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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe warnt: LNG-Terminalschiff Brunsbüttel darf ohne sorgfältige Prüfung und Genehmigung nicht in Betrieb gehen

Montag, 05.12.2022 Dateien: 1

• Landesregierung Schleswig-Holstein hält Genehmigungsverfahren für den Betrieb des LNG-Terminalschiffs in Brunsbüttel offenbar für überflüssig

• Betrieb der „Höegh Gannet“ soll den Behörden lediglich angezeigt und anschließend ohne Genehmigung noch vor Weihnachten aufgenommen werden

• Deutsche Umwelthilfe hält das für rechtswidrig und fordert die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens mit allen störfall- und umweltrechtlichen Prüfungen

© Wojciech Wrzesien - stock.adobe.com

Berlin, 5.12.2022: Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) möchte die Landesregierung Schleswig-Holstein das LNG-Terminalschiff (FSRU) „Höegh Gannet“ am Standort Brunsbüttel ohne die Durchführung eines Genehmigungsverfahren in Betrieb nehmen. Dies geht aus einem Schreiben der Landesregierung an die DUH sowie aus dem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren hervor. In diesem Verfahren hat die DUH jetzt eine Einwendung abgegeben. Laut Schreiben der Landesregierung soll der Betrieb der „Höegh Gannet“ im Elbehafen Brunsbüttel lediglich angezeigt werden. Ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren soll erst im kommenden Jahr durchgeführt werden, wenn die „Höegh Gannet“ circa 80 Meter weiter an einen neuen Anleger verlegt wird. Mit der noch vor Weihnachten geplanten Inbetriebnahme entfallen so zunächst die störfall- und umweltrechtlichen Prüfungen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Es ist völlig unverständlich, warum die Landesregierung auf ein ordentliches Verfahren zur Genehmigung des Betriebs des LNG-Terminalschiffs in Brunsbüttel verzichten möchte. An allen anderen Standorten in Deutschland hat es ein solches Verfahren gegeben. In Schleswig-Holstein gelten dieselben rechtlichen Vorgaben und diese müssen selbstverständlich beachtet werden. Dies gilt insbesondere für einen so gefährlichen Störfallbetrieb wie den eines LNG-Terminals. Eine solche Infrastruktur darf aus gutem Grund nicht im Blindflug betrieben werden. Mit Blick auf Versorgungssicherheit ist es ein unnötiges Vabanque-Spiel der Landesregierung, auf ein ordentliches Genehmigungsverfahren zu verzichten.“

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat gegenüber der DUH argumentiert, dass ein Genehmigungsverfahren nicht notwendig sei, weil das LNG-Terminalschiff weniger als zwölf Monate an seinem ersten Standort liege. Nach Abschluss der Bauarbeiten an dem neuen Anleger soll das Schiff dorthin und um circa 80 Meter von Bordwand zu Bordwand verlegt werden. Die Umweltgesetzgebung schreibt jedoch vor, dass ein Genehmigungsverfahren auch dann notwendig ist, wenn eine Anlage innerhalb eines Betriebsgeländes versetzt wird. Entscheidend ist dabei, dass der Kreis der Betroffenen identisch ist. Das ist in Brunsbüttel mit den geplanten Standorten eindeutig der Fall, was schon zu Beginn des Projektes ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich macht.

Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „Ein LNG-Terminalschiff fällt nicht vom Himmel. Seit zehn Monaten ist klar, dass in Brunsbüttel eine solche Anlage in Betrieb genommen werden soll. Trotzdem haben es die Behörden und die Landesregierung versäumt, ein ordentliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die Einhaltung von Umweltgesetzen und vor allem von störfallrechtlichen Vorgaben darf aber nicht leichtfertig auf Seite geschoben werden, auch nicht in der Energiekrise. Der Betreiber RWE, die zuständigen Behörden und die Landesregierung müssen jetzt die Hausaufgaben nachholen und so schnell wie möglich die Antragsunterlagen vorlegen. Ansonsten wird der Zeitplan für die Inbetriebnahme in Gefahr geraten.“

Die DUH kritisiert darüber hinaus, dass keine vollständige und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren für die wasserrechtliche Erlaubnis stattgefunden hat. Nur ausgewählte Verbände wurden beteiligt. Dies ist insbesondere bei einem Verfahren für einen Störfallbetrieb schlicht nicht nachzuvollziehen.

Link:

Die Einwendung im wasserrechtlichen Verfahren finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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