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Pressemitteilung

Die meisten Bundesländer versagen bei der Durchsetzung umweltbezogener Verbrauchervorschriften gegenüber Handel und Industrie

Donnerstag, 15.10.2020 Dateien: 1

• Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe: Ökologische Marktüberwachung durch Landesbehörden nur in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen teilweise zufriedenstellend

• Die Hälfte der Bundesländer weigert sich, festgestellte Verstöße zu ahnden

• Negativbeispiel: Das grüne Umweltministerium in Baden-Württemberg verhängt selbst bei schwersten Verstößen kein Bußgeld; Positivbeispiel: CDU-Umweltministerium Nordrhein-Westfalen mit sechsstelligen Bußgeldbescheiden sowie Gewinneinzug

• DUH fordert EU Kommission auf, wegen der weitgehenden Weigerung deutscher Behörden, umwelt- und klimaschutzbezogener Verbraucherschutz-Vorschriften konsequent durchzusetzen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten

© Kadmy/ Fotolia

Berlin, 15.10.2020: Mit Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kamen nur zwei von 16 Bundesländern im vergangenen Jahr ihrer Verpflichtung zur Marktüberwachung von Umwelt- und Klimaschutzvorschriften zumindest in Teilen nach. Das ist das ernüchternde Ergebnis einer Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) 15 Jahre nach Start der regelmäßigen Bewertungen der Marktüberwachungsaktivitäten. Sechs Bundesländer kontrollierten stichprobenhaft, verhängten aber bei festgestellten Verstößen nur einzelne, meist symbolische Bußgelder. Die übrigen acht Bundesländer verzichten komplett auf die Verhängung von Ordnungsgeld.

Die DUH hat untersucht, inwiefern die Landesbehörden ihrer Pflicht zur Marktüberwachung nachkommen und rechtliche Vorschriften zur korrekten Angabe von Energieverbrauch und CO2-Emissionen bei elektrischen Hausgeräten, Monitoren, Klimageräten, Pkw-Neuwagen sowie Lärm- und Umweltbewertungen von Reifen kontrollieren. Wesentlich für die Bewertung waren die behördlichen Kontrollen der Kennzeichnung im stationären Handel, die Überprüfung von Herstellerangaben im Labor und Sanktionen bei festgestellten Verstößen. Entsprechend eines für das Jahr 2019 leicht verschärften Bewertungsrasters vergibt die DUH wie in den Vorjahren „Grüne“, „Gelbe“ und „Rote Karten“.

Die Hälfte der 16 Bundesländer (Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) erhalten eine „Rote Karte“. Obwohl sie, wie etwa Baden-Württemberg, auf eine personenstarke Marktüberwachungsbehörde zurückgreifen können, weigern sie sich, die von der EU vorgeschriebene wirksame Durchsetzung der umweltbezogenen Verbraucherschutzvorschriften durch angemessene Bußgelder auszuführen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir fordern die EU-Kommission auf, mit einem Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland die behördlichen Kontrollen und vorgeschriebene Ahndung festgestellter Verstöße durchzusetzen. Nur so entfalten die Umwelt- und Klimaschutz bezogenen Verbraucherschutzvorschriften gegenüber Handel und Industrie Wirkung. Solange Bundesregierung und Länder auf eine wirksame Verfolgung schwerwiegender Verstöße verzichten, verbleibt nur die Kontrolle durch klageberechtigte Verbraucherschutzverbände.“

Erstmals erhält Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr eine „Grüne Karte“. Das Land hat zwei Unternehmen sanktioniert, weil in Laborprüfungen von Raumkühlgeräten schwerwiegende Abweichungen gegenüber den angegebenen Energieeffizienzwerten festgestellt wurden. In zwei Fällen wurden Bußgelder in Höhe von rund 120.000 Euro verhängt. Darüber hinaus wurde der durch den Vertrieb der minderwertigen Produkte erzielte Gewinn in Höhe von 200.000 Euro bzw. 40.000 Euro eingezogen. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zeigt damit, dass abschreckende Geldauflagen bei Verstößen gegen Klima- und Verbraucherschutzvorschriften durchaus von Landesbehörden verhängt werden können.

Rheinland-Pfalz erhält wie bereits 2018 auch für 2019 eine „Grüne Karte“ für die etwas konsequentere Marktüberwachung als die übrigen Bundesländer und die Verhängung von Bußgeldern im Fall von schwerwiegenden festgestellten Verstößen. Allerdings bemängelt die DUH die niedrige, mehr symbolische Höhe von 60 bis maximal 1.300 Euro.

Sechs weitere Bundesländer (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) erhalten die „Gelbe Karte“, da sie zwar Kontrollen durchführen, festgestellte Verstöße hingegen nicht konsequent, sondern nur in symbolisch niedriger Anzahl mit Geldbußen ahnden.

Die DUH misst in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) die Abgas- und CO2-Emissionen von Pkw-Neuwagen nach und hat nahezu alle Autohersteller des Betrugs bei NOx-Emissionen beziehungsweise falschen CO2-Angaben überführt. Dennoch verzichten die von der DUH informierten Behörden in diesen Fällen auf wirksame und abschreckende Bußgelder. Dies wiederholt sich auch bei von der DUH dokumentierten falschen oder fehlenden Angaben zum Energieverbrauch von Immobilien oder Elektrogeräten. Die DUH fordert daher länderübergreifende, verbindliche und einheitliche Standards zur Definition von Verstößen gegen die Klima- und Verbraucherschutzvorschriften sowie die Festlegung einer Mindestanzahl von Kontrollen.

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung der DUH: „Den Marktüberwachungsbehörden stehen eine Reihe effektiver Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese reichen vom Vertriebsverbot über die Verhängung angemessener Bußgelder bis hin zum Rückruf von Produkten. Diese Möglichkeiten werden von den Behörden jedoch so gut wie gar nicht genutzt. Vielfach belässt man es bei der Aufforderung zur Nachbesserung und verzichtet auf Geldbußen. Von einer effektiven Marktüberwachung kann hierbei keine Rede sein.“

Hintergrund:

Verbraucher erhalten durch das Energielabel wertvolle Informationen zum Energieverbrauch von Produkten. So soll die Nachfrage nach effizienten Geräten gesteigert werden. Darüber hinaus müssen zahlreiche Produkte Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Energieeffizienz erfüllen. Die hierdurch erreichten Energieeinsparungen sind in die Klimaschutzziele der EU fest einkalkuliert.

Dass insbesondere Produkttests dringend erforderlich sind, zeigen die Messergebnisse der kontrollierenden Länder. In nahezu allen Bereichen haben Behörden zu hohe Energieverbräuche gemessen oder etwa falsche Angaben zu Lebensdauer oder Qualität festgestellt. Auch bei behördlichen Tests vor Ort wurden vielfach Verstöße festgestellt. Diese reichen von völlig fehlender Kennzeichnung bis hin zu falscher Kennzeichnung der ausgestellten Produkte.

Ein ambitionierteres Vorgehen der Marktüberwachungsbehörden erhöht nach Ansicht der DUH die Akzeptanz der Wirtschaftsakteure in Deutschland Vorschriften auch einzuhalten. Nicht-konforme Produkte werden vom Markt gedrängt und Produkte, die die europaweit geltenden, hohen Effizienz- und Umweltstandards einhalten, bekommen so einen deutlichen Marktvorteil.

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Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

Robert Mathias, Stellvertretender Leiter Ökologische Marktüberwachung
07732 9995 67, mathias@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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