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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe wirft Stoiber und Merkel Wortbruch bei Dosenpfand- Novelle vor

Freitag, 09.07.2004

Pfand auf Saft und evtl. Wein nun unausweichlich

Berlin, den 9. Juli 2004: „Die Pfandvereinfachungsnovelle ist mit der soeben ergangenen Bundesratsentscheidung (Verweis in die Ausschüsse) gescheitert. Ministerpräsident Edmund Stoiber und die CDU-Vorsitzende Angela Merkel haben ihre gegebene Zusage gebrochen. Sie haben nun die Auslösung des Pfandes für Fruchtsäfte und andere CO2-freie Getränke und evtl. auch Wein zum Jahresbeginn 2005 zu verantworten.“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) am Freitag in Berlin.

Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. ist die Absicht der CDU/CSU auch nicht – wie behauptet – die „schnelle Behandlung in den Ausschüssen und Verabschiedung noch im September“. Die Einweglobby in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit ihrer Chaos-Strategie gegenüber Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und Thüringen durchgesetzt. Eine Bundesratsentscheidung soll nun durch Scheinberatungen in den Ausschüssen bis in den November 2004 verzögert werden.

Die Union hofft, dass bis dahin der Europäische Gerichtshofs EUGH eine negative Entscheidung zum Dosenpfand getroffen hat. Abgesehen davon, dass dieser Ausgang der Entscheidung überaus fraglich ist, ist diese Strategie obendrein obszön: Das Verfahren vor dem Europ. Gerichtshof dreht sich um eine Detailfrage zur Ermittlung der Mehrwegquoten. Genau diese Quoten würde aber die Pfandnovelle beseitigen und damit das gesamte EUGH-Verfahren obsolet machen. Das Dosenpfand an sich wird durch das Verfahren hingegen überhaupt nicht tangiert. Die Doppelzüngigkeit von CDU und CSU zeigt sich an einem in der heutigen FAZ abgedruckten Zitat des bayerischen Staatsministers Erwin Huber, der zwischenzeitlich offen für die Abschaffung des Pfandes zugunsten der hessischen DSD-Abgabenlösung eintritt. Er bedauert, dass es der Union nicht möglich sei, „die Grundstimmung umzudrehen von einem Pfand zu einem Anti-Pfand“.

Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. wird die Bundesregierung die vorliegenden Nacherhebungsquoten für den Zeitraum Feb. 2001 bis Jan 2002 für Erfrischungsgetränke ohne CO2, Wein und Milch veröffentlichen. Es gilt als sicher, dass die Zahlen eine Pfandpflicht für CO2-freie Erfrischungsgetränke und evtl. auch für Wein zum 1. Januar 2005 auslösen.

Entgegen den Behauptungen des bayerischen Umweltministers Werner Schnappauf kann eine einmal ausgelöste Pfandpflicht auch nicht ohne weiteres zurückgenommen werden. Den Abfüllern von Erfrischungsgetränken aber auch dem Handel verbleibt nur ein knappes halbes Jahr Zeit, sich auf die auch für Getränkekartons geltende Pfandpflicht einzustellen. Sie müssen sich am geltenden Recht und nicht an den täglich wechselnden Ankündigungen einer angeblich im November veränderten Pfandpflicht orientieren. „Die ausgelöste Pfandpflicht löst Vertrauensschutz bei allen davon begünstigten und betroffenen Unternehmen aus“, so Resch.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell

Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70

E-Mail: info@duh.de

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