pageBG

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe zur Verfassungsbeschwerde von McDonald‘s-Unternehmerin gegen Tübinger Verpackungssteuer: „Spiel auf Zeit, um wirksame Mehrwegförderung zu verhindern“

Freitag, 08.09.2023
© Finke / DUH

Berlin, 8.9.2023: Eine Franchisenehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald‘s hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer eingereicht. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, welches die Klage der Unternehmerin abgewiesen und die Tübinger Steuer auf Einweggeschirr für rechtmäßig erklärt hatte.

Dazu sagt die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz:

Es ist bezeichnend: Anstatt Einweg endlich aus seinen Filialen zu verbannen und auf Mehrweg umzusteigen, will McDonald‘s mit allen Mitteln mutige Kommunalpolitik verhindern. Dabei hat sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig klar positioniert und die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Einwegsteuer sowie deren Wirksamkeit zur Abfallvermeidung bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde scheitern und das Bundesverfassungsgericht endgültig Klarheit schaffen wird. Deshalb fordern wir weiterhin alle Kommunen dazu auf, sich dem Tübinger Mehrwegkurs anzuschließen, solange es keine bundesweite Einweg-Abgabe gibt. Die Verfassungsbeschwerde durch die McDonald‘s-Unternehmerin ist ein Spiel auf Zeit und soll wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung verhindern. Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht. Einweg-Plastik schadet dem Klima und verschwendet Ressourcen, deshalb muss es mehr kosten. Eine bundesweite Lösung wäre der mit Abstand effizienteste Ansatz. Ministerin Lemke muss endlich Handeln anstatt zu blockieren. Wie wirksam eine Abgabe ist, zeigt die Stadt Tübingen. Dort hat die Einwegsteuer zu einem sprunghaften Anstieg des Mehrwegangebots und zu einer Verringerung des Mülls im öffentlichen Raum geführt.“

Hintergrund:

In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Die Steuer liegt bei 50 Cent für Einwegbecher und Essensboxen sowie 20 Cent für Einwegbesteck. Um die Tübinger Verpackungssteuer zu kippen, hatte eine McDonalds-Franchisenehmerin geklagt.

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de 

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de  

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de


Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz