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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe zu Klimaschutzversagen in Baden-Württemberg: „Grüner Ministerpräsident Kretschmann ignoriert erneut höchstrichterliches Urteil zum Klimaschutz“

Mittwoch, 18.01.2023
© travelview/Fotolia

Berlin, 18.1.2023: Am 12. Januar veröffentlichte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg das schriftliche Urteil zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg über die Nichtumsetzung des Klimaschutzgesetzes. Darin wird die grün-schwarze Landesregierung dazu verurteilt, schnellstmöglich das bereits seit 2020 überfällige „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept“ vorzulegen, so wie es das geltende Klimaschutzgesetz vorschreibt. Mit Schreiben vom 16. Januar 2023 hat die DUH Ministerpräsident Kretschmann zur sofortigen Umsetzung des Urteils sowie zur Vorlage eines wirksamen Klimaschutzkonzeptes aufgefordert und ihm dafür eine Frist bis 28. Februar 2023 gesetzt. Daraufhin erklärte der grüne Ministerpräsident gegenüber der Presse, er würde ja jetzt ein „Klima-Maßnahmen-Register“ erarbeiten und die DUH sei zu spät dran.

Das kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Anscheinend ist der grüne Ministerpräsident Kretschmann gerade sehr beschäftigt damit, Diesel-Pkw weiter zu fördern und schärfere Grenzwerte für die schwäbischen Autokonzerne zu verhindern. Ansonsten hätte er sicher das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs genauer gelesen. Und dieses erteilt ihm eine schallende Ohrfeige für die Missachtung des bis heute geltenden Klimaschutzgesetzes. Nicht wir kommen mit unserer Klage zu spät – es ist seine Landesregierung, die ihr Klimaschutzgesetz seit mehr als zwei Jahren mit Füßen tritt und die gesetzlich vorgeschriebene Festschreibung zusätzlicher konkreter Klimaschutzmaßnahmen im Klimaschutzkonzept IEKK verweigert. Ich erwarte von ihm, dass er das Urteil akzeptiert. Wir fordern nun bis zum 28. Februar 2023 die Fertigstellung und Veröffentlichung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes.“

Folgende Maßnahmen müssten nach Ansicht der DUH Inhalt des Energie- und Klimaschutzkonzeptes sein, um sicherzustellen, dass Baden-Württemberg die EU-Klimaziele und das Pariser Klimaabkommen erfüllt:

  • Die Erhaltung des Kopfbahnhofs in Stuttgart auch nach Fertigstellung von S21, um eine Gewährleistung der von der Bundesregierung geforderten Verdopplung des Personenschienenverkehrs bis 2030 sicherzustellen und eine jahrelange Unterbrechung aller Bahnverkehre von Stuttgart in den Süden (Singen, Zürich, Mailand, Rom) zu verhindern.
  • Ein auf mindestens drei Jahre angelegter landesweiter Modellversuch zur Einführung eines Tempolimits auf allen Autobahnabschnitten (nach dem Modell des Bundeslandes Bremen) sowie für Bundes- und sonstige Außerortsstraßen mit Tempolimit von 100 beziehungsweise 80 km/h.
  • Eine verbindliche CO2-Obergrenze von 95g CO2/km im realen Fahrbetrieb für alle von der Landesregierung beziehungsweise den von ihr mehrheitlich bestimmten Behörden und Firmen gekauften oder geleasten Pkw ab 1. Juli 2023.

Hintergrund:

Im Jahr 2021 hat die DUH die Landesregierung an die gesetzliche Verpflichtung erinnert, ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept gemäß Klimaschutzgesetz aufzusetzen. Da sie sich aber weigerte, diesen Maßnahmenplan vorzulegen, verklagte die DUH das Land wegen des Verstoßes gegen ihr eigenes Klimaschutzgesetz. Im November 2022 fand die mündliche Verhandlung der Klage in Mannheim statt, die die DUH in allen Punkten gewann. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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