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Pressemitteilung

Autokanzlerin Merkel schont weiter die Dieselkonzerne – Deutsche Umwelthilfe sieht keine Grundlage für Verzicht auf Diesel-Fahrverbote ab 2018 in 62 Städten

Montag, 04.09.2017 Dateien: 2

In einer ersten Bewertung der heute bekannt gewordenen Beschlüsse zum Kommunal-Gipfel im Kanzleramt sieht die DUH keine substanziellen Maßnahmen, die die Luftqualität der deutschen Städte bereits 2018 verbessern – DUH widerspricht Merkel im Kandidatenduell: Technische Nachrüstung von Bussen, Nutzfahrzeugen und Euro 5+6 Diesel-Pkw reichen aus, auch in Stuttgart die Luftqualitätswerte kurzfristig zu erreichen – CDU-Kanzlerin und SPD-Vizekanzler stehen in Vasallentreue zu den Autokonzernen und verweigern weiterhin knapp neun Millionen betrogenen Verbrauchern mit Euro 5+6 Diesel-Pkw eine technische Nachrüstung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages

© Fotolia - Ingo Bartussek

Berlin, 4.9.2017: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagierte enttäuscht auf die Ergebnisse des heutigen zweiten Diesel-Gipfels im Kanzleramt. Abgesehen von der Ankündigung, weitere 500 Millionen Euro in einen Nachhaltigkeitsfonds zu stecken, blieben Autokanzlerin Merkel und ihr Vize Sigmar Gabriel weitgehend unkonkret. "Alles denkbar Mögliche" solle unternommen werden, um die Fahrverbote zu verhindern, so Angela Merkel. Was konkret darunter zu verstehen ist, um die Einhaltung der Luftqualitätswerte ab 2018 sicherzustellen, verrieten weder sie noch ihre Kabinettsmitglieder. Konkret wurde die Kanzlerin allerdings in ihrer Festlegung, es solle bei freiwilligen Software-Updates für die Diesel-Pkw bleiben. Die Bundesregierung will damit den Autokonzernen Milliardenkosten für die technische Ertüchtigung der knapp 9 Millionen Euro 5+6 Diesel-Pkw ersparen.

Dazu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Auch beim heutigen Gipfel mit der Kanzlerin wurde nicht deutlich, wie die Bundesregierung die Vorgabe aus den Gerichtsentscheidungen der Deutschen Umwelthilfe in diversen Ballungsräumen anders als durch Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge sicherstellen will. Die Ergebnisse des ersten Diesel-Gipfels bringen ganze fünf Prozent Schadstoffreduktion im Sommer und praktisch null Prozent im Winter. Die heutigen Beschlüsse einer Aufstockung eines „Nachhaltigkeitsfonds“ um weitere 500 Millionen Euro für „Alles denkbar Mögliche“ ist ein hilfloser Versuch, Empathie für die jährlich 10.600 am Dieselabgasgift Stickstoffdioxid vorzeitig sterbenden Bürgern vorzutäuschen, sich tatsächlich aber um die wirklich notwendigen Maßnahmen wie bisher herumzumogeln.“

Massive Kritik äußerte die DUH auch an der Aussage der Kanzlerin im Kandidatenduell mit ihrem Herausforderer Martin Schulz am Sonntagabend, 3.9.2017, selbst mit einer technischen Nachrüstung aller Euro 5+6 Diesel-Fahrzeuge könnte man in Stuttgart die Luftqualitätswerte nicht einhalten. „Solche falschen Bewertungen sind das Ergebnis einseitiger Gespräche, wenn sich beispielsweise die Kanzlerin und ihre Minister nur mit der Autoindustrie und nicht mit Verbraucher- und Umweltexperten beraten. Frau Merkel ist einmal mehr den Falschaussagen der von ihr protegierten Konzerne auf den Leim gegangen. „Saubere Luft für Stuttgart“ durch die Einhaltung der NO2-Grenzwerte ist kurzfristig durch die technische Nachrüstung von Diesel-Pkw, Bussen und Nutzfahrzeugen der Abgasklasse Euro 5 + 6 möglich, wenn gleichzeitig, wie von den Gerichten gefordert, ab 2018 die schmutzigen Diesel ausgesperrt werden“, so Resch weiter.

Hintergrund:

Die von der EU aus Gründen des Gesundheitsschutzes festgelegten Grenzwerte für den Luftschadstoff N02 werden in vielen Städten Deutschlands seit Jahren überschritten. Die Emissionen von Diesel-Fahrzeugen tragen einen überwiegenden Anteil an der zu hohen Luftbelastung mit NO2. Viele Euro 5+6 Diesel-Pkw stoßen im realen Betrieb auf der Straße ein Vielfaches mehr an Stickoxiden aus, als gesetzlich erlaubt. Dies belegen Messungen der DUH im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI), des ADAC sowie das vom Umweltbundesamt aktualisierte „Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs“, Version 3.3.

Besonders verheerend wirkt das Dieselabgasgift NO2 bei Asthmatikern, Atemwegsgeschädigten, Kleinkindern, Alten und Kranken. 10.600 vorzeitige Todesfälle jährlich sind laut der Europäischen Umweltagentur auf NO2 zurückzuführen.

Da die Politik trotz Kenntnis über die Sachlage noch immer keine ausreichenden Maßnahmen ergreift, um die Situation für die Betroffenen schnellstmöglich zu ändern, klagt die DUH in derzeit 16 Städten für Diesel-Fahrverbote 2018. Im August hat die DUH 45 weitere Rechtsverfahren gegen Städte bzw. Landesregierungen eingeleitet, die im kommenden Jahr voraussichtlich erneut die NO2-Grenzwerte überschreiten werden. Die Fahrverbote gelten für alle Pkw, die die Abgasgrenzwerte der Euronorm 6 auf der Straße nicht einhalten. Nur Diesel-Fahrverbote sind dazu geeignet, die Luftsituation schnellstmöglich zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Ziel der Klagen ist auch, dass die Automobilhersteller die Millionen manipulierten Diesel-Pkw auf ihre Kosten so nachrüsten, dass diese die Grenzwerte auch im realen Betrieb auf der Straße einhalten. Dies ist nicht mit Software-Updates, sondern nur durch eine technische Nachrüstung mit Harnstoff-Katalysatoren zu realisieren. Nur mit einer technischen Nachrüstung kann auch die Wertstabilität des Fahrzeugs gesichert und die Mobilität der betroffenen Fahrzeughalter erhalten bleiben.

Links:

Zur Pressemitteilung vom 24.8.2017: Deutsche Umwelthilfe hat weitere 45 formale Rechtsverfahren für „Saubere Luft in unseren Städten“ eingeleitet

Petition der Deutschen Umwelthilfe auf change.org: „Saubere Luft für unsere Städte! Fahrverbote für Dieselstinker ab 2018!“

Das Hintergrundpapier „Klagen für Saubere Luft" sowie das „Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft“ finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, 0171 3649170, resch@duh.de  

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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