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Pressemitteilung

EEG-Novelle: Bundeskabinett muss Massen-Abschaltung von älteren Windanlagen verhindern

Dienstag, 01.12.2020

• EEG-Novelle sieht bisher keine ausreichende Anschlussförderung für ältere, bewährte Windanlagen vor

• Bundeskabinett muss am Mittwoch mindestens dreijährige Anschlussförderung beschließen

• Langfristig ermöglichen Differenzverträge kostengünstigen Weiterbetrieb

© rcfotostock / Fotolia

Berlin, 1.12.2020: Mit Beginn des Jahres 2021 droht ein massiver Rückbau von Windenergieanlagen, wenn in der laufenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) keine verlässliche Anschlussregelung beschlossen wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) appelliert an das Bundeskabinett, in der morgigen Sitzung Regelungen zum Weiterbetrieb von Windanlagen zu beschließen, die das Ende der bisherigen Förderdauer erreicht haben. Dies wäre das entscheidende Signal für Bundestag und Bundesrat, eine solche Förderung noch vor Jahresende in der EEG-Novelle zu verabschieden. Wegen der niedrigen Strompreise haben ältere Anlagen am freien Markt derzeit keine Chance.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Wenn es bis Ende des Jahres nicht gelingt, älteren Windenergieanlagen Planungssicherheit für mindestens drei Jahre zu geben, verlieren wir diese Anlagen. Das Bundeskabinett muss sich morgen klar zu einer Weiterförderung älterer Anlagen positionieren, damit Bundestag und Bundesrat deren Betrieb noch in diesem Jahr sichern können. Die vorgeschlagene einjährige Erstattung des Börsenstrompreises reicht nicht aus, um die Anlagen vor dem Abbau zu retten. Die nächsten drei Jahre müssen genutzt werden, um langfristige Lösungen für den Weiterbetrieb zu entwickeln.“

Eine solche langfristige Lösung könnten Differenzverträge sein. Hier wird ein Zielwert für den Erlös vereinbart. Liegt der Marktwert darunter, erhält der Anlagenbetreiber die Differenz vom Netzbetreiber. Liegt er darüber, zahlt der Anlagenbetreiber den Betrag an den Staat zurück. Damit erhalten die Anlagenbetreiber die notwendige Planungssicherheit – die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher werden gleichzeitig minimiert.

Hintergrund:

Das EEG regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Es soll zum wiederholten Male novelliert und noch 2020 verabschiedet werden. Neben Regelungen zu den Ausbaumengen sind im EEG auch Festlegungen enthalten, wie die finanzielle Förderung von Anlagen ausgestaltet ist.

Der Jahresmarktwert für Windstrom lag 2020 (1. Januar bis 15. November) bei 2,192 ct/kWh. Für 2021 werden Werte zwischen 2,92 ct und 3,1 ct/kWh erwartet. Die Kosten für den Weiterbetrieb älterer Anlagen liegen dagegen bei etwa 3 bis 5 ct/kWh. Es ist zu erwarten, dass ältere Windanlagen spätestens bei den ersten größeren Reparaturkosten abgeschaltet werden.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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