Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe zur heutigen Anhörung des Gebäudeenergiegesetzes: Entwurf zurückziehen und klimagerecht neu aufsetzen
Berlin, 26.6.2019: Heute findet im Bundeswirtschaftsministerium die Verbändeanhörung zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) statt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert in ihrer Stellungnahme den völlig unzureichenden Entwurf zurückzuziehen und im Einklang mit den Klimazielen neu aufzusetzen.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Mit diesem Gesetzentwurf fährt die Bundesregierung den Klimaschutz im Gebäudesektor gegen die Wand. Sie schreibt veraltete und unzureichende energetische Anforderungen fort. Das glatte Gegenteil ist notwendig: Neubauten von heute müssen schon jetzt mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein, daher muss für Neubauten der KfW-Effizienzhaus 40 Standard im GEG festgeschrieben werden. Bei Vollsanierungen von Bestandsgebäuden muss künftig der Zielstandard KfW-Effizienzhaus 55 festgelegt werden. Völlig unzeitgemäß ist es außerdem, heute noch fossile Heizsysteme einzubauen. Deshalb fordern wir ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020 sowie ein Verbot neuer Gasheizungen ab 2025. Klimafreundlichere Alternativen wie Wärmepumpen oder mit Erneuerbaren Energien gespeiste Wärmenetze sind verfügbar. Da das Gebäudeenergiegesetz dem klimapolitischen Anspruch in seiner aktuellen Ausarbeitung nicht gerecht wird, muss es zurückgezogen und neu aufgesetzt werden.“
35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72 Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den aktuell im GEG vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erreichbar.
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Die DUH-Stellungnahme finden Sie am Ende dieser Seite.
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