eine Verschiebung der Importregeln zu beziehen und sich für eine konsequente Umsetzung der Methanverordnung einzusetzen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Die EU-Kommission knickt nach monatelangem Druck von US-Präsident Trump ein und lässt sich von seiner Drohung zu ausbleibenden LNG-Lieferungen erpressen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche nimmt mit ihrer wiederholten Forderung zur Verschiebung eine unrühmliche Rolle ein: Sie macht mit Trump gemeinsame Sache und brüskiert das zuständige Umweltministerium. EU-Recht à la carte darf es nicht geben. Die Bundesregierung muss im EU-Energierat am kommenden Montag ihr Rückgrat wiederfinden und sich hinter die Methanverordnung stellen. Ein Einknicken bei der EU-Methanverordnung würde nicht nur die Planungssicherheit für alle Beteiligten zerstören, sondern auch die internationale Glaubwürdigkeit der EU vor der UN-Klimakonferenz beschädigen.“

Die Importbestimmungen gelten als Herzstück der EU-Methanverordnung. Mehr als 90 Prozent der durch den deutschen Öl- und Gaskonsum verursachten Methan-Emissionen fallen in der Lieferkette außerhalb der EU an.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de