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Pressemitteilung

Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Radeberger Brauereigruppe räumt jahrelange Verbrauchertäuschung bei Corona Bier ein

Berlin, Mittwoch, 11.07.2012

Radeberger bestätigt durch Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung, über Jahre hinweg Einweg-Bier als Mehrweg verkauft zu haben – Auf Hinweis der DUH ermittelt zwischenzeitlich das hessische Umweltministerium – Auf der eigenen Webseite hat Radeberger die Corona Flaschen konsequent als „Einwegflaschen“ gekennzeichnet – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wertet die heute verkündete Einrichtung eines transkontinentalen Mehrwegsystems zwischen Mexiko und Deutschland als „ökologischen Unsinn“

© rdmd.das-studio.de
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Die Radeberger Gruppe KG hat zugegeben, die von ihr in Deutschland vertriebenen Flaschen der Biermarke Corona Extra jahrelang nicht, wie bislang behauptet, in einem Mehrwegsystem vertrieben zu haben. Der Getränkekonzern unterzeichnete heute gegenüber der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) eine Unterlassungserklärung. Darin verpflichtete sich Radeberger gegen ein Konventionalstrafversprechen, es zukünftig zu unterlassen, Corona Bier in Deutschland in Einwegflaschen ohne Kennzeichnung mit dem Logo der DPG als Mehrwegflaschen zu vertreiben.

Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung hat die Radeberger Gruppe zugegeben, dass sie über Jahre hinweg ihre Kunden systematisch getäuscht haben. Die Ausrede des Vorsitzenden der Radeberger Geschäftsleitung Dr. Christmann, man habe erst von der DUH erfahren, wie Mehrweg definiert wird, ist ein unglaublicher Vorgang“, sagt Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. „Mit dem Versuch, die Schuld an dieser vorsätzlichen Verbrauchertäuschung dem mexikanischen Abfüller Grupo Modelo zuzuweisen, entlarvt sich Radeberger selbst. Der größte deutsche Brauereikonzern kennt selbstverständlich die deutsche Verpackungsverordnung ganz genau.“

Resch betonte, dass die DUH die Ankündigung von Radeberger, in Deutschland verwendete Corona-Flaschen zukünftig in Mexiko für den deutschen Markt wiederzubefüllen, über eine Sachverständigenprüfung kontrollieren werde. „Wir bewerten die Absicht, eine weltweit in 170 Staaten als dünnwandige Einwegflasche eingesetzte Corona Flasche für Deutschland als Mehrweg umzudefinieren, als erneuten Versuch die Mehrwegschutzregelungen auszuhöhlen. Für uns ist diese Flasche Einweg, so wie auch Radeberger in seiner Unternehmens-Bilddatenbank diese Flasche als "Einweg" kennzeichnet." Die DUH kritisierte darüber hinaus das angeblich ab heute eingerichtete Corona-Mehrwegsystem über zwei Kontinente hinweg als ökologischen Unsinn.

Radeberger missbraucht das Image der ökologisch vorteilhaften Mehrwegflaschen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt. „Was Radeberger jetzt ankündigt, ist eine glatte Umgehung bestehender Mehrwegschutzvorschriften; im Zweifel muss das Bundesumweltministerium dieser Praxis durch eine Änderung der Verpackungsverordnung ein Ende bereiten. Flaschen, die auf anderen Kontinenten nur deshalb wenige Mal wiederbefüllt werden, um in Deutschland mit einem günstigeren Pfand versehen zu werden, sind keine ökologisch vorteilhaften Verpackungen.“

Angesichts der vielen Ungereimtheiten, untersuchen auch das hessische Umweltministerium und das Regierungspräsidium in Frankfurt (Main) die Angelegenheit inzwischen.

Wie die DUH dazu kam, die Radeberger Brauereigruppe abzumahnen, lesen Sie hier.
 
Für Rückfragen:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Eckold
, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de

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