Pressemitteilung
Dieselfahrverbot in München: Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland warnen Münchner Stadtrat vor Aufkündigung des Vergleichs für Saubere Luft
München, 25.7.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) warnen die Mitglieder des Münchner Stadtrats vor einer einseitigen Aufkündigung des rechtsverbindlichen Vergleichs für Saubere Luft. Mit der Annahme einer Beschlussvorlage am Mittwoch, den 26. Juli 2023, könnte der Stadtrat eine vorübergehende Aussetzung von Maßnahmenstufe 2 sowie die endgültige Aufhebung von Maßnahmenstufe 3 des Luftreinhaltekonzepts bewirken und damit die seit 13 Jahren überfällige Grenzwerteinhaltung gefährden. Mit der Verschiebung von Stufe 2 würde der Münchner Stadtrat ein Fahrverbot für Euro 5/V-Diesel ab dem 1. Oktober 2023 und damit nur wenige Tage vor den Bayerischen Landtagswahlen umgehen. DUH und VCD kündigen an, alle rechtlichen Mittel zu prüfen, um die Gesundheit der Münchnerinnen und Münchner zu schützen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir appellieren an alle Abgeordneten des Münchner Stadtrats, denen die Gesundheit der Menschen in München am Herzen liegt, diesem durchschaubaren Wahlkampfmanöver nicht zuzustimmen! Wir werden alle rechtlichen Mittel gegen die einseitige Aufkündigung des Vergleichs für Saubere Luft prüfen. Es ist ein Skandal, dass sich SPD und Grüne im Angesicht der Bayerischen Landtagswahlen nur für die eigene Wiederwahl und nicht für einen effektiven Gesundheitsschutz interessieren.“
An der Landshuter Allee herrscht in diesem Jahr eine durchschnittliche NO2-Belastung von 44,7 µg/m³. Der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge sind alle Konzentrationen über 10 µg/m³ nachweislich gesundheitsschädigend. Demnach ist die Luft in München derzeit flächendeckend gesundheitsschädigend.
Mögliche Abweichungen von dem 2022 geschlossenen Vergleich zwischen der Landeshauptstadt München, DUH und VCD sind klar geregelt: Wenn ein Gutachten die Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes im Jahr 2023 prognostiziert, kann von der Einführung der Stufe 2 abgesehen werden. Grundlage des Gutachtens sollen die Immissionsentwicklungen infolge der Einführung von Stufe 1 des Dieselfahrverbots sein, wobei mindestens die Messwerte für die Monate Februar, März, April und Mai 2023 zugrunde zu legen sind. Die nun vorgelegte Wirkungsabschätzung wird diesen Anforderungen nicht gerecht: Erstens wird erst für das Jahr 2024 eine Grenzwerteinhaltung prognostiziert, nicht für das maßgebliche Jahr 2023, und zweitens beruhen die Berechnungen nicht auf den Messwerten der Monate Februar bis Mai 2023.
Christoph von Gagern, Vorsitzender des VCD KV München: „Wie viel Wert wird geschlossenen Verträgen beigemessen? Wenn dem Stadtrat empfohlen wird, die vereinbarte zweite Stufe zur Luftverbesserung nicht vereinbarungsgemäß in Kraft zu setzen, und wenn dadurch einer langjährigen Überschreitung der NO2-Grenzwerte weiter zugestimmt wird, dann zeugt das nicht von einem guten Rechtsverständnis. Die Gesundheit der Anwohner verdient es, dass der Stadtrat sich an die einvernehmlich ausgehandelten Maßnahmen hält.“
Hintergrund:
In den gerichtlichen Verfahren für Saubere Luft haben sich der VCD, die DUH und die Landeshauptstadt München am 6. Oktober 2022 auf einen Vergleich geeinigt, dessen Herzstück das dreistufige Konzept für Dieselfahrverbote ist. Der Vergleich trat nach Beschluss des Münchner Stadtrates in Kraft. Nachdem die achte Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München mit allen im Vergleich enthaltenen Maßnahmen in Kraft getreten ist, haben der VCD sowie die DUH ihre jeweiligen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bayerischen Verwaltungsgericht München am 28. Dezember 2022 für erledigt erklärt.
Neben den vielfältigen Bemühungen der Stadt zur Verbesserung des Bus- und Bahn-Angebots sowie der Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr werden auf Grundlage des Vergleichs nun großräumig Dieselfahrverbote eingeführt, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dies ist laut Gutachten im Auftrag der Stadt München im Vergleich mit 15 weiteren Maßnahmenpaketen die einzige Maßnahme, mit der die Grenzwerteinhaltung gelingen kann. Zum 1. Februar 2023 wurde die bestehende Umweltzone auf den Mittleren Ring ausgeweitet und durch ein Fahrverbot für Fahrzeuge bis einschließlich Diesel Euro 4/IV verschärft. Ab dem 1. Oktober 2023 soll das Fahrverbot auch für Euro 5/V Diesel gelten. Dabei werden anfangs Ausnahmen für den Lieferverkehr, Handwerksbetriebe sowie Anwohnerinnen und Anwohner zugelassen. Ab dem 1. April 2024 müssen diese Ausnahmen einzeln beantragt werden. Eine neue Busspur auf der Landshuter Allee ergänzt das Konzept.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Christoph von Gagern, 1. Vorsitzender VCD Kreisverband München e.V.
089 75968321, christoph.von.gagern@vcd-muenchen.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de