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Pressemitteilung

DUH-Servicecheck zu ausgedienten Energiesparlampen: Elektrohandel verstößt gegen EU-Recht

Berlin, Donnerstag, 12.07.2012

Deutsche Umwelthilfe testet Kundenservice zu Gasentladungslampen im Elektrohandel, in Kauf- und Möbelhäusern – Besonders negative Bewertung für die Filialen von ProMarkt und XXL Möbelhäuser – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert konsequente Durchsetzung von EU-Recht in Deutschland zur verpflichtenden Rücknahme im Handel für alte Energiesparlampen und andere Elektrokleingeräte – Verbraucherberatung im Elektrohandel ist stark verbesserungswürdig

© GoergHH/Wikimedia.de)
Conrad Electronic bietet einen soliden Kundenservice (© GoergHH/Wikimedia.de)

Deutsche Elektromärkte, Kauf- und Möbelhäuser informieren ihre Kunden noch immer unzureichend beim Kauf oder bei der Rückgabe von LED- und Energiesparlampen. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) nach einer Untersuchung in acht Bundesländern. Der Service-Check der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation überprüft, ob und in welchem Umfang der Handel Kundeninformationen zu LED- und Energiesparlampen sowie deren Rückgabemöglichkeiten bereitstellt. Am Ende ihres Lebenszyklus‘ dürfen LED- und Gasentladungslampen entsprechend dem Elektrogerätegesetz (ElektroG) nicht im Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt werden.

Die bei insgesamt 68 Testbesuchen festgestellten Verbraucherinformationen entsprachen meist nur Minimalanforderungen. In 20 Prozent der Geschäfte wurde die nach EU-Recht vorgeschriebene Rückgabemöglichkeit für Altlampen verweigert. Besonders negativ fielen bei den Testbesuchen Filialen der Unternehmensketten ProMarkt und XXL Möbelhäuser auf“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nur einen von fünf Bewertungssternen erhielten die Filialen von Mediamarkt, Innova, Karstadt, Roller und Galeria Kaufhof. Lediglich drei Unternehmen (Conrad, Möbel Kraft und Möbel Höffner) erhielten mit vier Sternen die zweithöchste Bewertung.

Für die sehr niedrige nationale Sammelquote bei ausgedienten Energiesparlampen in Deutschland – bei Privathaushalten sind es geschätzt unter 10 Prozent – macht die DUH auch den Handel verantwortlich, der dem Verbraucher seinen Anspruch auf Rückgabe der quecksilberhaltigen Altgeräte verweigert. Resch fordert deshalb neben einer verbesserten Sammlung bei kommunalen Recycling- und Schadstoffhöfen, etwa durch angepasste Öffnungszeiten, die Rücknahmepflicht des Handels für alte Energiesparlampen konsequent durchzusetzen.

Im Durchschnitt erreichten die überprüften Märkte und Kaufhäuser nur 42 Prozent der Maximalpunktzahl. Damit erfüllte die Mehrheit die Kriterien der DUH hinsichtlich einer ausreichenden Kundeninformation nicht. Dass diese in der Praxis durchaus problemlos und ohne wirtschaftliche Nachteile umsetzbar sind, zeigten zwei Filialen des Elektronikhändlers Conrad. Beide erreichten eine Top-Bewertung von fünf Sternen. Gleichzeitig gab es unter den getesteten Händlern große Qualitätsunterschiede bei der Beratung und Rücknahme von LED- und Energiesparlampen. Alarmierend ist die Tatsache, dass jedes fünfte Geschäft eine Rückgabe auch auf direkte Nachfrage  grundsätzlich verweigerte. Ebenso viele der getesteten Handelsunternehmen informierten die Kunden nicht korrekt über die Rückgabemöglichkeit.

Nur 32 Prozent der besuchten Geschäfte bieten ihren Kunden ausdrücklich die Rücknahme von alten LED- und Energiesparlampen an und informieren darüber verbraucherfreundlich mit deutlich sichtbar aufgestellten, gekennzeichneten Sammelbehältern. Insgesamt war nur in 60 Prozent der Geschäfte die Rückgabe problemlos möglich. Entweder stand ein Sammelbehälter bereit oder ein Hinweisschild zeigte an, wo die Lampen abgegeben werden können oder die Lampe wurde auf Nachfrage bei einem Mitarbeiter zurück genommen.

Während die freiwillige Sammlung von Energiesparlampen im Handel langsam zunimmt, fehlt nach wie vor eine ordentliche Verbraucherinformation. Das ist besonders ärgerlich, weil gerade beim Neukauf einer Energiesparlampe der Informationsbedarf meist hoch ist, die Beratung aber mangelhaft bleibt“, sagt Franziska Müller, Projektmanagerin Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Hintergrund:

In Fortführung ihres Baumarkt-Servicechecks 2011 hat die Deutsche Umwelthilfe im Mai 2012 in acht Bundesländern 68 Testbesuche in Elektromärkten, Elektrofachgeschäften sowie Möbel- und Kaufhäusern mit Elektroabteilung durchgeführt. Dabei untersuchte sie, ob und in welchem Ausmaß die Kunden zur getrennten Sammlung und umweltfreundlichen Entsorgung von LED- und Energiesparlampen informiert werden. Ebenso geprüft wurde, welche Möglichkeiten den Kunden zur Verfügung standen, alte Lampen zurückzugeben. Die Ergebnisse der Testbesuche werden mit einem „Fünf-Sterne-Bewertungssystem“ dargestellt und sind im Internet unter www.duh.de/service_check_elektromaerkte.html abrufbar.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil.: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Franziska Müller
, Projektmanagerin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-42, Mobil: 0151 18256691, E-Mail: franziska.mueller@duh.de

Daniel Eckold
, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de

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