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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe verklagt Bundesregierung auf mehr Klimaschutz in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft

Donnerstag, 11.03.2021 Dateien: 1

• Von der Regierung vorgesehene Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase reichen sektorenübergreifend nicht aus

• CO2-Höchstmengen aus Klimaschutzgesetz und Pariser Klimaziele werden drastisch überschritten

• DUH weitet damit juristisches Vorgehen für mehr Klimaschutz deutlich aus

© sebra/Fotolia

Berlin, 11.3.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um diese Höchstmengen in den Sektoren einzuhalten. Ziel der Klage ist ein Programm, das mit seinen darin enthaltenen Maßnahmen die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhält und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senkt. Die Klageschrift wurde am 9. März 2021 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Bereits im September 2020 hatte die DUH die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr verklagt.

„Es gibt sektorenübergreifend eklatante Lücken bei der CO2-Minderung. Der Einmal-Effekt durch die Corona-Pandemie wird die Bundesregierung dabei nicht retten. Genau wie im Verkehrsbereich mit einem generellen Tempolimit gibt es auch in anderen Sektoren kurzfristige Maßnahmen für weniger klimaschädliche Emissionen. Gerade in der Industriepolitik muss der Umbau der Autohersteller weg vom Verbrenner und hin zur emissionsfreien Mobilität massiv beschleunigt werden. Selbst die Gutachten der Bundesregierung attestieren dem eigenen Klimaschutzgesetz mangelnde Wirkung in fast allen Bereichen. Diese Baustellen muss die Bundesregierung noch im Wahljahr angehen, um nicht völlig ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Zahlreiche Gutachten – unter anderem erstellt für das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium – bestätigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die eigenen Vorgaben zu erfüllen. Laut Berechnungen des Öko-Instituts verfehlen die adressierten Sektoren die Klimaziele wie folgt: Die Sektoren Landwirtschaft und Verkehr erreichen nur 82 Prozent beziehungsweise 56 Prozent, der Gebäudesektor lediglich 94 Prozent, die Energiewirtschaft nur 97 Prozent und der Sektor Industrie erreicht nur 98 Prozent der im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Einsparung. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 verfehlen.

In der Landwirtschaft muss es mehr Ökolandbau geben und die Zahl an Tieren pro Fläche muss sinken für weniger Klimagase und mehr Tierwohl. Im Energie- und Gebäudesektor muss die Bundesregierung die Wärmewende endlich voranbringen. Dafür braucht es höhere Effizienzstandards im Gebäudebereich und mehr Fördermittel, die es anders zu verteilen gilt. Fossile Gasheizungen dürfen überhaupt keine Fördermittel mehr erhalten, sie müssen ab 2025 verboten werden. Neue Ölheizungen muss die Bundesregierung ab sofort verbieten. Bei der Fernwärme braucht es mehr Anreize zur Nutzung Erneuerbarer Energien und die Förderung von fossiler Kraftwärmekopplung muss eingestellt werden. Im Sektor Industrie müssen Vorhaben, die für den Klimaschutz vorteilhaft sind, deutlich schneller genehmigt werden können.

„Deutschland tut zu wenig für den Klimaschutz. Schon die im Klimaschutzgesetz genannten Ziele bleiben extrem hinter dem zurück, was als Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist. Angesichts dessen ist es umso dramatischer, dass Deutschland nach Gutachten, die die Regierung selbst eingeholt hat, nicht einmal die Ziele des Klimaschutzgesetzes und der EU-Klimaschutzverordnung einhalten wird. Das Klimaschutzprogramm ist dringend zu überarbeiten“
, so Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.

Die DUH setzt damit die Reihe ihrer Klimaklagen fort. Sie unterstützt bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz, für die nach der Terminvorschau des Bundesverfassungsgerichts noch in diesem Jahr Entscheidungen angekündigt sind. Außerdem klagt sie gegen die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor und verklagt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf Fortschreibung ihres Klimaschutzplanes.

Links:

Die Klageschrift finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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