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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe wird das ab dem 1. Dezember geltende Verkaufsverbot für klimaschädliche Haushaltsgroßgeräte durch verschärfte Kontrollen durchsetzen

Mittwoch, 01.12.2021

• Haushaltsgroßgeräte ohne geltende Energieeffizienzlabel dürfen ab 1. Dezember 2021 nicht mehr verkauft werden

• Verkaufsverbot und verschärfte Anforderungen an Energieeffizienz von Elektrogroßgeräten sind in Zeiten steigender Energiepreise notwendig

• DUH fordert konsequente Einhaltung des Verkaufsverbots und kündigt Kontrollen zur Durchsetzung der Vorschriften an

 

Berlin, 1.12.2021: Ab heute dürfen bestimmte klimaschädliche Haushaltsgroßgeräte mit schlechter Energieeffizienz nicht mehr verkauft werden. Betroffen sind TV-Geräte, PC-Monitore, aber auch Waschmaschinen, Trockner, Kühlgeräte und Geschirrspüler. Der Verbraucher erkennt diese Geräte am seit Februar 2021 nicht mehr gültigen, früheren Energieeffizienzlabel mit den mehreren A+ bis A+++ Klassen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das überfällige Verkaufsverbot und kündigt gleichzeitig konsequente Kontrollen an, um die nun europaweit geltende Vorschrift zur Verbesserung der Energieeffizienz von Elektro-Großgeräten in Büro und Haushalt und zur transparenteren Information von Verbrauchern durchzusetzen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Ab heute gelten endlich auch in Deutschland verschärfte Anforderungen an Elektrogroßgeräte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und einer ehrlichen Kennzeichnung des Energieverbrauchs. Dies ist zu Zeiten stark steigender Energiepreise auch notwendig.“

Für die betroffenen Geräte wurden zum 1. März 2021 neue, eindeutige und klare Energieeffizienzlabel eingeführt, die zu einer erheblichen Verbesserung der Verbraucherinformation beigetragen haben. Die für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtigsten Verbesserungen waren hierbei die Rückkehr zum einheitlichen Energielabel mit den Klassen A bis G und die erhöhten Anforderungen zum Erreichen einer bestimmten Klasse. Einige Produkte, die mit altem A+++ - Label bewertet wurden, können die oberen Klassen beim neuen Label nicht mehr erreichen. Bislang durften auslaufende Produkte, für die der Hersteller keine neuen Label mit der geschlossenen Energieeffizienzskala von A-G ausgeben konnte, im Handel in einer neunmonatigen Frist noch mit dem alten Label verkauft werden. Mit dem heute in Kraft tretenden Verkaufsverbot endet diese Frist.

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Wir begrüßen das heute in Kraft tretende Verkaufsverbot für energiehungrige Haushaltsgeräte, bei deren Kauf die Verbraucherinnen und Verbraucher bisher häufig nicht klar genug vorgewarnt wurden. Wir erwarten vom Fach- wie Online-Handel, nach der eingeräumten neunmonatigen Übergangsfrist ab sofort auf den Verkauf energieintensiver, klimaschädlicher und ineffizienter Produkte zu verzichten. Wir werden ab sofort verschärft die Durchsetzung des Verbots kontrollieren, bei der Bewerbung der Produkte im Online-Handel und in Werbeprospekten sowie bei den in den Geschäften stehenden Geräten.“

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de


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