Pressemitteilung
Energiewende für alle: Deutsche Umwelthilfe unterstützt Paar bei Klage gegen Kündigung ihres Kleingartens wegen Balkonkraftwerk
Berlin, 14.5.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt ein Paar in ihrem Rechtsstreit gegen den Vorstand eines Kleingartenvereins, der ihnen die Installation eines Balkonkraftwerks verwehrte und daraufhin den Pachtvertrag kündigte. Obwohl die Nutzung von Balkonkraftwerken in Kleingartenanlagen grundsätzlich erlaubt ist, zeigt sich in der Praxis häufig ein anderes Bild: Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die ihre Geräte wie Rasenmäher oder Wasserpumpen mit Solarstrom betreiben möchten, werden oft von den Vorständen der Kleingartenanlagen durch pauschale Verbote ausgebremst. Um hier ein rasches Umdenken zu bewirken, braucht es dringend klare Regelungen von Seiten der Bundesregierung.
Ehepaar Lau, Klagende aus Königs Wusterhausen bei Berlin: „Die seitens unseres Vorstands ausgesprochene Kündigung unseres Pachtgartens hat uns zutiefst schockiert. Mit zwei Solarmodulen möchten wir dort einen kleinen Beitrag zur Energiewende leisten. Unser Vorstand hat dieses Vorhaben aber von Anfang an pauschal abgelehnt. Es frustriert uns sehr, dass wir den Strom für Rasenmäher, Heckenschere und Co. nicht umweltfreundlich vor Ort erzeugen dürfen – und das ohne triftigen Grund. Ein Balkonkraftwerk könnte beispielsweise eine Wasserpumpe unseres Regenwassertanks problemlos mit sauberer Energie versorgen. Wir hoffen, durch unsere Klage und Aufklärungsarbeit die Energiewende endlich auch in die Kleingärten zu bringen.“
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Faktisch bremst das Klimaministerium die Energiewende von unten weiter durch fehlende Regelungen aus. Nach wie vor konzentriert sich die Bundesregierung auf zentrale Großstrukturen, statt den Mehrwert für grüne Energieerzeugung und Resilienz in der dezentralen Erzeugung Erneuerbarer zu erkennen. Im vergangenen Jahr gab es zwar einen Vorschlag zur Änderung des Kleingartengesetzes durch den Bundesrat. Obwohl die Bundesregierung immer wieder beteuert, dass sie Bürgerinnen und Bürger stärker in die Energiewende einbinden möchte, entschied sie sich aber gegen weitere Klarstellungen in diesem Gesetz, da die Nutzung von PV-Anlagen für den Eigenstromverbrauch in Kleingärten bereits erlaubt sei. So werden jedoch weiterhin zahlreiche Kleingartenpächter mit nicht nachvollziehbaren Verboten im Stich gelassen. Es ist vollkommen unverständlich, warum das schlummernde Potenzial für die dezentrale Energiewende im Kleingarten verschenkt wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr im Solarpaket II nachzubessern.“
Sebastian Lange, Rechtsanwalt: „Das Bundeskleingartengesetz schreibt sich den Umweltschutz auf die Fahnen. Dies schließt die Nutzung von selbsterzeugtem Solarstrom, zum Beispiel aus Steckersolargeräten ein. Dennoch wollen derzeit zahlreiche Kleingartenvereine dies aus unterschiedlichsten Gründen unterbinden. Häufig wird das Argument bemüht, der Betrieb eines Balkonkraftwerks fördere die unzulässige Wohnnutzung eines Pachtgartens. Das ist sachlich völlig unhaltbar: Zum einen verfügen die meisten Kleingärten in Deutschland bereits über einen Stromanschluss ans öffentliche Netz, zum anderen erzeugen Balkonkraftwerke nur tagsüber und nur in begrenzten Mengen Strom. Auf Grundlage dieser irrsinnigen Argumentation eine Kündigung eines gepachteten Kleingartens auszusprechen, ist schlicht rechtswidrig und damit unwirksam. Mit diesem Klageverfahren wollen wir Klarheit, auch für alle anderen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner.“
Anton Marx, Vorstand FairBund freier Kleingartenvereine e.V.: „Die aktuelle rechtliche Unsicherheit bezüglich Balkonkraftwerken gefährdet weiterhin das Voranschreiten der Energiewende im Kleingarten. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, durch politische Maßnahmen oder eine Überarbeitung des Bundeskleingartengesetzes Rechtssicherheit zu schaffen. Die Nutzung eigener Balkonkraftwerke ist bislang ein Kampf gegen Windmühlen: Gern wird das Bundeskleingartengesetz bemüht, um die Unzulässigkeit zu behaupten. Die Zulässigkeit ist als „Arbeitsstrom“ allerdings schon gegeben. Wir setzen uns dafür ein, Pauschalverboten mit Wissen um die Rechte von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern auf ihren Beitrag zur Energiewende zu begegnen und leisten Aufklärungsarbeit, um vorhandene Missstände abzubauen!“
Link:
Mehr zum Thema Balkonkraftwerke: https://www.duh.de/balkonkraftwerke/
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
Sebastian Lange, Rechtsanwalt Projektkanzlei – Kanzlei für Solarenergie
0331 81704704, lange@projektkanzlei.eu
Anton Marx, Vorstand FairBund freier Kleingartenvereine e.V.
info@fairbund-kleingarten.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de