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Pressemitteilung

Endlagersuche: Stolperstein Castor-Stopp

Berlin, Donnerstag, 06.06.2013 Dateien: 1

Deutsche Umwelthilfe warnt Bundesumweltminister Peter Altmaier vor wahltaktisch motivierten Entscheidungen bei der Frage des Atommüll-Rücktransports

Der angekündigte Stopp von Castor-Transporten nach Gorleben droht immer mehr zum Stolperstein für das Standortauswahlgesetz zu werden, das CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam in Bundestag und Bundesrat verabschieden wollen. Schuld daran ist vor allem die anhaltende Weigerung der Landesregierungen von Hessen und Bayern, künftig einen Teil der noch ausstehenden Castor-Behälter aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England in Zwischenlagern an den Standorten der Atomkraftwerke ihrer Bundesländer aufzunehmen. Vor der offiziellen Anhörung im Bundestag am kommenden Montag (10. Juni) hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) insbesondere Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) davor gewarnt, in diesem Zusammenhang parteitaktische Erwägungen über die Sicherheit der Bevölkerung und den Konsens bei der Endlagersuche zu stellen.

Es wäre unverantwortlich, wenn ein Gesetz für einen ergebnisoffenen und wissenschaftsbasierten Neustart der Endlagersuche daran scheitert, dass die schwarz-gelben Regierungen in Bayern und Hessen um ihre Macht bangen“, sagte die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm. Sie erinnerte daran, dass CDU/CSU und FDP über Jahrzehnte den Einsatz der Atomenergie – insbesondere in den von ihnen regierten Bundesländern – verteidigt und von der vergleichsweise günstigen Stromproduktion profitiert hatten. Ziehm: „Jetzt, wo es um eine faire Lastenverteilung bei der Bewältigung der Folgen dieser Hochrisikotechnologie geht, schlagen sie sich in die Büsche.“

Dies sei umso weniger akzeptabel als der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) noch vor zweieinhalb Jahren ganz andere Töne angeschlagen habe. Am 19. November 2010 sagte Bouffier in der ZDF-Sendung „Drehscheibe Deutschland“, das Land Niedersachsen könne die Endlagerlasten nicht allein tragen. Vielmehr gebiete die Solidarität unter den Bundesländern, dass auch Hessen Aufgaben übernehme. Bouffier wörtlich: „Wenn ein Zwischenlager gesucht wird, können wir als Hessen nicht von vornherein sagen, überall, aber nicht bei uns.“ Der einzige Unterschied zwischen Bouffiers Solidarität damals und seiner Hartleibigkeit heute: 2010 regierte in Hannover noch Parteifreund David McAllister, jetzt der Sozialdemokrat Stephan Weil.

Der als vertrauensbildende Maßnahme gedachte Castor-Stopp nach Gorleben spielt im Entwurf für ein Standortauswahlgesetz (StandAG), das als Artikelgesetz gefasst ist, bisher bezeichnenderweise keine Rolle. Eine verbindliche Regelung in dieser Frage gilt jedoch als Voraussetzung dafür, dass das Gesetz verabschiedet werden kann. Einzig Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg – beide rot-grün bzw. grün-rot regiert – haben ihre Bereitschaft erklärt, ausstehende Castor-Rücktransporte aus La Hague und Sellafield aufzunehmen.

Nach Recherchen der DUH drängt sich eine Lastenteilung zwischen norddeutschen und süddeutschen Bundesländern auch vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten auf. Aus einer von der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation zusammengestellten Tabelle der verfügbaren Zwischenlager-Stellplätze für Castor-Behälter geht hervor, dass eine Zwischenlagerung der 26 noch aus La Hague und Sellafield zurückzuführenden Behälter allein in Norddeutschland nicht zu bewältigen sein dürfte. In Brunsbüttel, das als Standort in Schleswig-Holstein favorisiert wird, wäre zwar grundsätzlich Platz genug. Doch wegen einer vom ehemaligen Betreiber des AKW Vattenfall bereits beantragten Umrüstung aus Gründen des Terrorschutzes bleiben möglicherweise nur 14 oder noch weniger der Stellplätze verfügbar. Das AKW Unterweser liegt in Niedersachsen, das schon die Probleme mit dem so genannten „Forschungslager Asse“, dem bereits genehmigten Endlager Konrad und Gorleben zu bewältigen hat und nicht noch weitere Endlagerlasten tragen soll. Im Zwischenlager Nord Lubmin (ZNL) bei Greifswald, in dem die strahlende Hinterlassenschaft der DDR eine vorläufige Ruhestätte findet, sind bereits 74 der 80 genehmigten Stellplätze belegt. Außerdem ist es das einzige Zwischenlager in Deutschland, das mit der Atomstromproduktion der alten Bundesrepublik nichts zu tun hat. Altmaier hat das ZLN in einem Brief vom 8. April 2013 an seinen schleswig-holsteinischen Amtskollegen Robert Habeck (Bündnis 90 / Die Grünen) quasi selbst aus dem Spiel genommen: Vor der Genehmigung neuer Stellplätze müssten in Lubmin „umfangreiche Härtungsmaßnahmen durchgeführt“, außerdem könne die Eignung des Hafens nicht beurteilt werden. Wie lange es brauche, bis die Fragen zu klären seien, sei „derzeit nicht abschätzbar“, schrieb Altmaier.

Ziehm warnte davor, die mögliche „Einigung in der Endlagerfrage zugunsten parteitaktischer Erwägungen zu opfern“. Eine faire Lastenverteilung bedeute, dass „auch diejenigen sich beteiligen, die immer für die Produktion von Atomstrom und Atommüll gekämpft und nicht nur die, die dies über Jahrzehnte abgelehnt haben“.

Die Umwelthilfe präzisierte heute in Berlin noch einmal ihre Kritik an einer Reihe von Bestimmungen im Entwurf des Standortauswahlgesetzes, die DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann bereits am vergangenen Wochenende im Rahmen des „Forum Endlagersuche“ des BMU vorgetragen hatte. Insbesondere fordert die Umweltorganisation, ein Verbot des Exports von Atommüll zum Zweck der Endlagerung im StandAG festzuschreiben. „Alle Bundestagsparteien haben glaubhaft versichert, keinen Atommüll exportieren zu wollen. Dann sollte das jetzt auch ins Gesetz geschrieben und nicht einer künftigen Bundesregierung überlassen werden“, sagte der Leiter Politik und Presse der DUH, Gerd Rosenkranz. Zuletzt hatte Altmaier eine entsprechende Klarstellung lediglich im Rahmen einer weiteren Novelle des Atomgesetzes in Aussicht gestellt. Rosenkranz: „Wer in dieser Schicksalsfrage Vertrauen schaffen will, muss handeln, nicht nur ankündigen.“

Zur Vertrauensbildung müsse außerdem die Unabhängigkeit der geplanten Bund-Länder-Kommission, die das Standortauswahlgesetz evaluieren und Vorschläge für Verbesserungen erarbeiten soll, sichergestellt werden. Konkret gehe es darum, dass die Kommission ihre Öffentlichkeitsarbeit eigenverantwortlich organisiere und dafür nicht, wie derzeit geplant, auf das im Gesetzentwurf vorgesehene neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung angewiesen sei. Entscheidend für einen Erfolg des Neustarts sei auch, dass die Kommission prinzipiell für alle Bestimmungen des Gesetzes abweichende Handlungsempfehlungen erarbeiten könne, ohne dass zuvor bereits Fakten geschaffen werden. Das gelte insbesondere auch im Hinblick auf die Organisations- und Prozessstruktur für das Standortauswahlverfahren. Sollte die Kommission in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis kommen, dass es für die Durchführung der Endlagersuche der Schaffung einer eigenen Behörde bedarf, könnte diese im Anschluss eingerichtet werden. „Im aktuellen Gesetzentwurf ist nicht erkennbar, welche Aufgaben das neue Amt neben der Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit der Kommission bis zur Novelle des Gesetzes eigentlich konkret wahrnehmen soll“, sagte Rosenkranz. Diese könne jedoch frühestens 2017 verabschiedet werde. Es sei deshalb schon ein Gebot der sparsamen Haushaltsführung, eine Bundesbehörde erst dann zu schaffen, wenn sie gebraucht werde und nicht schon Jahre im Voraus.

Kontakt:

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0160 94182496, E-Mail: ziehm@duh.de
 
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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