pageBG

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe zur Energieeinsparverordnung von Minister Habeck: Pflicht zur Gebäudesanierung muss folgen

Dienstag, 23.08.2022
© tektur / Fotolia

Berlin, 23.8.2022: Das Bundeskabinett wird in seiner morgigen Sitzung über zwei Verordnungsentwürfe von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zur Sicherung der Energieversorgung abstimmen. Mit den beiden Verordnungen werden Vorgaben zur kurz- und mittelfristigen Energieeinsparung gemacht. Dies umfasst unter anderem eine Reduktion der Beheizung öffentlicher Gebäude, die Absenkung der Mindesttemperatur in Arbeitsstätten, ein Verbot der Beheizung privater Swimmingpools sowie eine Absenkung der Mindestheiztemperatur in Mietwohnungen. Dazu kommentiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

„Mit den Vorgaben zur Energieeinsparung setzt Wirtschaftsminister Robert Habeck den Hebel an der richtigen Stelle an. Das ist gut für die Energiesicherheit und für den Klimaschutz. Zudem werden die Verbraucherinnen und Verbraucher von hohen Energiekosten entlastet. Die Maßnahmen springen aber alle zu kurz, wenn nicht gleichzeitig an die Ursache des Problems gegangen wird: Das ist der anhaltende Energiehunger unserer Gebäude. Auch hier brauchen wir endlich ordnungsrechtliche Maßnahmen wie Mindesteffizienzstandards für den Gebäudebestand, die die Sanierungsgeschwindigkeit erhöhen. Nur gut gedämmte Gebäude schützen Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft vor hohen Energiekosten und gewährleisten die Energiesicherheit. Die im Sommer erfolgte Kürzung der Fördersätze für die Gebäudesanierung weist dabei in die völlig falsche Richtung. Hier muss Robert Habeck dringend korrigieren, um auch die notwendigen Mittel für Energieeffizienz bereitzustellen.“


Eingeführt werden soll mit den Verordnungen auch eine Pflicht zur jährlichen Heizungsüberprüfung. Dazu Metz weiter: „Es ist mehr als überfällig, dass Eigentümerinnen und Eigentümer dazu verpflichtet werden, Heizungen richtig einzustellen. Ansonsten müssen Mieterinnen und Mieter diese Energieverschwendung unnötig über die Heizkostenabrechnung zahlen. Unverständlich ist jedoch, warum die Kostenübernahme für den Heizungscheck nicht geklärt ist. In den ursprünglichen Entwürfen waren zusätzliche Belastungen für die Mietenden ausgeschlossen – hier war offenbar die Lobbyarbeit der Gebäudewirtschaft erfolgreich. Dies muss Minister Habeck dringend korrigieren: Mietende können es mit Fug und Recht erwarten, dass Eigentümerinnen und Eigentümer nicht Energie verschwenden und andere dafür zahlen lassen.“

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz