Pressemitteilung
DUH begrüßt erstmals amtlich angeordneten Rückruf des Kraftfahrtbundesamts wegen betrügerischen Abgasreinigungsanlagen
Seit dem 2007 von der DUH aufgedeckten ersten Dieselabgasskandal mit unwirksamen Partikelfiltern verweigerte das Kraftfahrtbundesamt grundsätzlich behördlich angeordnete Rückrufe aus Gründen der Luftreinhaltung – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch sieht die heutige Entscheidung von Dobrindt auch als Ergebnis der Klageandrohung der DUH von Anfang Oktober 2015, einen behördlichen Rückruf ansonsten gerichtlich durchzusetzen
Zum heute durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordneten Rückruf von 2,4 Millionen VW-Fahrzeugen, die mit einer Manipulationssoftware ausgestattet sind, erklärt der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch:
„Für die DUH ist es zunächst einmal ein großer Erfolg, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt mit seiner heutigen Ankündigung eines amtlich angeordneten Rückrufs zugibt, dass dessen Verweigerung über mehr als acht Jahre rechtswidrig war. Bereits beim ersten von der DUH aufgedeckten Dieselabgasskandal im Jahr 2007 mit 100.000 betroffenen Autohaltern verweigerte das KBA einen amtlichen Rückruf mit dem Hinweis, dieser sei nur möglich, wenn sicherheitsrelevante Dinge betroffen sind. Der Bundesverkehrsminister vermeidet damit auch eine gerichtliche Niederlage in dem von der DUH eingeleiteten Rechtsverfahren zur gerichtlichen Durchsetzung eines behördlichen Rückrufs.“
Die DUH musste die Bundesregierung und den damaligen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel 2007 per Gerichtsbeschluss zwingen, ihnen vorliegende Gutachten über nicht funktionierende Nachrüst-Partikelfilter zu veröffentlichen. In der Folge verweigerte die Bundesregierung auch einen amtlichen Rückruf und „freiwillige Maßnahmen“. Nur ein Bruchteil der Betrugsfilter wurde somit auch ausgetauscht. Auch in den Folgejahren blieb das KBA bei dieser nach Ansicht der DUH rechtswidrigen Einschätzung.
Resch weiter: „Es genügt uns nicht, nur den Rückruf als solchen verbindlich zu erklären. Die volle Wirksamkeit hängt davon ab, ob KBA und Zulassungsbehörden den Rückruf überwachen und tatsächlich denjenigen Kfz-Haltern die Stilllegung des Autos anordnen, die dem Rückruf keine Folge leisten.“
Laut Resch müssen die Maßnahmen - wie in den USA - vorab von den Behörden daraufhin geprüft werden, ob sie geeignet sind, für das jeweilige Fahrzeug danach auf der Straße eine ordnungsgemäße Emissionskontrolle sicherzustellen. Bei einem dem Fahrzyklus vergleichbaren Fahrmuster muss es also die entsprechende Abgasstufe einhalten. Die DUH geht davon aus, dass wie in den USA erhebliche technische Veränderungen an den Abgasanlagen und eben nicht nur Softwareveränderungen vorgenommen werden müssen.
Resch betont, es sei nicht hinnehmbar, dass sich VW ein Jahr Zeit für den Rückruf geben will. Die Abwicklung darf nur wenige Monate umfassen und die Entscheidung dafür muss das KBA treffen. Die DUH fordert für diesen Fall die Zwangsstillegung und die kostenfreie Zurverfügungstellung eines anderen Fahrzeugs durch VW und Audi für die betroffenen Autohalter. „Die an 60 Prozent der Messstellen überschrittenen Luftreinhaltewerte in unseren Städten sind schnellstmöglich einzuhalten. Dies bestätigen die zahlreichen Urteile, die die DUH in den vergangenen Jahren unter anderem vor dem Europäischen Gerichtshof in dieser Sache erstritten hat. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass Fahrzeuge ohne funktionierende Abgasreinigung weiter auf den Straßen unterwegs sind. Bei einer nicht funktionierenden Bremse gibt es auch keine Diskussion.“
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de