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Pressemitteilung

Elektrogesetz: Deutsche Umwelthilfe fordert von Ländern mehr Engagement im Vollzug

Berlin, Mittwoch, 24.05.2006

Bei der Elektro-Altgeräteverwertung drohen Qualitätseinbußen, wenn die Bundesländer ihre Überwachungsfunktion nicht ausreichend wahrnehmen - Probleme insbesondere bei Bildschirmen und Kühlschränken.

Zwei Monate nach Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG), das eine Wiederverwendung oder hochwertige Verwertung von Elektroaltgeräten befördern soll, geschieht in einigen Problemsektoren erkennbar das Gegenteil. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in gleich lautenden Schreiben an alle Länderumweltminister bzw. -senatoren hingewiesen. Die Länder sind für die Überwachung der im Gesetz geforderten sachgerechten Verwertung zuständig.

„Fotos rabiat abgekippter und zerbrochener Fernseher und Computer-Bildschirme auf den Höfen von Verwertern sind keine gute Werbung für das neue Gesetz “, mahnte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Für den dauerhaften Erfolg einer neuen Regelung ist es enorm wichtig, dass gerade in der Einführungsphase für jedermann erkennbare Fortschritte erzielt werden“. Auch beim Kühlschrank-Recycling sei die Entsorgungsqualität seit der Gesetzesänderung nach den Beobachtungen der DUH rückläufig. So werde deutlich weniger des Kältemittels und Ozonkillers  FCKW aus den Altgeräten entnommen als technisch möglich wäre.

Die kontrollierte Entnahme des darüber hinaus klimaschädlichen Stoffes ist vergleichsweise teuer. Während der Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) den durchschnittlichen Preis für das Recycling eines Kühlschrankes öffentlich mit etwa 15 Euro beziffert, sind die real gezahlten Preise nach Informationen der DUH häufig nicht einmal halb so hoch. „Die Hersteller müssen wissen, dass ihre Verantwortung nicht mit dem Aushandeln der für sie günstigsten Preise für die Entsorgung endet“, so Eva Leonhardt, Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft bei der DUH. „Die derzeit erzielbaren Marktpreise lassen befürchten, dass die in der Vergangenheit vergleichsweise anspruchsvollen Verwertungsstandards in Deutschland weiter sinken. Umso mehr kommt es darauf an, dass die Länder ihre Überwachungsfunktion beim Vollzug ernst nehmen und dafür ausreichend Personal vorhalten.“

Anlässlich eines ersten Bilanzgesprächs über das neue ElektroG im Bundesumweltministerium war in der vergangenen Woche klar geworden, dass insbesondere bei der Bildschirmaufarbeitung  länderübergreifend Handlungsbedarf besteht. Um die Qualitätsstandards in der Praxis zu gewährleisten, kommt dem Monitoring und der regelmäßigen Überprüfung der tatsächlichen Verwertung große Bedeutung zu. Das Elektro-Gesetz schreibt in Paragraph11, Absatz 2 die Verwertung entsprechend dem „Stand der Technik“ vor. Wie dieser Anspruch im Einzelnen umgesetzt werden soll, ist im Anhang des Gesetzes geregelt.

„Leider zeigen alle Erfahrungen der Vergangenheit, dass Abfall immer den Weg des geringsten Preises geht. Minderwertige Entsorgungsangebote setzen sich deshalb regelmäßig gegen eine hochwertige Behandlung durch, solange die Länder die Einhaltung der gesetzlichen Standards nicht ausreichend kontrollieren. Das beobachten wir zur Zeit vor allem bei der Entsorgung und Verwertung von Kühlschränken und Bildschirmen“, so Leonhardt.

Der Aufbau des von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) koordinierten, bundesweiten Rücknahme- und Entsorgungssystems ist unter hohem Aufwand im Prinzip gelungen. Das ist nach Überzeugung der DUH ein Anfangserfolg. Doch sei mit dem Systemaufbau allein ist der Sinn und Zweck des Elektrogesetzes noch nicht erfüllt. DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Das Ziel des Gesetzes ist nicht, nur die Rückgabe für den Verbraucher zu erleichtern und sich ansonsten irgendwie durchzumogeln. Eine hochwertige Verwertung von Elektro-Altgeräten ist sicherzustellen. Alle Beteiligten müssen sich dieser Verantwortung stellen, auch die für den Vollzug zuständigen Bundesländer, die das Gesetz schließlich mit verabschiedet haben."


Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/258986-0, mobil 0171/3649170
Email: resch@duh.de

Eva Leonhardt
Projektleiterin Kreislaufwirtschaft Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: (030) 258 986-12, Fax.: (030) 258 986-19
E-Mail: leonhardt@duh.de

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