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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe und NABU prüfen weitere rechtliche Schritte gegen LNG-Terminal vor Rügen

Donnerstag, 25.04.2024

• Immense Natur- und Umweltschäden in der Ostsee: DUH und NABU hatten in getrennten Verfahren gegen die Genehmigung der Pipeline geklagt

• Bundesverwaltungsgericht erklärt Bau und Betrieb der Anbindungspipeline für das LNG-Terminal vor Rügen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung für rechtens

• DUH und NABU prüfen weitere rechtliche Schritte gegen das unnötige LNG-Terminal auf Rügen

© DUH

Leipzig, 25.4.2024:  Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kritisieren die Natur- und Umweltzerstörung durch den Bau und Betrieb der Anbindungspipeline für das LNG-Terminal vor Rügen scharf und prüfen weitere Schritte. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute ihre beiden Klagen gegen die Anbindungspipeline zurückgewiesen hat, kündigt die DUH an, jetzt gegen die Genehmigung des gesamten unnötigen Terminals im Hafen von Mukran vorzugehen. DUH und NABU hatten gegen die Genehmigung der Pipeline geklagt, weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Obwohl wertvolle Riffe unwiederbringlich zerstört, Laichgebiete des Herings und Vogelrastgebiete erheblich gestört werden und die langfristigen Auswirkungen des Vorhabens unberücksichtigt blieben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das Bergamt Stralsund trotz voller Gasspeicher von einer drohenden Gasmangellage ausgehen und deswegen unter Berufung auf das LNG-Beschleunigungsgesetz auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten durfte.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH: „Klima- und Meeresschutz haben heute vorm Bundesverwaltungsgericht verloren. Das ist für uns als DUH ein Ansporn, in weiteren Verfahren jetzt erst recht gegen das unnötige LNG-Terminal Rügen vorzugehen. Das für diese Entscheidung maßgeblich verantwortliche LNG-Beschleunigungsgesetz sollte eher den Namen Klimakrisenbeschleunigungsgesetz tragen, da es fossile und klimaschädliche Projekte ermöglicht, die ansonsten nicht realisierbar wären. Die Ostsee-Anbindungsleitung und das dazugehörige LNG-Terminal in Mukran sind dafür traurige Paradebeispiele. Die irreversiblen Schäden für das Ökosystem Ostsee, die es mit Umweltverträglichkeitsprüfung wahrscheinlich nicht gegeben hätte, zeigen auf, welche Gefahr das Beschleunigungsgesetz darüber hinaus birgt. Wir werden nicht aufgeben und nun im Genehmigungsverfahren für das LNG-Terminal im Mukran alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.“

Leif Miller
, Bundesgeschäftsführer des NABU: „Riffe haben als Kinderstube und als Nahrungs- und Laichhabitat eine Schlüsselfunktion für unsere Meere. Ihre Zerstörung ist ein weiterer Sargnagel für die heute schon schwer geschädigte Ostsee. Wie kann es sein, dass 112.000 Quadratmeter zerstörte Riffe im Schutzgebiet nicht ausreichen, um ein solches Projekt zu stoppen? Das Projekt zementiert die fossile Abhängigkeit bis 2043 und steht stellvertretend für eine ganze Reihe großer Infrastrukturvorhaben. Immer wieder werden deren Auswirkungen kleingerechnet, hier sogar scheibchenweise in Teilprojekte zerlegt, um Umweltfolgen ‚wegzuzaubern' oder ohne Umweltverträglichkeitsprüfung lieber nicht so genau hinzusehen. In diesem Fall führt das Deutschlandtempo dazu, die fossile Energiepolitik fortzusetzen und dadurch unsere Lebensgrundlagen zu zerstören."

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

NABU-Pressestelle, E-Mail: presse@NABU.de 

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de 

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