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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe warnt Diesel-Kläger vor Annahme des Vergleichsangebots der Volkswagen AG

Montag, 17.02.2020

Kunden sollten keine allgemeine Abgeltungsklausel in einem Vergleich akzeptieren – Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu den rechtswidrigen Abgasmanipulationen steht noch aus – DUH rechnet mit gerichtlicher Klarstellung, dass die bei niedrigen Außentemperaturen immer noch aktivierten Abschalteinrichtungen als illegal bewertet und die Fahrzeuge nachgerüstet oder gar stillgelegt werden müssen

© disq - Fotolia

Berlin, 17.02.2020: Im Zusammenhang mit den gescheiterten Vergleichsverhandlungen im Rahmen des von der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv geführten Musterfeststellungsverfahrens gegen Volkswagen warnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Kläger vor dem Abschluss individueller Vergleiche mit Volkswagen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Nach dem Betrug von über 10 Millionen Dieselkunden europaweit könnte VW nun die in der Musterfeststellungsklage versammelten VW-Besitzer ein weiteres Mal über den Tisch ziehen. Bei Millionen Betrugs-Diesel ist ein schlichtes Software-Update aufgespielt worden, welches aber immer noch Abschalteinrichtungen enthält. Gegen diesen vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Vorgang klagt die DUH vor dem Europäischen Gerichtshof. Wenn der EuGH die Rechtsauffassung der DUH bestätigt, sind Hardware-Nachrüstungen oder gar Stilllegungen der Autos die mögliche Konsequenz. Wir raten daher dringend davor ab, ein Angebot anzunehmen, in dem alle zukünftigen Ansprüche ausgeschlossen sind. Vielmehr sollten die Kunden auf einen Austausch des auf der Straße unwirksamen Abgaskatalysators auf Kosten von VW bestehen.“

Hintergrund ist eine noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Az.: C-873/19). Dieser ist im Rahmen eines Verfahren der DUH durch das Verwaltungsgericht Schleswig (Beschluss vom 20.11.2019, Az.: 3 A 113/18) mit der Frage der Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen befasst. Die Abschalteinrichtungen bewirken, dass die vorgeschriebene Abgasreinigung bei bestimmten niedrigen Außentemperaturen deutlich reduziert wird, was zu einem hohen Anstieg der gesundheitsschädlichen Stickoxidemissionen führt. Sollte der EuGH diese Praxis als regelwidrig bewerten, könnten verpflichtende Hardware-Nachrüstungen oder gar eine Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge die Folge sein. Mit einer allgemeinen Abgeltungsklausel könnten sich Verbraucher aller Rechte berauben, die sie in einem solchen Fall gegenüber Volkswagen haben.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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