pageBG

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht die zehn dreistesten Fälle von Verbrauchertäuschung in der Autowerbung

Berlin, Freitag, 12.06.2015

Lobbyverband des Kraftfahrzeuggewerbes kämpft in Brüssel für einen Freifahrtschein zur Irreführung der Autokäufer – DUH: Energieverbrauchskennzeichnung schützt Verbraucher und wird deshalb auch weiterhin kontrolliert

© Holzmann / DUH
© Holzmann / DUH

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer digitalen Broschüre die zehn dreistesten Fälle von Verbrauchertäuschung in der Autowerbung veröffentlicht. Sie reagiert damit auf eine Forderung des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK) an die EU-Kommission, geltende Verbraucherschutzvorschriften zur Angabe von Spritverbrauch und CO2-Emissionen zukünftig nicht mehr beachten zu müssen.

Nach einer seit 2004 geltenden Verbraucherschutzvorschrift müssen nicht nur für Elektrogroßgeräte, sondern auch in der Autowerbung korrekte und deutliche Angaben zu Energieverbrauch und CO2-Ausstoß gemacht werden. Die deutsche Automobilwirtschaft ist von Anfang an gegen diese Vorgabe Sturm gelaufen. Nachdem es ihr nicht gelungen ist, die Kennzeichnungsvorschrift zu verhindern, versuchen deutsche Autohersteller inzwischen, von den insgesamt immer noch zu hohen Verbräuchen abzulenken, indem sie falsche Angaben machen, neue Energieeffizienzklassen erfinden, die vorgeschriebenen Informationen in der Werbung verstecken oder die Angaben ganz verweigern.

Eine besonders unrühmliche Rolle spielt dabei der ZdK. Er kämpft seit Jahren verbissen dagegen an, dass das Kfz-Gewerbe Verbraucherschutzgesetze einzuhalten hat. Anstatt seine Mitglieder bei der Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen zu unterstützen und sie korrekt zu beraten, wie sie die Kunden vor der Kaufentscheidung korrekt über die Folgekosten und Klimabelastungen des Neufahrzeugs informieren müssen, fordert der Verband von der EU-Kommission einen Schutz der Automobilbranche vor weiteren Kontrollen.

„In vielen hundert von der DUH initiierten Gerichtsentscheidungen bis hinauf zum Bundesgerichtshof wurde die Automobilwirtschaft zur korrekten Angabe von Spritverbrauch und Klimagasemissionen verurteilt. Doch anstatt Recht und Gesetz zu beachten und ehrliche Angaben zum Spritverbrauch zu machen, bedrängt der Lobbyverband des Kfz-Gewerbes nun EU-Kommissar Cañete, zukünftig bei Rechtsverstößen nicht mehr von Verbraucherschutzorganisationen kontrolliert werden zu können“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Mit diesem Vorstoß versuche die Automobilwirtschaft erneut, die Klimaschutzziele der EU zu unterlaufen, die mit der geltenden Regelung zur korrekten Kennzeichnung des Energieverbrauchs die Entwicklung und den Absatz verbrauchsarmer Fahrzeuge stimulieren will.

Ganz anders als das Sprachrohr der Pkw-Händler verlautbaren lässt, ist die Rechtslage eindeutig. Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. Dem Verbraucher soll hier kein Such- und Ratespiel zugemutet werden. Im Internet muss spätestens bei den Motorisierungsangaben auch über Spritverbrauch und CO2-Ausstoß informiert werden. Dies gilt auch für Werbeauftritte auf Facebook.

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei der DUH: „Ein Gesetz, das nicht kontrolliert wird, ist wirkungslos. Leider sind die für die Marktkontrolle zuständigen Landesbehörden hoffnungslos unterbesetzt und scheuen den Konflikt mit der übermächtigen Automobilwirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass Verbraucherschutzorganisationen die Möglichkeit haben, gegen falsche und fehlende Angaben zum Spritverbrauch und CO2-Emissionen rechtlich vorzugehen.“ Die Vorgaben zur Pkw-Verbrauchskennzeichnung sind ein bedeutendes Klima- und Verbraucherschutzinstrument. Mithilfe der zugrundeliegenden Richtlinie 1999/94/EG will der europäische Gesetzgeber Verbraucher aufklären und sie dadurch zu einem Verbrauchsverhalten bewegen, mit dem die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden können.

Zur Broschüre „Top 10 der dreistesten Verbrauchertäuschungen“.

Hintergrund:

Die DUH ist als Umwelt- und Verbraucherschutzverband seit 2004 anerkannt und in der Liste der klageberechtigten Verbraucherschutzverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen. Sie hat damit vom Bundesjustizministerium den gesellschaftlichen wie juristischen Auftrag, die Einhaltung von Verbrauchergesetzen zu überwachen. Die DUH konzentriert sich dabei auf solche mit Umweltbezug. 

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
Mobil: 0175 / 5724833, E-Mail: sauter@duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de 

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz