Pressemitteilung
Erfolg vor Gericht im Kampf gegen hochgiftiges Insektizid: Deutsche Umwelthilfe muss zu bestehender Klage gegen Anwendungsbestimmung beigeladen werden
Berlin, 5.1.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) muss im laufenden Klageverfahren eines Agrokonzerns gegen eine umweltschützende Anwendungsbestimmung für ein hochgiftiges Insektizid beigeladen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen und bestätigte damit das berechtigte Interesse der DUH, die Einhaltung umweltschützender Bestimmungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor Gericht durchzusetzen. Konkret hatte die DUH die Beiladung zu einer Klage des Insektizid-Herstellers SBM Developpement SAS (Aktenzeichen: 10 OB 125/23 (1 A 247/22)) gefordert. Das Unternehmen vertreibt unter anderem das Insektizid Sherpa Duo und klagt wegen einer Anwendungsbeschränkung gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Die verhängte Anwendungsbestimmung für Sherpa Duo soll sicherstellen, dass das umweltschädliche Insektizid lediglich auf 90 Prozent einer Ackerfläche eingesetzt werden darf. Da bei der Anwendung von Insektiziden häufig auch Insekten getötet werden, die die Ackergifte gar nicht bekämpfen sollen, ist eine solche Beschränkung zum Schutz der Biodiversität dringend notwendig.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Insektizid Sherpa Duo ist mit seiner verheerenden Wirkung für alle Insekten – egal ob auf der beabsichtigten ‚Todesliste‘ oder nicht – eine Gefahr für die Biodiversität. Hochgefährliche Ackergifte wie Sherpa Duo sollten grundsätzlich nicht eingesetzt werden dürfen. In diesem aktuellen Verfahren geht es uns darum, wenigstens Teile der Äcker vor diesem Insektengift zu schützen und so Käfer, Spinnen und Schmetterlinge zu schützen. Die nun erreichte Beiladung ist ein erster Etappensieg auf dem Weg zu von uns angestrebten Zulassungsverboten und ein klares Signal an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Die Deutsche Umwelthilfe ist berechtigt, die Interessen der Tier- und Pflanzenwelt sowie der von Pestiziden belasteten Menschen zu vertreten und wird bei fortgesetzter Ablehnung unserer Anträge an das Bundesamt auf Entzug der amtlichen Zulassung hochgiftiger Pestizide diese Fälle vor Gericht bringen.“
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte den Antrag der DUH auf Beiladung in erster Instanz unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass Umweltbelange im laufenden Gerichtsverfahren auch ohne Beteiligung eines Umweltverbandes ausreichend berücksichtigt würden und das BVL darüber hinaus ohnehin die Meinung der DUH vertrete. Das OVG Niedersachsen hat diese Entscheidung nunmehr korrigiert und damit die Zulässigkeit von Verbandsklagen gegen die Zulassung umweltschädlicher Pestizide deutlich gestärkt.
Rechtsanwältin Caroline Douhaire, die die DUH in den Verfahren vertritt: „Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat in der Vergangenheit die Interessen der Umwelt häufig nicht konsequent vor Gericht vertreten. So wurden beispielsweise gegen Gerichtsentscheidungen, die umweltschützende Auflagen für rechtswidrig erklären, vielfach keine Rechtsmittel eingelegt. Daher ist es wichtig, dass auch Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe die Einhaltung umweltschützender Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelrechts gerichtlich durchsetzen können. Dass dies prozessual zulässig ist, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nun bestätigt.“
Annemarie Botzki, Pestizid-Expertin bei foodwatch: „Verbraucher:innen wollen eine Lebensmittelherstellung, die Umwelt und Biodiversität schont. Mit der Gerichtsentscheidung können wir für den Umweltschutz eintreten und ein kraftvolles Gegengewicht gegenüber mächtigen Konzerninteressen schaffen. Gemeinsam werden wir vor Gericht für eine nachhaltige Zukunft streiten.“
Hintergrund:
Die DUH führt mit fachlicher Unterstützung von foodwatch mehrere Musterverfahren gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten mit Wirkstoffen, die aus Umweltsicht sehr bedenklich sind. Diese richten sich gegen das zuständige BVL als für die Zulassung zuständige Behörde. Neben dem glyphosathaltigen Produkt Roundup PowerFlex des Herstellers Monsanto Agrar Deutschland GmbH hat die DUH Klage gegen die Zulassung der Herbizide Gardo Gold sowie Dual Gold des Herstellers Syngenta Agro GmbH unter anderem mit dem Wirkstoff S-Metolachlor beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Weitere Gerichtsverfahren wurden gegen die Herbizide Tactic (Adama Deutschland GmbH) und Elipris (Corteva GmbH München) mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet initiiert.
Für eine weitere Klage des Herstellers von Tactic gegen die Verhängung von Anwendungsbestimmungen hat die DUH ebenfalls die Beiladung zum laufenden Gerichtsverfahren beantragt, über die ebenfalls das Verwaltungsgericht Braunschweig entscheiden muss. Darüber hinaus hat die DUH einen Antrag bei der EU-Kommission auf Aufhebung der Verlängerungsentscheidungen bezüglich des Wirkstoffs Flufenacet und des klimaschädlichen Wirkstoffs Sulfurylfluorid bei der EU-Kommission gestellt. Gegen die Verlängerung des äußerst umstrittenen Wirkstoffs S-Metolachlor hat die DUH ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet. Zudem schließt sich die DUH der Klage der Aurelia-Stiftung gegen die kürzlich erfolgte Erneuerung der Zulassung von Glyphosat der EU-Kommission um weitere zehn Jahre an.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger
030 8847280, douhaire@geulen.com
Andreas Winkler, Pressestelle foodwatch
0174 3751689, presse@foodwatch.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de