Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA gehen mit Eilantrag vor Gericht gegen Betriebsplan des Braunkohletagebaues Jänschwalde vor
Berlin/Cottbus, 3.12.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA gehen mit einem neuen Eilverfahren vor Gericht gegen den Braunkohletagebau Jänschwalde vor. Die Umweltverbände haben festgestellt, dass der verantwortliche Tagebau-Konzern LEAG dort seit Jahren drastisch mehr Grundwasser abpumpt, als wasserrechtlich zugelassen ist – inzwischen das Vielfache der erlaubten Menge pro Jahr. Mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Cottbus soll der Hauptbetriebsplan des Tagebaues nun außer Vollzug gesetzt werden. Ziel ist es, wichtige Schutzgebiete wie Seen und Feuchtgebiete zu schützen, die zunehmend unter dem Grundwasserentzug leiden.
„Die Bergbehörde hat einen Betriebsplan zugelassen, der gar nicht ohne massive Verstöße gegen die geltende wasserrechtliche Erlaubnis umsetzbar ist. Die Zulassung ist deshalb offensichtlich rechtswidrig“, fasst Rechtsanwalt Dirk Teßmer zusammen, der die Umweltverbände vertritt.
So gestattet die wasserrechtliche Erlaubnis beispielsweise für das Jahr 2020 die Entnahme von 42 Millionen Kubikmetern. Tatsächlich hat die LEAG jedoch 114,06 Millionen Kubikmeter abgepumpt, also fast das Dreifache. Insgesamt hat der Konzern in Jänschwalde seit 2017 inzwischen mehr als 240 Millionen Kubikmeter mehr Grundwasser entnommen als erlaubt.
„Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet im wasserarmen Brandenburg 240 Millionen Kubikmeter Wasser ohne jede Genehmigung abgepumpt wurden – mehr als sechs Mal das Volumen des Müggelsees. Der Tagebau wird offenbar ganz vorsätzlich rechtswidrig betrieben, denn die LEAG hat keine Erhöhung der Entnahmemenge beantragt, bevor sie begann systematisch dagegen zu verstoßen. Im gleichen Zeitraum wurden in der Lausitz private Wassernutzungen mehrfach durch Anordnungen der Wasserbehörden eingeschränkt“, sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.
„Um die zugelassenen Mengen nicht zu überschreiten, hätte der Tagebau spätestens 2019 endgültig außer Betrieb gehen müssen. Noch lässt sich aber der Schaden für die Schutzgebiete begrenzen. Bei einem umgehenden Stopp kann der widerrechtliche und schädliche Wasserentzug reduziert werden und der Tagebau endet lediglich etwa 350 Meter früher als von der LEAG gewollt, das ist mehr als verhältnismäßig. Die Versorgungssicherheit wäre durch einen umgehenden Stopp nicht gefährdet“, sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der DUH.
Ziel aller weiteren Schritte muss sein, dass der Tagebau auf den letzten Metern nur noch den geringstmöglichen Schaden an den umliegenden Schutzgebieten und dem Wasserhaushalt anrichtet, fordern die Umweltverbände. Dazu müsse endlich das nach wie vor fehlende und längst überfällige Rekultivierungskonzept unverzüglich vorgelegt und an diesem Ziel ausgerichtet werden. Vorher dürfen keine unumkehrbaren Tatsachen mehr geschaffen werden, so DUH und GRÜNE LIGA.
Hintergrund:
Grundlage für die wasserrechtliche Genehmigung im Jahr 1996 war ein damals geplantes Ende des Tagebaues 2019. Deshalb ist die Genehmigung bis 2022 befristet und sieht seit 2018 deutlich sinkende Wasserentnahmemengen vor. Die LEAG hat zwischenzeitlich zwar die Kohleförderung verlängert, aber bis heute keine Erhöhung der Wasserentnahme beantragt. Ab einer Entnahme von 10 Millionen Kubikmetern pro Jahr gilt die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung, was hier offenbar umgangen wurde.
Im Umfeld des Tagebaues Jänschwalde befinden sich zahlreiche Seen und Feuchtgebiete, die zunehmend von der Grundwasserabsenkung des Tagebaues beeinflusst werden. Dabei gehen LEAG und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in ihrer FFH-Verträglichkeitsprüfung davon aus, dass die Kohleförderung zwar im Jahr 2023 ausläuft, der maximale Grundwasserentzug aus mehreren umliegenden Schutzgebieten aber erst 2034 eintreten werde. Für die Annahmen der LEAG, wie lange nach 2022 noch wie viel Wasser gepumpt werden soll, existiert bislang keine nachvollziehbare Begründung. Ein Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis sei in Vorbereitung, es fand aber bisher kein Beteiligungsverfahren statt.
Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA waren bereits im Jahr 2019 erfolgreich gegen den damaligen Hauptbetriebsplan des Tagebaues vorgegangen, weil die Verträglichkeit mit den umliegenden Europäischen Schutzgebieten nicht geprüft worden war. Die Bergbehörde musste die damalige Zulassung zurücknehmen.
Link:
Das Hintergrundpapier zu den Verstößen beim Tagebau Jänschwalde finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Dirk Teßmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
0177 5269534, dtessmer@pg-t.de
Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht DUH
0162 6344657, nicklas@duh.de
René Schuster, GRÜNE LIGA Cottbus
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de