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Pressemitteilung

Entsorgungsnotstand bei HBCD-haltigen Polystyrolplatten

Berlin, Montag, 24.10.2016

DUH befragte Umweltministerien von Bund und Ländern nach dem Umgang mit dem Sonderabfall – Mangelnde Kapazitäten bei Verbrennungsanlagen – DUH fordert Landesregierungen auf, Lösungen zu erarbeiten und unmittelbar umzusetzen

© Ingo Bartussek - Fotolia

Durch die Novelle der Abfallverzeichnisverordnung werden Polystyrol-Dämmplatten, die das Flammschutzmittel Hexabromocyclododecan (HBCD) enthalten, seit dem 30. September 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. In der Folge müssen Polystyrol-Dämmstoffe dokumentiert, getrennt gesammelt, von Entsorgungsfirmen gesondert abtransportiert und in Anlagen mit Sondergenehmigungen verbrannt werden. Jedoch mangelt es an Verbrennungsanlagen, die den Sonderabfall behandeln können. Dies ergaben schriftliche Anfragen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei den zuständigen Ministerien der Länder. Die DUH fordert sofortige Lösungen von den Landesregierungen, um eine Umsetzung der Verordnung zu garantieren und damit einhergehend Maßnahmen zur energetischen Sanierung zu befördern.

Die Nachfragen der DUH bei den Umweltministerien zeigen, dass bestehende Defizite und ein damit einhergehender Entsorgungsnotstand oft nicht wahrgenommen werden. Das Bayerische Umweltministerium beispielsweise teilte der DUH mit, dass alle 14 bayerischen Müllverbrennungsanlagen genehmigungsrechtlich und technisch in der Lage seien, HBCD-haltige Abfälle anzunehmen und sicher zu entsorgen. Laut Angabe von Bayerischen Entsorgungsunternehmen gibt es zurzeit aber nur zwei Anlagen in Bayern, die Polystyrol-Abfälle  in einem sehr begrenzten Umfang annehmen können. Ein ähnliches Bild zeichnet sich auch in einigen anderen Bundesländern ab. Jedoch sehen die Länder die Verantwortung vor allem im Entsorgungs- und Verbrennungsmarkt.

In Deutschland besitzen nur wenige Müllheizkraftwerke die erforderliche Sondergenehmigung, um Polystyrol-Abfälle zu verbrennen. Aufgrund von kontinuierlich ausgelasteten Kapazitäten auf dem Verbrennungsmarkt ist jedoch nur ein kleiner Teil dieser Anlagen dazu bereit, den Sondermüll zu entsorgen. Erschwerend kommt die ungünstige Verbrennungseigenschaft des Polystyrol-Abfalls hinzu, die eine thermische Verwertung in der Praxis nur in einem sehr begrenzten Umfang ermöglicht.

Nicht nur die Wege, sondern auch die Kosten der Entsorgung sind noch nicht geklärt. Aufgrund der  gesonderten Trennung, Nachweispflicht, der vermehrten logistischen Aufwendungen und höherer Transportkosten ist mit vielfachen Kostensteigerungen zu rechnen. Die DUH befürchtet, dass  aufgrund der umständlicheren und teureren Entsorgungswege illegale Deponien mit HBCD-kontaminierten Bauschutten entstehen.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass sich die Länder aus der Verantwortung ziehen. Der Markt alleine wird es nicht richten. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass die mit dem giftigen Flammschutzmittel HBCD behandelten Dämmplatten so entsorgt werden, dass kein Schaden für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen entsteht“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die DUH fordert die zuständigen Landesministerien auf, Listen mit Verbrennungsanlagen zu veröffentlichen, die über eine Sondergenehmigung für die Behandlung des Polystorol-Abfalls verfügen. Zudem sollten die Länder die praktische Umsetzung der Regelung sicherstellen und damit sofortige und rechtssichere Lösungen für fach- und umweltgerechte Entsorgung von HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmstoffen finden.

„Das Entsorgungsproblem kann dazu führen das Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden ins Stocken geraten. Dies gefährdet letztendlich auch unsere Klimaschutzziele“, sagt Sascha Müller-Kraenner. Bereits seit Jahren verharrt die Sanierungsrate von Gebäuden auf einem Niveau von nur einem Prozent und liegt damit unter dem angestrebten Niveau von zwei Prozent. Aus Sicht der DUH ist eine sichere Entsorgung der Dämmstoffe eine Voraussetzung dafür, dass die Sanierungsraten steigen.

Hintergrund:

Die Chemikalie Hexabromocyclododecan (HBCD) diente über Jahrzehnte als Flammschutzmittel für Polystyrol. Der Stoff ist nach dem Europäischen Chemikalienrecht seit 2008 als „besonders besorgniserregend“ identifiziert. Nach Aussagen des Umweltbundesamtes ist HBCD giftig für den Menschen und die Ökosysteme. Es kann in der Umwelt schlecht abgebaut werden und reichert sich in Organismen an.

Laut Angaben der Bundesregierung sind zwischen 1960 und 2012 etwa 340 Millionen Kubikmeter Polystyrol (EPS und XPS) mit Verwendung von ca. 60 Kilotonnen HBCD verbaut worden. Jährlich fallen in Deutschland etwa 42.000 Tonnen  HBCD-haltige Polystyrolabfälle an. Mit dem zunehmenden Rückbau von Wärmedämmsystemen wird die Menge in absehbarer Zeit erheblich steigen.

Kontakt:  

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Dora Griechisch, Projektmanagerin Energieeffizienz
030 2400867-965, griechisch@duh.de 

DUH-Pressestelle:

Daniel Hufeisen, Ann-Kathrin Marggraf, Laura Holzäpfel
030 2400867-20, presse@duh.de 

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