Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe stoppt irreführende Werbekampagne von Danone
Die Danone GmbH wird Becher der Marke Activia aus dem maisbasierten Biokunststoff Polylactid (PLA) nicht länger irreführend als „um-weltfreundlicher“ im Vergleich zum Vorgänger aus Rohöl bewerben. Dem stimmte das Unternehmen nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu und gesteht damit eine monatelang andauernde Täuschung von Verbrauchern ein. Seit April 2011 bewarb Danone seine im Handel erhältlichen Joghurtbecher aus PLA als „umweltfreundli-cher“ beziehungsweise „umweltfreundlicherer“. Weil eine von Danone selbst in Auftrag gegebene Studie belegte, dass die neuen Joghurtbecher aus dem Biokunststoff PLA in der Gesamtbetrachtung nicht umweltfreundlicher sind als Verpackungen aus Rohöl, hatte die DUH am 19. August 2011 Klage wegen irre-führender Werbung beim Landgericht München eingereicht.
„Die Werbung für Activia-Becher aus PLA war eine besonders dreiste Form der Ver-brauchertäuschung, weil sie dem Konsumenten suggerierte, dass er mit dem Kauf des Joghurts etwas Gutes für die Umwelt tue“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäfts-führer der Deutschen Umwelthilfe. „Der Ausgang des Rechtsstreits ist ein großer Erfolg, weil Danone damit eingesteht, seine Kunden systematisch über die angeblichen Umweltvorteile des Activia-Bechers in die Irre geführt zu haben. Mit der Erfüllung aller Forderungen der DUH kam das Unternehmen einer Verurteilung durch das Landgericht München zuvor.“
Im Rahmen eines Vergleiches verpflichtete sich Danone auf die irreführende Be-zeichnung, der Activia-Becher aus PLA als „umweltfreundlicher“ bzw. „umweltfreundlicherer“, zu verzichten. Danone trägt alle Verfahrenskosten und müsste eine hohe Vertragsstrafe an die DUH zahlen, wenn das Unternehmen in der Zukunft die falschen Äußerungen über die angeblich größere Umweltfreundlichkeit wiederholt. „Die Sache wurde in Form eines Vergleiches beendet, weil die DUH der Danone GmbH eine kurze Frist zur Umstellung der Werbung gewährte. Da die irreführenden Behauptungen dadurch deutlich schneller als bei einem Urteil unterlassen werden, erreicht die DUH mit dem Vergleich mehr als mit einem Urteil zu erzielen wäre“, erklärt Dr. Remo Klinger von der Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, der die Interessen der DUH im Rechtsstreit gegen Danone vertritt. Demnach muss der Lebensmittelhersteller alle streitgegenständlichen Aussagen auf seinen Internetseiten innerhalb einer Woche löschen und bereits existierende Activia-Verpackungen mit dem alten Werbeslogan innerhalb von sechs Wochen aus dem Sortiment nehmen. Somit dürfen ab dem 27.12.2011 keine Activia-Becher aus PLA mehr mit der irreführenden Werbung zur vermeintlichen Umweltfreundlichkeit abgefüllt werden.
Auf seine umstrittene Verpackung möchte das Unternehmen jedoch nicht verzichten. Die DUH kritisiert das Festhalten an dem wenig umweltfreundlichen Becher aus PLA, der aus zum überwiegenden Teil genmanipuliertem Mais hergestellt wird. Die PLA-Becher werden – im Gegensatz zu allen anderen bei Joghurtbechern eingesetzten Kunststoffen – derzeit weder getrennt sortiert, noch stofflich recycelt und im besten Fall energetisch verwertet – also verbrannt. „Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen müssen wie alle anderen Verpackungen Kriterien zur Minimierung von Umweltauswirkungen erfüllen. Dies beginnt bei der umweltfreundlichen Herstellung von Rohstoffen und endet bei deren Entsorgung. Das Festhalten an einer Verpackung ohne Recycling entspricht nicht dem heutigen Verständnis von Umweltverträglichkeit und Ressourcen-Effizienz“, kritisiert Maria Elander, Abteilungsleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH. „Wir fordern Danone auf, nur solche Verpackungen einzusetzen, welche tatsächlich gesamtökologische Vorteile aufweisen.“
Jürgen Resch kritisiert Danone nach dem Eingeständnis der Verbrauchertäu-schung für die erklärte Absicht, weiterhin Joghurts in PLA-Bechern verkaufen zu wollen. Die DUH hat inzwischen alle größeren Handelsketten über die eingestandene Verbrauchertäuschung sowie die tatsächlichen Umweltauswirkungen der so genannten Biokunststoff-Becher informiert und fordert diese auf, den weiteren Verkauf solcher Verpackungen zu überprüfen. „Verpackungen, die aus gentechnisch manipulierten Nahrungsmitteln hergestellt und nach der Nutzung nicht recycelt werden, gehören nicht in die deutschen Verkaufsregale“, so Resch.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin
Tel. 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Maria Elander
Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-41, Mobil: 0160 5337376, E-Mail: elander@duh.de
Daniel Eckold
Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-22, 0151 550 17 009, eckold@duh.de