Pressemitteilung
Energiewende bedeutet Ausbau der erneuerbaren Energien – Bau von Gaskraftwerken muss auf das Minimum beschränkt werden
Berlin, 28.10.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt klar, dass für die Versorgungssicherheit im Energiemarkt nur ein begrenzter Zubau von Gaskraftwerken notwendig ist, auch wenn der Kohleausstieg auf 2030 vorgezogen wird. Neue Gaskraftwerke dürfen dabei nur unter strengen Voraussetzungen entstehen. Denn Erdgas ist ein fossiler Energieträger, der eine ähnlich schlechte Klimabilanz aufweist wie Kohle. Heute bestehen bereits erhebliche Überkapazitäten im Kraftwerksmarkt. Auch über 2030 hinaus werden Gaskraftwerke zwar zur Abdeckung von Lastspitzen bei Extremwetterlagen nötig sein. Diese Kraftwerke müssen aber so schnell wie möglich mit erneuerbarem Wasserstoff betrieben werden. Für die Umstellung auf grünen Wasserstoff bedarf es verbindlicher Zeitpläne für jedes Kraftwerk. Dies muss bereits Teil der Genehmigung sein. Die DUH fordert, dass es keine unbefristeten Genehmigungen mehr für fossile Projekte gibt.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die erneuerbaren Energien sind die Schlüsseltechnologie zur Einhaltung der Klimaziele und für Versorgungssicherheit. Ihr Ausbau muss massiv vorangetrieben werden. Bei der nötigen Gaskraftwerkskapazität für die Abdeckung von Spitzenlasten besteht dagegen noch eine große Unsicherheit. Klar ist aber: Wir dürfen nicht mehr Gaskraftwerke bauen als für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit unbedingt notwendig. Die Entwicklung der letzten Wochen an den Gasmärkten zeigt, wie wichtig es auch für die Verbraucherpreise ist, eine Energieversorgung ohne die Abhängigkeit von fossilen Importen aufzubauen. Erdgas ist mittelfristig nicht Teil der Lösung, sondern wird zum Teil des Problems. Daher darf jeglicher Ausbau von Gaskraftwerkskapazitäten nur in einer Gesamtstrategie mit dem Ziel der treibhausgasfreien Energieerzeugung erfolgen. Die Erarbeitung dieses Konzepts ist Aufgabe der neuen Bundesregierung.“
Neue Gaskraftwerke müssen direkt „H2-ready“ gebaut werden. Das heißt, sie müssen technisch in der Lage sein, statt klimaschädlichem Erdgas Wasserstoff zu nutzen. Wasserstoff als Brennstoff hat nur dann keinen negativen Effekt auf das Klima, wenn er vollständig mithilfe von erneuerbaren Energien erzeugt wird. Der dafür notwendige Ökostrom ist allerdings ein rares Gut. Aus diesem Grund darf grüner Wasserstoff nur in Bereichen eingesetzt werden, wo er die beste Alternative zu fossilen Brennstoffen darstellt, zum Beispiel zur Deckung von Nachfragespitzen bei der Stromversorgung, im Flug- und Schiffsverkehr sowie in der Industrie. Ansonsten sollten direktelektrische Anwendungen vorgezogen werden.
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Gas ist nicht nur klimaschädlich. Gaskraftwerke sind außerdem eine enorm teure Art der Stromerzeugung. Auch deshalb dürfen neue Gaskraftwerke maximal Lückenbüßer sein und müssen so selten wie möglich eingesetzt werden. Die nötige Infrastruktur muss an erster Stelle aus dem Energiesektor selbst finanziert werden. Das geltende Marktdesign, bei dem Betreiber nur für den tatsächlich produzierten Strom vergütet werden, setzt dafür schon heute die richtigen Anreize. Darüber hinaus kann auch die Kapazitätsreserve durch den Zubau neuer Kraftwerke gestärkt werden. Hier brauchen wir ein energiepolitisches Gesamtkonzept, um die notwendige Kapazität, die regionale Verteilung und den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Umstellung auf grünen Wasserstoff zu bestimmen. Wir müssen in jedem Fall neue Wettbewerbsnachteile für Erneuerbare vermeiden und einen fossilen „Lock-in“ bei der Erdgasinfrastruktur mit aller Kraft verhindern.“
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de