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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe wirft Münchner Oberbürgermeister Reiter vorsätzlichen Verstoß gegen Gerichtsurteil zu Diesel-Fahrverboten vor: „Tempo 30 allein ist ungeeignet für die Grenzwerteinhaltung“

Dienstag, 23.04.2024
© Pixabay

Berlin, 23.4.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) kritisieren die Absicht der Münchener SPD-Stadtratsfraktion und des Oberbürgermeisters Reiter, den Münchner Bürgerinnen und Bürgern die Saubere Luft auch weiter zu verweigern. Laut Pressemitteilung legt die Fraktion SPD/Volt für die morgige Vollversammlung des Münchner Stadtrats für die Abstimmung zur Maßnahmenänderung des 8. Luftreinhalteplans einen rechtwidrigen Vorschlag vor: An den Straßenabschnitten mit Grenzwertüberschreitungen soll lediglich Tempo 30 bis Ende des Jahres 2024 eingeführt werden. Wahrheitswidrig beruft sich Oberbürgermeister Reiter dabei ausgerechnet auf die DUH, weil diese Tempo 30 als Maßnahme der Luftreinhaltung in Berlin akzeptiert und somit deren Wirksamkeit gleichsam für München bestätigt habe. Die durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für notwendig angesehenen Diesel-Fahrverbote für Euro-5-Pkw werden dadurch vom Stadtoberhaupt München ignoriert.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Situation in München ist in keiner Weise mit jener in Berlin zu vergleichen: An der Landshuter Allee haben wir eine Stickstoffdioxidbelastung von 45 µg/m3. An Straßenabschnitten mit einer solchen Belastung haben wir in Berlin auf dem Klageweg über den Luftreinhalteplan Diesel-Fahrverbote durchgesetzt. Tempo 30 wurde von uns nur dort akzeptiert, wo eine minimale Überschreitung bestand. Wir begrüßen Tempo 30 als Maßnahme für den Lärmschutz und mehr Verkehrssicherheit. Nur genügt Tempo 30 allein in München nicht, um die Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift NO2 sicherzustellen. Das von uns erstrittene Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2024 ist eindeutig: Nur eine Ausweitung der Fahrverbote auf Euro 5 kommt für München als Maßnahme in Betracht. Daran muss sich in einem Rechtsstaat auch ein Oberbürgermeister halten. Wir bestehen also darauf, dass das Gerichtsurteil umgesetzt wird. Wir fordern Herrn Reiter auf, nicht mit falschen Argumenten – und schon gar nicht mit einer angeblichen Bestätigung der DUH – den Eindruck zu erwecken, derartig hohe Überschreitungen wie in München könnten allein durch Tempo 30 beseitigt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat deutlich gemacht, dass die Zeit für Experimente seit 14 Jahren abgelaufen ist. Es ist ein eklatanter Bruch mit dem Rechtsstaat, den die SPD/Volt-Fraktion beschließen will.“

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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