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Pressemitteilung

Druckchemikalie ITX in Kartonverpackungen: Frucht- und Gemüsesäfte zum Teil noch stärker belastet als bisher bekannt

Montag, 30.01.2006 Dateien: 2

Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht neue Analysewerte

Nach der „Entwarnung“ durch das Verbraucherschutzministerium zeigen von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) in Auftrag gegebene Untersuchungen weiterer Obst- und Gemüsesäfte ITX-Belastungen, die zum Teil noch erheblich höher liegen als diejenigen, die vergangene Woche in zwei bei Aldi und Lidl verkauften Säften gefunden worden waren. Die DUH wirft Minister Seehofer vor, dem Interesse der Industrie, belastete Getränke weiterzuverkaufen, Vorrang zu geben vor einem vorsorgenden Verbraucherschutz. Tatsächlich ist bis heute wissenschaftlich nicht geklärt, ob ITX gesundheitsunschädlich ist.
Berlin, 30. 01.2006: Die Belastung von Frucht- und Gemüsesäften in Kartonverpackungen mit der Druckchemikalie Isopropylthioxanton (ITX) ist offenbar kein Einzelfall. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte vor einer Woche die ITX-Kontamination des Aldi-Apfelsaftes „Apfelblüte“ sowie des Lidl-Gemüsesaftes „vitafit“ aufgedeckt. Aldi und Lidl erklärten dar-aufhin, die kontaminierten Säfte nicht weiter zu verkaufen.
 
Im Rahmen einer von der DUH in Auftrag gegebenen neuerlichen Untersuchung wurden weitere mit ITX belastete Frucht- und Gemüsesäfte gefunden. Die Spitzenbelastung lag mit 211 µg/kg um den Faktor drei höher als bei den bisherigen Funden. Bei den drei am höchsten belasteten Säften handelt es sich um den Netto-Tomatensaft „Rimi“ mit 211 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg), den Norma-Tomatensaft „Grünfink“ mit 79 µg/kg und das Multivitamin Fruchtgetränk „Frucht Tiger“ von Granini im 0,2 l Karton mit 97 µg/kg. Bei vier weiteren Säften lag die ITX-Belastung zwischen 16 und 39 µg/kg. Erneut waren Verpa-ckungen der Hersteller Tetrapak („Frucht Tiger“, „Grünfink“) und Elopak („Rimi“) betroffen. Damit erweist sich die Behauptung der Verpackungsindustrie als verfrüht, wegen der in-zwischen angeblich erfolgten Umstellung der Produktion auf ITX-freie Verfahren sei das ITX-Problem weitgehend erledigt.
 
„Das Hauptinteresse der Kartonverpackungsindustrie besteht offenbar darin, die bereits abgefüllten Chargen noch vollständig an den Mann und an die Frau zu bringen. Das halten wir für unverantwortlich“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Hart griff die DUH Verbraucherschutzminister Horst Seehofer an. Dieser hatte in der vergangenen Woche die ITX-Belastung von Säften zwar als „unerwünscht“ bezeichnet, aber gleichwohl erklärt, die in Aldi- und Lidl-Säften gefundenen Konzentrationen stellten kein Gesundheitsrisiko dar. Resch: „Die Entwarnung des Ministeriums erfolgt tatsächlich ohne wissenschaftlich fundierte Grundlage. So liegen für ITX keinerlei Untersuchungen über toxische und kanzerogene Wirkungen vor. Dieses Nichtwissen beruht letztlich auf einer Regelungslücke in den Bestimmungen zur Sicherheit von Nahrungsmitteln. Dies darf jedoch nicht zu Lasten des Verbraucherschutzes gehen“.
 
Während zum Beispiel bei der Zulassung von Chemikalien, die bestimmten Verpackungsmaterialien zugesetzt werden, detaillierte Untersuchungsanforderungen gibt, existieren vergleichbare Regelungen für Druckfarben, die – wie ITX – auf der Außenseite von Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden, bis heute nicht. Folglich wurde ITX auch niemals systematisch auf mögliche gesundheitliche Folgen untersucht. Die bislang allein durchgeführten gentoxischen Untersuchungen, auf die die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hingewiesen hatten, sind daher nach Überzeugung der DUH unzureichend, um die gesundheitliche Relevanz von ITX vollständig bewerten zu können. Zu diesem Ergebnis gelangt im Übrigen auch das BfR in seiner Stellungnahme vom 25. November 2005.
 
„Auf derart unzureichender Faktenlage kann kein verantwortlicher Minister Entwarnung geben. Österreich und Südtirol (Italien) operieren zwischenzeitlich mit einem Vorsorgewert von 50 Mikrogramm. Vorsorgender Verbraucherschutz hieße, dass Herr Seehofer zusammen mit seinen jeweils auf Länderebene zuständigen Kollegen zumindest Untersuchungen möglicher weiterer ITX-Belastungen sowie zur gesundheitlichen Relevanz von ITX veranlasst. Herr Seehofer sorgt sich jedoch offenbar mehr um das Wohl der für die ITX-Belastung verantwortlichen Verpackungsindustrie als für den Anspruch der Verbraucher auf unbelastete Lebensmittel“, so Resch.
 
Anders als das Verbraucherschutzministerium unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Forderungen der DUH. So erklärte deren Pressestelle am 24. Januar 2006: „Auch wenn die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kürzlich in einem Gutachten festgestellt hat, dass grundsätzlich keine Hinweise darauf vorliegen, das ITX in den gefundenen Mengen gesundheitlichschädlich sei, raten wir im Sinne der Selbstkontrolle der Unternehmen dazu, die betroffenen Produkte aus dem Handel zu ziehen. Dies ist eine Frage des Verbrauchervertrauens. Bestandteile von Druckereifarbe haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Eine Kontamination muss zukünftig ausgeschlossen werden.“
 
Die Deutsche Umwelthilfe erhebt zudem schwere Vorwürfe gegen die Hersteller der Fruchtsaftkartonagen. So hatte die Firma Elopak auf besorgte Anfragen von Fruchtsaftabfüllern in einem Schreiben am 21. November 2005 erklärt: „Kürzlich wurde die mögliche ITX-Migration in als Lebensmittel-Simulationsstoff verwendete 3%ige Essigsäure untersucht. Hierbei wurde festgestellt, dass die Konzentration unterhalb des Nachweisgrenzwerts lag. Eine Gesundheitsgefährdung durch ITX-Migration in Fruchtsäfte ist deshalb nicht gegeben.“
 
„Die Fruchtsaftabfüller wurden mit derartigen verharmlosenden Aussagen in die Irre geführt“, so Resch. Ausgangspunkt der Belastungen ist ein Produktionsverfahren der Kartonverpackung, das in der Verantwortung der Verpackungshersteller liegt. Die DUH sieht nun dringenden Handlungsbedarf für das zuständige Verbraucherschutzministerium. „Es kann nicht sein, dass in anderen Ländern die belasteten Produkte binnen Stunden aus den Regalen verschwinden, nur in Deutschland nicht. Es ist nicht normal, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen gesunden Apfel- oder vitaminreichen Gemüsesaft kaufen, gleich noch einen Chemiecocktail gratis mitgeliefert bekommen“, so Resch.
 
Die Deutsche Umwelthilfe stellt in Bezug auf die Pressemitteilung „Druckchemikalie ITX in Kartonverpackungen“ vom 30. Januar 2006 klar:
In unserer Pressemitteilung vom 30. Januar 2006 heißt es: „Bei den drei am höchsten belasteten Säften handelt es sich um den „Netto-Tomatensaft „Rimi“ mit 211 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg)…“. Dies ist insoweit missverständlich, als damit Bezug genommen werden sollte auf den von „NETTO Discounter mit Biß!“ („NETTO Stavenhagen“) u.a. in Berlin verkauften Tomatensaft „Rimi“. Dieser Tomatensaft wird nicht von den „Netto Marken Discount“- und „Netto Getränke-Discount“-Märkten verkauft. Diese sind mit „NETTO Discounter mit Biß!“ („NETTO Stavenhagen“) weder rechtlich noch wirtschaftlich verbunden.

In Deutschland gibt es zwei von einander unabhängige Netto-Ketten: „Netto Marken-Discount“ und „Netto Getränke-Discount“ einerseits sowie „NETTO Discounter mit Biß!“ („NETTO Stavenhagen“) andererseits. Der „NETTO Discounter mit Biß!“ („NETTO Stavenhagen“) betreibt derzeit Märkte ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt. „Netto Marken-Discount“ und „Netto Getränke-Discount“ sind vorwiegend im süddeutschen Raum vertreten.

 

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4
78315 Radolfzell

Tel.: 0 77 32 / 99 95-0
Fax: 0 77 32 / 99 95-77
mobil 01 71 / 3 64 91 70
e-Mail: info@duh.de
WWW: www.duh.de


Eva Leonhardt
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4
10178 Berlin

Tel.: 030- 258 986-12
Fax: 030- 258 986-19
mobil 0151-167 165 45
e-Mail: leonhardt@duh.de
 
Dr. Cornelia Ziehm
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4
10178 Berlin

Tel.: 030/ 25 89 86-18
mobil 0160/5337376
WWW: ziehm@duh.de
 
 

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