Pressemitteilung
Einstieg in den Kohleausstieg vereinbart – Ausstieg gelingt aber nur bei gleichzeitigem Ausbau von Erneuerbaren Energien und Stromnetzen
Berlin, 26.1.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die heutige Einigung der Kohlekommission für einen Einstieg in die Beendigung der Kohleverstromung. Die Empfehlungen der Kommission sind für eine Erreichung der Klimaziele von Paris allerdings nicht ausreichend. Deshalb muss die kommende Bundesregierung beim ersten von der Kohlekommission vorgeschlagenen Prüfstein 2023 den Ausstieg aus der Kohle deutlich beschleunigen. Zudem erhöht das Ergebnis der Kohlekommission den Druck auf die Klimaschutzbeiträge aus den Sektoren Verkehr, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft.
Ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der Stromnetze muss nun für die Bundesregierung neben einer wirksamen rechtlichen Umsetzung der Kommissions-Empfehlung die höchste Priorität haben.
Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Einstieg in den Kohleausstieg ist gemacht. Geschwindigkeit und Umfang der Entscheidung allein reichen aber nicht aus, um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. Klar ist auch: Der Ausstieg aus der Kohle gelingt nur, wenn Erneuerbare Energien und Stromnetze in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Dafür muss die Bundesregierung jetzt alle Bremsen lösen. Wir brauchen ein neues Erneuerbaren Energien Gesetz mit einem verbindlichen Fahrplan zur Erreichung des Minimalziels 65 Prozent Erneuerbarer Energien in 2030.“
Ein Fahrplan für den Ausbau Erneuerbarer Energien muss jahresscharfe Zubauziele für Erneuerbare Energien enthalten. Der Gesamtdeckel für den Ausbau von 52 Gigawatt (GW) für Photovoltaik muss abgeschafft werden.
Darüber hinaus müssen nun die Anstrengungen in den übrigen Sektoren deutlich erhöht werden, um die Klimaziele insgesamt zu erreichen. Dafür muss die Bundesregierung ein anspruchsvolles Klimaschutzgesetz verabschieden. Die Klimaziele müssen rechtlich verbindlich festgeschrieben werden, die Ressorts für ihre Sektorziele in die Verantwortung genommen und Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Was die Kohlekommission vorgemacht hat, muss auch der Verkehrskommission gelingen: Unter Einsatz des gesunden Menschenverstands Klimaschutzmaßnahmen erarbeiten. Wir brauchen jetzt einen massiven Ausbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und ein Tempolimit auf Autobahnen. Auch im Gebäudesektor müssen wir vorankommen: Dazu muss die Bundesregierung den völlig unzureichenden Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes nachbessern.“
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) befindet sich derzeit in Ressortabstimmung. Der Entwurf genügt jedoch nicht, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands auf den Weg zu bringen. So hat die Bundesregierung bisher etwa die Chance verpasst, für Gebäude einen neuen Niedrigstenergiestandard festzuschreiben, der dem KfW-40 Effizienzhaus-Standard entspricht. Dieses Niveau wäre jedoch für Neubauten notwendig, um das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands 2050 zu erreichen.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de