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Pressemitteilung

Erfolgreiche Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Fluggesellschaft Eurowings: Landgericht Köln untersagt irreführende Werbung mit vermeintlich CO2-neutralen Flugreisen

Donnerstag, 28.03.2024

· Gericht bestätigt Rechtsauffassung der DUH: Eurowings lässt Verbraucherinnen und Verbraucher weitgehend im Unklaren, wie ein Flug „neutralisiert“ wird

· Eingesetzte Waldschutzprojekte für CO2-Kompensation ungeeignet

· Eurowings muss verbrauchertäuschende Werbeaussage künftig unterlassen

© Petair/Fotolia

Berlin, 28.3.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute vor dem Landgericht Köln einen weiteren Erfolg gegen irreführende Werbung mit Umweltaussagen erzielt. Das Gericht hat der Klage der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegen das Luftfahrtunternehmen Eurowings vollumfänglich stattgegeben. Das Gericht hat damit der Fluggesellschaft untersagt, Flugreisen, deren Emissionen mit wenigen Euro kompensiert werden, in der zum Zeitpunkt der Klageerhebung geschehenen Form als „CO2-neutral“ zu bewerben (Az: 81 O 32/23). Dies ergibt sich für das Gericht bereits daraus, dass die für die angebliche Kompensation eingesetzten Waldschutzprojekte schon wegen ihrer kurzen Laufzeit nicht geeignet sind, eine tatsächliche Kompensation zu erreichen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil voll und ganz unsere Rechtsauffassung bestätigt. Eine Fluggesellschaft, die ihren Kundinnen und Kunden für ein paar Euro mehr ‚CO2-neutrale‘ Flüge vorgaukelt, handelt hochgradig irreführend, wenn sie dafür Waldschutzprojekte nutzt, die nur noch wenige Jahre gesichert sind. Eurowings versucht mit dieser Trickserei von der Klimaschädlichkeit seines Geschäftsmodells abzulenken. Die angeblich den Wald schützenden Kompensationsprojekte sind nicht geeignet, die durch die Flüge entstehenden Klimagasemissionen zu neutralisieren.“

Eurowings bietet seinen Fluggästen mittels eines Kompensationsrechners an, ihre Flüge durch einen geringen finanziellen Beitrag für Waldschutz- und Kochofenprojekte vermeintlich „CO2-neutral“ zu stellen. Die angegebenen Projekte sind jedoch, so die Überzeugung der DUH, die durch das Gericht mit Blick auf die Waldschutzprojekte vollumfänglich geteilt wurde, gänzlich ungeeignet, um die Flugemissionen zu kompensieren und können den versprochenen Ausgleich nicht sicherstellen. Waldprojekte können nämlich nicht für dieselbe Dauer betrieben werden, die das ausgestoßene CO2 in der Atmosphäre verbleibt.

Hintergrund:

Handelsunternehmen und Industrie bewerben zunehmend Produkte und Dienstleistungen als „klimaneutral“ oder gar „klimapositiv“. Doch statt die Emissionen zu reduzieren oder zu vermeiden, setzen die meisten Unternehmen auf Kompensation. Seit Mai 2022 hat die DUH über 40 juristische Verfahren gegen zahlreiche Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum Ausstieg aus der irreführenden Werbung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ aufgefordert. Keines dieser Verfahren hat die DUH bisher verloren.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de 

 

 

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