Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe verklagt Dosenhersteller wegen irreführender Werbung
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat beim Landgericht Düsseldorf Klage gegen den Dosenhersteller Ball Packaging wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Nach Auffassung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation führt die laufende Werbekampagne des Dosenherstellers zur angeblichen Umweltfreundlichkeit der Getränkedose die Verbraucher systematisch in die Irre. Durch den Aufdruck „die Dose ist grün“ sollen Getränkedosen als umweltfreundliches und ökologisch verträgliches Produkt verkauft werden. Diese Behauptung ist nach Einschätzung der DUH unwahr und widerspricht gesetzlichen Festlegungen sowie Erkenntnissen aus Ökobilanzen des Umweltbundesamtes.
Die DUH hatte Ball Packaging bereits am 28. Juni 2012 wegen Verbrauchertäuschung abgemahnt und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zum sofortigen Stopp der Falschaussagen gefordert. Ball Packaging weigerte sich, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und setzt seine Desinformationskampagne zu den Umweltauswirkungen von Getränkedosen weiter fort. „Um das Image von Getränkedosen zu verbessern, versucht die Einweglobby zum wiederholten Mal Verbraucher mit falschen Aussagen zu deren Umweltfreundlichkeit zu täuschen. Bereits 2010 hat das Forum Getränkedose Verbraucher in ähnlicher Weise getäuscht und gestand durch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung der DUH eine monatelange Falschinformation der Verbraucher ein“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die Getränkedose steht noch immer wie keine andere Verpackung für eine Wegwerfmentalität. Sie wird bereits nach einmaliger Benutzung zu Abfall und gehört zu den Getränkeverpackungen, welche die Umwelt am stärksten belasten. Durch wenige zentralisierte Abfüllanlagen werden Dosen über besonders lange Strecken transportiert. „Sowohl Aluminium als auch Weißblech, die als Rohstoffe zur Dosenherstellung verwendet werden, sind besonders energieintensiv in der Herstellung“, erklärt Thomas Fischer aus der DUH-Abteilung für Kreislaufwirtschaft die Nachteile der Getränkedose. „Gleichzeitig wird für die Dosenproduktion fast ausschließlich Neumaterial eingesetzt. So enthält eine Weißblechdose weniger als 6 Prozent Recyclingmaterial – eine Aluminiumdose gar keine Anteile.“
Um die Umweltbelastungen unterschiedlicher Getränkeverpackungen festzustellen und miteinander vergleichbar zu machen, hat das Umweltbundesamt bereits seit Anfang der neunziger Jahre in regelmäßigen Abständen Ökobilanzen durchführen lassen. Auf der Grundlage dieser wissenschaftlichen Ergebnisse wurde die Getränkedose als nicht umweltfreundlich eingestuft. Entsprechend fordert die DUH von Ball Packaging die sofortige Einstellung der irreführenden Werbekampagne zur vermeintlichen Umweltfreundlichkeit der Getränkedose.
„Die Aussage `die Dose ist grün` und somit eine umweltfreundliche Verpackung wird durch die Regelung der Verpackungsverordnung eindeutig wiederlegt. Die Getränkedose wird gemäß der Verpackungsverordnung gerade deshalb mit einem Einwegpfand belegt, weil es sich um eine ökologisch nicht vorteilhafte und damit unökologische Einweg-Getränkeverpackung handelt“, erklärt Remo Klinger von der Berliner Anwaltskanzlei Geulen & Klinger, der die DUH in der juristischen Auseinandersetzung vertritt.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin
Tel. 030 88472-80, 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Thomas Fischer
Projektmanager Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-43, Mobil : 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de
Daniel Eckold
Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de